Hallo adeline87
Kannst ja mal als „Testballon“ bei Deinem nächsten Besuch dem Sachbearbeiter mitteilen das Du Dich bei der Abendrealschule angemeldet hast aber trotzdem weiterhin eine Arbeit suchst und eine Stelle annehmen wirst (so er Dir eine vermittelt). Notfalls für einen Job also die Schule abbrechen würdest. (Natürlich BEVOR Du Dich nach umfassender Beratung durch die Schule angemeldet hast).
Dann wird sich zeigen ob er einem lernwilligen jungen Menschen die Beratung angedeihen lässt die mit dem berühmt-berüchtigten „Fördern und Fordern“ doch eigentlich gemeint ist.
Solange Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst kann Dir keiner Leistungen streichen. Was Du am Abend machst ist Privatvergnügen. Genauso als wenn Du statt Sofaliegen an den Treffen des Karnickelzüchtervereins teilnimmst, im Geflügelzüchterverein aktiv bist, im Kirchenchor singst oder Deine Oma besuchen gehst nutzt Du die Zeit um einen Schulabschluss zu machen.
Erkundige Dich bei der Abendschule ob während der gesamten Zeit BAföG in Frage kommt oder nur für die letzten Monate. Das ist anscheinend in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Während der Zeit wo es BAföG geben kann beantragst Du das, kannst auch schonmal vorher beim BAföG Amt nachfragen wie in Deinem Fall da die Chancen wären. BAföG wäre dann eine vorrangige Leistung und Du würdest nur die Kasse wechseln aus der das Geld für Deinen Lebensunterhalt kommt.
Abendschulen sind für Berufstätige eine Möglichkeit für Schulabschlüsse und man besucht sie neben der Arbeit nach Feierabend. Ist also nicht Vollzeit damit beschäftigt. Wo dann der Unterschied zwischen Erwerbstätigkeit und Arbeitssuche liegen soll ist mir ein Rätsel.
Bei meiner Suche nach einer Lösung bin ich nämlich zunächst
hocherfreut auf dieses Urteil gestossen und
bei diesem Urteil der Illusion beraubt worden das Bildung für ALLE ernstgemeint ist.
Gute Nacht und lieben Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.