Auszubildende in der Bedarfsgemeinschaft

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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chris8
Beiträge: 2
Registriert: 15.08.2007 12:58

Auszubildende in der Bedarfsgemeinschaft

Beitrag von chris8 »

Hallo, ich habe eine sehr dringende Frage. Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich bin Auszubildende und lebe mit einem ALG 2 Empfänger in einer Bedarfsgemeinschft.
Heute kam von der ARGE ein Schriftstück das ich von meinem Arbeitgeber wieder ausfüllen lassen muss für die kommenden 6 Monate.

Stimmt es, dass meine Ausbildungsvergütung nicht mit angerechnet werden kann?
Ich bekomme nämlich Ende November mein Weihnachtsgeld, sowie Urlaubsgeld zusammen mit ausgezahlt.
Will dann die ARGE, dass ich dieses Geld in die Bedarfsgemeinschaft mit einbringe?
Würde mit dem Geld nämlich unser Konto auch ausgleichen, dass gerade im Minus liegt.

Ich habe auch gelesen, dass diese Arbeitgeberbescheinigung nicht ganz zulässig ist.
Hier eine Kopie desTextes:
Zusatzblatt 2 - Einkommenserklärung / Verdienstbescheinigung

Auf der Seite zwei wird der Arbeitgeber aufgefordert den Verdienst eines Arbeitnehmers zu bescheinigen. Das Sozialgesetzbuch X ist hier eindeutig: gem. § 67 a Abs. 2 SGB X sind Sozialdaten beim Betroffenen selbst zu erheben. Nur wenn es begründete Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Betroffen gibt, ist es zulässig die Daten bei Dritten, hier dem Arbeitgeber, zu erheben (§ 21 SGB X).

In der Regel sind die Einkünfte des Antragstellers problemlos über Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag und ggf. sogar Kontoauszüge nachzuweisen.

Dem Arbeitgeber wird durch die Vorlage der Verdienstabrechnung ohne Grund und Notwendigkeit bekannt, dass der Arbeitnehmer selbst ergänzende ALG II - Ansprüche hat oder in einer Bedarfsgemeinschaft mit ALG II - Bedürftigen lebt.

Die generelle und unbegründete Datenerhebung bei Arbeitgebern in Form einer Zwangsvorlage der Verdienstbescheinigung verstößt eindeutig gegen den Sozialdatenschutz und ist daher nach unserer Auffassung unzulässig.

Die Folgen sind gravierend. Dem Arbeitnehmer drohen durch das Bekanntwerden des ALG II - Bezuges weitere unzumutbare Nachteile. Im Wissen des ALG II - Bezuges und der scharfen Sanktionen durch dieses Gesetz ist er vielfältig erpressbar, zum Beispiel im Rahmen einer Neueinstellung hinsichtlich der Vergütung; und es ist davon auszugehen, das dies einige Arbeitgeber leidlich zum Nachteil der Betroffenen ausnutzen werden.

Die BA hat daher von der Verwendung dieses Formulars dringend Abstand nehmen.

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Vielen Dank im vorraus und einen Lieben Gruß chris8
Ladyguenes
Beiträge: 154
Registriert: 10.03.2007 17:49

Beitrag von Ladyguenes »

hallo chris, bei mir war es so, 1 person alg 2, die andere person ausbildungsvergütung. wurde voll mit angerechnet! samt weihn.-u. url.- geld. druss ladyguenes :(
chris8
Beiträge: 2
Registriert: 15.08.2007 12:58

Beitrag von chris8 »

Hallo Lady danke für deine Antwort.
Ich war mit dabei, als wir die Sachen abgegeben haben. Und die Frau schireb über meine Spalte groß AZUBINE hin und sagte meine Sachen haben keine relevanz. Aber irgendwie sagen alle immer was anderes da.
Aber mein Verdienst dürfte nicht mit angerechnet werden. Ich verdiene grob 628 netto pro monat und minus miete und heizung bin ich bei 398 oder so. Aber bei ihm steht irgendwie 8 Euro einkommen, obwohl er gar keins hat. Bekomme ja auch schichtzulagen, da nehmen die die nicht mit rein. die müssten dann jeden Monat eigentlich nach meinem Lohnzettel fragen. Tun die aber nicht.

Ist wirklich ne kommische sache. Als wir zum beispiel bei der kostenstelle waren und der noch fragen hatte hat er zu mir nur gesagt, ob ich den mit meinem geld auskomme? weil die ja nicht für mich zuständig sind. Ich sagte ja, mir reicht es. Bekomme auch noch Kindergeld, was ich wahrscheinlich nächstes Jahr zurückzahlen muss. Wenn die das auch noch mit berechnen, dann können die das zurückzahlen.
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