Hilfe bei Ehefrau im Laden erlaubt ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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JoeB
Beiträge: 39
Registriert: 05.12.2006 22:50

Hilfe bei Ehefrau im Laden erlaubt ?

Beitrag von JoeB »

Hallo,
ich helfe meiner Frau gelegentlich im Geschäft aus. Nur für ein paar Stunden und natürlich ohne Bezahlung. Darf ich das als Hartz 4 Empfänger ? Was sollten wir beachten ?
Vielen Dank für Eure Antworten.
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

bloß nicht!!!! Das ist Schwarzarbeit und wenn Du Kundenverkehr hast und angeschwärzt wirst, dann wirst Du ruckzuck sanktioniert und an den Pranger gestellt und Deine Frau noch mit dazu. Anders sieht es aus, wenn sie Dich auf 100€- Basis ( geringfügige Beschäftigung) anmeldet. Dann kannst Du das der Arge melden und es ist offiziell! Gruß buxi
JoeB
Beiträge: 39
Registriert: 05.12.2006 22:50

Beitrag von JoeB »

Danke buxi,
dann laß`ich es wohl besser bleiben.
MichaelW
Beiträge: 111
Registriert: 12.04.2006 22:33
Wohnort: Extertal

Beitrag von MichaelW »

Was war das denn für eine Antwort, buxi?
Eine Arbeit ohne Bezahlung kann niemals Schwarzarbeit sein!
Sonst wäre ja jeder kleine Hilfsdienst bei Verwandten oder Nachbarn Schwarzarbeit.
Das Problem ist nur, daß in solchen Fällen automatisch eine Bezahlung vermutet wird (was ja auch nicht ganz wirklichkeitsfremd ist).
Die Lösung: Die entsprechende Stelle (Arge und/oder Finanzamt) über den Sachverhalt informieren. Dann ist man auf der sicheren Seite. Und mit welchem Argument wollen sie das verbieten? - Es gibt keins.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo
Beim Lesen von JoeB´s Frage ist mir eine Szene aus einem Roman eingefallen, ich glaube es war einer von Hans Fallada (weiss aber nicht mehr wie der hieß)
Jedenfalls hat da auch ein arbeitslos gemeldeter Ehemann oder Freund einen Moment lang mal im Laden ausgeholfen, promt kam einer vom Amt als Kunde rein und es gab Ärger.
Also lieber absichern wegen der Mithilfe.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Einfach mal nach "mithelfender Familienangehöriger" googeln. Das ist keine Schwarzarbeit. Und beim ALG 2 zählt auch die 15h/Woche - Regel nicht.

Solange man also trotzdem allen Auflagen des Amtes nachkommt (bewerben, Maßnahmen machen etc.) kann eigentlich nix passieren.

Henry
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Phuuuu, aber wie ist das dann Unfall-mäßig zu bewerten? Meine SB hat neulich Ärger gemacht, weil ich ein Probearbeiten wahrgenommen habe ( einen Tag hospitiert) und sie darüber nicht informiert hatte. Ich wußte nicht, daß ich die Arge im Vorfeld unterrichten muß wenn ich ein Vorstellungsgespräch mit Probearbeiten vereinbart habe. Sie hat mir klar gemacht, daß das ganze auch versicherungstechnisch abgedeckt werden muß und daß das deshalb mit dem Probearbeiten nicht so einfach ist. Ich bin ja froh, daß ich nicht gleich sanktioniert wurde. Wenn es so einfach wäre, dann würde doch jeder auf diese "Weise" arbeiten, bei Freunden Bekannten und Verwandten. Dann würde sich jeder das Geld aus der "Portokasse" auf die Hand bezahlen lassen und behaupten: Das ist ein Schwippschwager usw......Ich glaube nicht, daß es so einfach ist. Die beste Lösung ist wirklich beim SB nach zu fragen. Aber interessieren würde es mich wirklich, was der SB dazu meint. Vielleicht kannst Du uns das Ergebnis mal hier reinschreiben. Gruß buxi
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Unter "Familienangehörige" versteht man dann natürlich nicht mehr Schwippschwager, Freunde und Co! Das sind Verwandte 1. Grades wie Ehegatte, Eltern oder Kinder!

Henry
JoeB
Beiträge: 39
Registriert: 05.12.2006 22:50

Beitrag von JoeB »

Also, erstmal vielen Dank für eure Antworten.
Wie buxi schon sagte ist das ganze versicherungstechnisch nicht zu machen. Außerdem muß auch noch die Berufsgenossenschaft und die Krankenkasse meiner Frau involviert werden, so die Antwort meiner SB. :roll:
Aber wenn ich einen Ein-Euro-Job machen möchte, da läßt sich was machen. :wink:
Ne, is klar !!! Meiner Frau darf ich nicht helfen, aber für den Staat sieht das ganze natürlich schon ganz anders aus ! :evil:
Unsere Regierung wurde auch schon in der Bibel erwähnt :
"Sie hüllten sich in seltsame Gewänder und irrten planlos umher !" :lol:
Gruß,
Brisko1a
Ladyguenes
Beiträge: 154
Registriert: 10.03.2007 17:49

Beitrag von Ladyguenes »

:lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:
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