Ausbildung + Stress mit mutter: unterstützung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Björn
Beiträge: 138
Registriert: 27.10.2005 16:37

Ausbildung + Stress mit mutter: unterstützung

Beitrag von Björn »

hallo, hab mal ne frage für eine freundin, die zur zeit in der ausbildung ist:

und zwar hat sie zuhause zuhause nur stress mit ihrer mutter(die ist wohl in den wechseljahren oder hat minderwertigkeitskomplexe) aus heiterem himmel mitten im gespräch tickt die ständig aus, weiß jemand, ob sie unterstützung bekommen kann, sie bekommt momentan 300€ pro monat ausgezahlt und ab september bekommt sie ca. 325€-netto...

wenn sie sich ne kleine wohnung nimmt, steht ihr dann noch kindergeld zu? und zur not andere hilfen? wäre natürlich schön, das selber zu schaffen, aber kamm man sich zur not noch irgendwo unterstützung holen...?
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Sie ist doch bestimmt unter 25, oder? Kindergeld bekommt die Mutter sicherlich sowieso noch für sie. Das kann sie sich dann abzweigen lassen. Ansonsten scheint sie in einer betrieblichen Ausbildung zu sein. Sie kann daher ausziehen und für den Lebensunterhalt und die Miete BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) beantragen.

Wenn sie zusätzlich (z. B. bei zu teurer Wohnung) einen Mietzuschuss nach § 22, Abs. 7 SGB II über die ARGE möchte, muss sie sich den Auszug gem. § 22, Abs. 2a SGB II genehmigen lassen. Auch für die Zeit im Anschluss an die Lehre, wenn sie nicht übernommen wird oder gleich Arbeit findet, wäre es noch wichtig, falls sie dann immer noch unter 25 ist.

Henry
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