GEZ

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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roterdrache1981
Beiträge: 45
Registriert: 09.03.2006 21:12

GEZ

Beitrag von roterdrache1981 »

Hallo,

ich habe jetzt ein neuantrag für die GEZ gestellt und soll wieder mein ALG 2 Bescheid einreichen.


Nun bin ich mit meinem Freund aber zusammen gezogen und er bezieht auch ALG 2.

Kann / Darf ich sein Namen auf dem Bescheid für die GEZ schwärzen ?



Bye
moselkerl
Beiträge: 150
Registriert: 10.02.2007 16:44
Wohnort: Bad Bertrich

Warum?

Beitrag von moselkerl »

Bisher habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Befreiung von den Gebühren GEZ immer für alle in der Bedarfsgemeinschaft gilt. Oft kommt es jedoch vor, dass die GEZ an die einzelnen Personen im Haushalt weitere Anmeldeforderungen versendet. Dann genügt immer eine Meldung an die GEZ welche Personen zur Bedarfsgemeinschaft gehören. Ich würde also den Namen nicht schwärzen. Denke aber daran, Kopien deines Bescheides müssen immer mit dem Stempel des JobCenters beglaubigt sein.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
wuschel04
Beiträge: 121
Registriert: 30.04.2006 12:36
Wohnort: Ruhrgebiet

Beitrag von wuschel04 »

Hallo,

also den "offiziellen" Bescheid einer Behörde absichtlich in wesentlichen Teilen zu verändern ("Schwärzen") und dann der GEZ quasi als "Original-Dokument" dieser Behörde vorzulegen, halte ich für sehr, sehr gefährlich. Da könnte auch ein unvoreingenommener Mensch schon auf den Gedanken kommen, daß da eine Betrugsabsicht vorliegt. Also: besser die Finger davon lassen und nicht mehr daran denken... :!:

M.f.G.
wuschel04
Tracid
Beiträge: 70
Registriert: 23.02.2007 20:25

Beitrag von Tracid »

Warum willst du denn den Namen überhaupt schwärzen? Angst das ihr dann GEZ zahlen müsst wenn ihr zu zweit wohnt? Er wäre doch auch befreit von der GEZ also zahlt ihr weiterhin nix. Oder gehts nur drum das er "offiziel was die Arge nicht weißl" gar nicht bei dir wohnt?!
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