ALG II und heiraten wenn der Partner BAFÖG bezieht????

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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gentlewitch

ALG II und heiraten wenn der Partner BAFÖG bezieht????

Beitrag von gentlewitch »

Hallo,

Ich habe folgendes Problem. mein Freund und ich haben vor noch dieses Jahr zu heiraten, ich beziehe ALG II da ich 2 Kinder habe im Alter von 8 und 2 Jahren, wobei der Kleine bisher ausschliesslich von mir betreut wird. Ich habe vor ab Oktober eine Ausbildung zumachen, es ist aber noch nicht sicher ob ich vom AA gefördert werde.
Mein Süsser ist z.Zt. berufstätig und verdient relativ gut, wird aber ab August eine Ausbildung zum Erzieher machen, und dann Bafög beziehen.
Das wird sich auf ca. 500,- € belaufen, von denen er noch seine Wohnung finanzieren muss mit knapp 200,-€ monatlich.
Er möchte die Wohnung auch nach der Hochzeit nicht aufgeben, und mir ist das auch sehr recht, weil so immer eine Rückzugsmöglichkeit besteht und man nicht zwangsläufig vom jeweils anderen abhängig ist.
Nun ist es ja so das sich Bafög und andere Sozialleistungen gegenseitig ausschliessen, oder ist das nicht mehr so?
Da wir ja dann durch die Ehe eine Bedarfsgemeinschaft bilden(oder nicht wegen der Wohnung???), würden die Kosten für seine Wohnung berücksichtigt? und wierum wird was angerechnet?
Ist es möglich das ihm verweigert wird seine Ausbildung fortzusetzen, damit er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht um "seine Familie" zu unterhalten?
Habe bisher natürlich noch nicht beim AA vorgesprochen deswegen, weil ich diese Fragen erst klären wollte. den Termin zur Eheschliessung haben wir am 19. August, also wenn er schon Bafög bezieht.
Ist es möglich das ich für die Hochzeit eine einmalige Beihilfe zu beantragen (nicht viel, soll alles in nem kleinen Rahmen stattfinden,sprich nur Familie), für Kleidung bzw. Bewirtung der Gäste oder gibt es das nicht mehr?

Ich weiß das sind viele Fragen, aber ich will mich einfach absichern, und hoffe das mir wenigstens schnellstmöglich zumindest teilweise geholfen werden kann.

Vielen Dank schonmal im vorraus!
Sandra

Tja Pech halt!

Beitrag von Sandra »

Werdet Ihr Heiraten oder auch nur zusammen ziehen bildet ihr eine Bedarfsgemeninschaft. D.H eure Einkünfte und Ausgaben wie Miete, BaföG usw. werden komplett zusammen gerechnet!
Und Hartz 4 wird für euch beide gezahlt, kzwar kann es sein das er sein BaföG noch in voller Höhe bekommt aber es wir 100 % ig auf das Hartz 4 angerechnet, darauf könnt ihr euch verlassen, kgenauso wie auch Kindergeld angerechnet wird und auch das Ausbildungsgehalt von Ihnen.
Sie sollten bei Beginn der Ausbildung einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) stellen, damit sie von ALG 2 weg kommen! Sollte es dann nicht recihen kann man einen Antrag auf Kinderzuschlag stellen!

Und noch was ich finde es ehrlich gesagt schon etwas frech hier zu schreiben das der Freund nicht schlecht verdient aber sich dann noch womöglich die Herat vom Staat bezahlen lassen will!

Also echt, wenn er doch so gut verdient dann frag ich mich weshalb man sich einen Zuschuss vom Staat geben lassen will!
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