wieviel hartz 4 bekommen wir?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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ak5316
Beiträge: 9
Registriert: 20.07.2005 18:56

wieviel hartz 4 bekommen wir?

Beitrag von ak5316 »

kann mir jemand sagen wieviel hartz 4 eine 4 köpfige familie bekommt ?
und wird das kindergeld oder das erziehungs geld angerechnet?
habe mein Job verloren .unser sohn ist 7 jahre und das zweite kommt im januar auf die welt .

danke im vorraus gruss ak
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo ak5316
Nach den derzeit gültigen Sätzen bekämt Ihr
311,00€ für jeden Erwachsenen und 207,00€
für jedes Eurer Kinder als Regelsatz.
Während der Schwangerschaft noch einen
Zuschlag von 53,00 € ab der 12. SSW.
Dazu kommen die Miete inkl. Nebenkosten.
Wohnungsgröße bis 90 qm.
Miethöhe richtet sich nach der Mietstufe, die
für Eure Gemeinde gilt.
Heizkosten 1,00 € pro qm, Strom und
Warmwasserkosten (18% der Heizkosten)
müssen vom Regelsatz bezahlt werden.
Bei 90 qm:
Mietstufe 1 = 445,00 €
Mietstufe 2 = 475,00 €
Mietstufe 3 = 505,00 €
Mietstufe 4 = 545,00 €
Mietstufe 5 = 590,00 €
Mietstufe 6 = 630,00 €
Eine Liste der Mietenstufen der Gemeinde findet man unter:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/wogv/index.html
Bevor Alg 2 beantragt wird prüfen. ob Anspruch auf Alg 1
besteht. Da weiß ich aber die Ansprüche nicht.
Viel Glück und Alles Gute
Gruß
Zuletzt geändert von Melinde am 25.12.2005 14:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Nochmal Hallo
Das Kindergeld wird als Einkommen angerechnet,
das Erziehungsgeld nicht.
Bei krankheitsbedingtem Mehrbedarf in der
Ernährung besteht auch Anspruch auf einen
Zuschlag.
Das hatte ich vorhin vergessen zu schreiben.
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