Keine Nebenkosten- Betriebskostenabrechnung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Blue
Beiträge: 1
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Keine Nebenkosten- Betriebskostenabrechnung

Beitrag von Blue »

Hallo an alle,

ich habe in den letzten zwei Jahren keine Nebenkostenabrechnung bekommen, jetzt wollen sie mir das Komplete Harz4 Geld sperren, weil ich keine Nebenkostenabrechnung habe.
Ist das rechtens und was kann ich dagegen tun?

Mit freundlichen Grüßen
Blue :cry: :cry: :cry:
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DjTermi
Moderator
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Re: Keine Nebenkosten- Betriebskostenabrechnung

Beitrag von DjTermi »

Blue hat geschrieben:Ist das rechtens und was kann ich dagegen tun?

Mit freundlichen Grüßen
Blue :cry: :cry: :cry:
Hallo,
dein Vermieter sagen, das Du diese brauchst !!! Verstehe sowieso nicht, warum Du keine hast. Intressiert es dich nicht ob Du zu viel gezahlt hast ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
maria1106
Beiträge: 1069
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Beitrag von maria1106 »

So ungewöhnlich ist das gar nicht ! Ich habe mal 5 Jahre in einer Wohnung gelebt und nie eine Abrechnung bekommen ....
LG
Silvia
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
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Wohnort: Herten
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Beitrag von DjTermi »

Ja aber intressiert es euch nicht, ob der Vermieter euch alles richtig abrechnet? Sorry kan ich nicht versthen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Blue
Dein Vermieter ist zur Erstellung einer Abrechnung der Nebenkosten verpflichtet wenn monatlich neben der Miete Abschläge zu zahlen sind. Das muss er jeder Jahr machen, das ergibt sich aus
§ 556 (3) BGB
Setz´ Dich also deswegen mit Deinem Vermieter in Verbindung, am besten einen Brief schreiben und Kopie an´s Amt.
Gekürzt werden darf Dir garnichts denn Du bist Deiner Mitwirkungspflicht insofern nachgekommen das Du die angeforderte Abrechnung beim Vermieter eingefordert hast. Was Dir bislang noch nicht vorliegt kannst Du auch nicht vorlegen sondern es muss halt abgewartet werden bis der Vermieter sich rührt.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
Wohnort: Hamburg

Beitrag von maria1106 »

Zitat:Ja aber intressiert es euch nicht, ob der Vermieter euch alles richtig abrechnet? Sorry kan ich nicht versthen.

Meine Nebenkosten waren bei 4 Personen so gering, dass ich erst gar nicht groß nachfragen mochte :wink: Und ich war der Meinung, dass meine Zahlung nie ausreichend war :D
Es hat aber nie Jemand danach gefragt und es kam auch nie was ....

Übrigens : Ich habe damals für eine 4 Zimmerwohnung ca 120 qm Altbau 352 Euro warm bezahlt... :D

LG
Silvia
robby46
Beiträge: 8
Registriert: 29.07.2007 12:40

Beitrag von robby46 »

Der ist nach der Heizkostenabrechnungsverordung verpflichtet eine zu machen.

Aber, ich streite schon 3 Jahre mit einen Vermieter deswegen vor Gericht, kommen da auf keinen grünen zweig.
Beste ist, lass es dir von dem Vermieter bescheinigen dass er keine erstellt, der Arge gehts ja im Prinzip nur um evtl Erstattungen was du zahlen musst juckt da keinen. Da Erstattungen ja einkommen sind die wieder verrechnet werden können

Dann würde ich zum Mieterschutzbund gehen, die haben gute Anwälte und helfen dir da sicher weiter.
Im übrigen bist du lt Gestz dazu berechtigt die Nebenkosten die du bezahlt hast vom Vermieter zurückzufordern wenn er keine Abrechnung macht, aaaber die Verjährung ist 2 Jahre
Alles was länger wie 2 Jahre in Vergangenheit ist kannst als Verlust verbuchen .
Würde den Vermieter klar sagen, wenn er keine Abrechnung macht bekommt er keine Nebenkosten mehr, zahl die auf ein Sonderkonto ein bis eine kommt. So kann er nicht behaupten du willst nicht zahlen.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo robby46
Der Mieterschutzbund berät nur Mitglieder, Jahresbeitrag so um die 70 €.
Ein guter Anwalt kümmert sich da auch drum, wenn es um strittige Nebenkostenabrechnungen geht läuft das dann über Beratungshilfeschein. Wäre die preiswertere Lösung.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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