Hallo,
ich habe jetzt ein neuantrag für die GEZ gestellt und soll wieder mein ALG 2 Bescheid einreichen.
Nun bin ich mit meinem Freund aber zusammen gezogen und er bezieht auch ALG 2.
Kann / Darf ich sein Namen auf dem Bescheid für die GEZ schwärzen ?
Bye
GEZ
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Warum?
Bisher habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Befreiung von den Gebühren GEZ immer für alle in der Bedarfsgemeinschaft gilt. Oft kommt es jedoch vor, dass die GEZ an die einzelnen Personen im Haushalt weitere Anmeldeforderungen versendet. Dann genügt immer eine Meldung an die GEZ welche Personen zur Bedarfsgemeinschaft gehören. Ich würde also den Namen nicht schwärzen. Denke aber daran, Kopien deines Bescheides müssen immer mit dem Stempel des JobCenters beglaubigt sein.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hallo,
also den "offiziellen" Bescheid einer Behörde absichtlich in wesentlichen Teilen zu verändern ("Schwärzen") und dann der GEZ quasi als "Original-Dokument" dieser Behörde vorzulegen, halte ich für sehr, sehr gefährlich. Da könnte auch ein unvoreingenommener Mensch schon auf den Gedanken kommen, daß da eine Betrugsabsicht vorliegt. Also: besser die Finger davon lassen und nicht mehr daran denken...
M.f.G.
wuschel04
also den "offiziellen" Bescheid einer Behörde absichtlich in wesentlichen Teilen zu verändern ("Schwärzen") und dann der GEZ quasi als "Original-Dokument" dieser Behörde vorzulegen, halte ich für sehr, sehr gefährlich. Da könnte auch ein unvoreingenommener Mensch schon auf den Gedanken kommen, daß da eine Betrugsabsicht vorliegt. Also: besser die Finger davon lassen und nicht mehr daran denken...

M.f.G.
wuschel04