Wie verhält sich das mit H4 in dieser Situation???

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Nolle
Beiträge: 1
Registriert: 19.08.2007 12:15

Wie verhält sich das mit H4 in dieser Situation???

Beitrag von Nolle »

Zur Zeit siehts bei uns so aus: Wir, also mein Mann und ich, haben einen Sohn. Wir wohnen mietfrei in einer Wohnung meiner Eltern. Mein Mann arbeitet, verdient aber nicht so viel dabei. Deshalb bekommen wir noch ne kleine Unterstützung vom Amt. Außerdem gehe ich 1x wöchentlich putzen. Nun wollen wir irgendwann demnächst noch ein Baby. Allerdings müssten wir dann aus der Wohnung ausziehen, da diese zu wenig Zimmer hat um noch ein Kind unterzubringen. D.h. wir müssten dann in Miete ziehen. Wenn die Einkommensverhältnisse bis dahin bleiben würden wie jetzt, würden wir dann mehr Geld vom Amt bekommen, da wir dann Miete zahlen müssen??? Das es mehr wegen dem Kind gäbe ist mir klar, aber wie ist das wegen der Miete????????
LG Nicole
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Nolle
Vor einem Umzug immer erst bei ARGE nachfragen in welcher Grösse und zu welchen Kosten eine Wohnung genehmigt werden würde, sprich die Kosten dafür anerkannt werden. Bei ungenehmigtem Umzug werden nämlich nur die Kosten in bisheriger Höhe übernommen was in eurem Fall 0,00€ heissen könnte.
Siehe näheres hier im SGB II §22
Leider ist es recht unterschiedlich ab wann bei verschiedenen ARGEn ein Kind als Person mit Wohnraumbedarf angesehen wird. Es kann durchaus sein das die Ausschau nach einer qm-mässig größeren Wohnung oder eine mit mehr Zimmern noch wesentlich länger Zeit hat als ihr denkt.
Weil jede Kommune bei den Kosten eigene Regeln hat die als angemessen angesehen werden schaust Du am besten schon mal für einen ungefähren Überblick hier bei Tacheles ob Du Deinen Wohnort findest.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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