schwanger

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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chlange2
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schwanger

Beitrag von chlange2 »

hallo ich bin 25 jahre und wohne bei meiner freundin sie ist 18 jahre und hat gerade ihre schule fertig und sie ist in der 13 woche schwanger .

in der wohnung wo wir wohnen wir von der mutter bezahlt
und die mutter selber ist in kassel wohnhaft ,
so und nun hat sie die wohnung gekündigt also brauchen wir eine neue
wohnung und haben vor in die nähe von meiner mutter zu ziehen
weil wir es besser finden das ein eltern teil in der nähe wohnt

die mutter von meiner freundin möchte nicht das sie das kind bekommt
und wolte sie schon nach holland schicken wegen abtreibung noch dazu kommt das der lebensgefährte und meine freundin sich garnicht vestehen
und nur steit ist möchten wir nicht da hin ziehen und er möchte das auch nicht (er wohnt in ein haus was ihn gehört )


ist es möglich das ich mit meiner freundin zusammen ziehen kann
weil sie ja noch keine 25 jahre ist

ich beziehe alg2 (hartz 4) 347 euro
und meine freundin bekommt zur zeit kindergeld und 100 euro zum leben
(handy,zeitung,auto,schulden,usw. müßen davon dezahlt werden )

Ps: was können wir beantragen und was nicht

HOFFE DAS ICH BALD ARBEIT HABE
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Melinde
Moderator
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Beitrag von Melinde »

Hallo chlange2
Da Deine Freundin nicht mehr im Elternhaus wohnt kann sie auch keiner dorthin zurückscheuchen.
Weil ihr durch die Wohnungskündigung dieser „liebenden Mutter“ demnächst obdachlos werdet solltest Du
schnellstens zur ARGE gehen und die Kostenübernahme für eine angemessene Wohnung und Umzugskostenbeihilfe beantragen.
Erstausstattung für Wohnung auch versuchen, ich weiss aber nicht ob das klappt weil es das nur für die erste eigene Wohnung gibt.
Für die Freundin ist Beihilfe für Umstandskleidung und später, bevor das Kind da ist, auch Erstausstattung für das Kind zu beantragen. Die Erstausstattung für das Kind umfass nicht nur die Kleidung, auch Einrichtungsgegenstände beantragen.
Mehrbedarf für Schwangere gibt es auch, ich weiss im Moment nur nicht genau ab wann und wie viel.
Bei der Stiftung für Mutter und Kind gibt es auch Beihilfen, die dürfen nicht als Einkommen oder so angerechnet werden.
Ich wünsche Euch Alles Gute
und das sich das Verhältnis zu den Schwiegereltern denn doch irgendwann noch mal normalisiert.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
chlange2
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Beitrag von chlange2 »

hallo hier ist die freundin von chlange2,

was man alles beantragen kann wurde mir ja auch schon alles gesagt, das problem an der ganzen sache ist ja nur (ich war gestern beim arbeitsamt) die sagen zu mir, bevor ich noch kein hartz4 beantragt habe, habe ich auch keinerlei rechte auf mehrbedarf oder sonstige zuschüsse vom arbeitsamt. Das haben sie zumindest zu uns gesagt.

ich hatte zwar schon mal hartz4 beantragt, aber das habe ich wieder ändern lassen, da meine mutter nicht ihre ganzen anlagen wo sie ihr geld hat offenlegen wollte und wenn ich das jetzt wieder beantragen würde, dann würde alles genauso laufen wie schon einmal und das bringt im endefekt nix, weil meine mutter es auch jetzt nicht offenlegen wird.
Problemloser wird es wieklich erst, wenn das kind da ist, denn dann zähle ich mit meinem kind als eigene familie und dann kann ich alles beantragen, aber es ist einfach zu spät, ich habe ja ab der 13. schwangerschaftswoche schon anspruch auf 56 euro und die würde ich gerne auch benutzen und die erstausstattung ist nicht gerade billig und somit kann ich mir das ohne unterstützung nicht leisten.also ich bin praktisch auf die unterstützung des arbeitsamtes angewiesen.
denn wie man weiß ohne moos nix los.

also ich weiß zur zeit echt nicht mehr was ich machen soll!?
mein freund und ich, wir freuen uns auf unser baby, aber das das mit solchen problemen verbunden ist, hätte ich nicht gedacht.

ok ich freu mich auf eine antwort
danke schonmal im voraus
Gruß chlange2 + freundin
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo chlange2 + freundin
Nochmal einen Antrag auf Alg2 stellen denn durch die Schwangerschaft hat sich das mit den Angaben die über nicht im Haushalt lebenden Angehörigen geändert.
Schau mal beimDatenschutzzentrum bei Kapitel VIII.
Da steht das genauer.
Gruss
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chlange2
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Beitrag von chlange2 »

hallo Melinde,

also wir waren jetzt beim arbeitsamt und haben tatsächlich einen alg2 antrag bekommen und auch gleich dazu noch eine liste, wieviel maximal die babyerstausstattung, kinderwagen.... kosten darf, um das geld dafür zu bekommen, muss ich jetzt nur noch einen kostenvoranschlag vorlegen können und dann nimmt alles seinen lauf.
ich hoffe nur das das alles mit dem alg2 antrag klappt wie wir uns das vorstellen. aber wird schon.

wir danken dir für deine tips, denn das arbeitsamt war ganz bav als wir ihnen das mit dem gesetz gesagt haben und wir hatten den eindruck, das die davon selber noch nicht einmal was wussten :D
aber wir wussten es und das reicht ja auch.

lieben gruß chlange2 + freundin
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo werdende Eltern
Das ist ja schön das es so gut lief. :D
Dann wünsche ich Euch das auch weiterhin alles ohne nennenswerte Probleme verläuft und ihr eine glückliche Familie werdet die immer zusammenhält.
Gruss
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chlange2
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Beitrag von chlange2 »

hallo Melinde,

wir waren vor ein paar Tagen wieder beim Arbeitsamt und haben den Alg2 Antrag abgegeben und sind mit der zuständigen Sachbearbeiterin den Antrag nochmal durchgegangen, falls noch etwas fehlt.

Da ich ja wusste, dass ich das Zusatzblatt mit den Unterhaltsansprüchen von Dritten nicht ausfüllen brauch, da ich schwanger bin, habe ich das auch nicht gemacht, doch die Sachbearbeiterin hat zu mir gesagt das ich das doch ausfüllen muss, da das Kind noch nicht da ist, und so lange wie das Kind noch nicht auf der Welt ist, meine Mutter für mich unterhaltspflichtig ist, nun weiß ich wiedermal nicht was richtig ist, ich habe es dann unter Zwang ausgefüllt und nun steht das gleiche wieder an, wie bei meinem letzten Antrag, und zwar das meine Mutter wieder einen Brief vom Arbeitsamt bekommt und ihre ganzen Anlagen offen legen soll, was sie aber immer noch nicht machen wird.

Jetzt muss ich sehen das ich das dann irgendwie heraus zögern kann, bis unser Kind auf der Welt ist und sie meiner Mutter nix mehr können.
Toll, ich dachte das das vorbei ist aber nein es kommt mal wieder alles anders als man es sich denkt.

gruß chlange2 + freundin
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo chlange2 + freundin
Die Sachbearbeiterin sollte sich mal den § 33 Absatz (2) SGB IIgenau durchlesen. Dann weiss sie das es mit dem Unterhalt der Mutter nicht zutrifft.
Oder druck ihr diese Kurzübersicht mal aus.
Ihr solltet nochmal hingehen, zur schnellen Bearbeitung des Antrags anregen ohne den unnötigen Umweg über die Mutter der nur wertvolle Zeit kostet.
Viel Erfolg und
Gruss
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chlange2
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Beitrag von chlange2 »

hallo melinde,

ich habe ja versucht es ihr zu erklären, aber sie meinte zu mir, damit ich überhaupt mal geld bekomme, muss ich das ausfüllen, was dann später wird, das sehen wir dann, das waren ihre worte.
also verlängert sich die bearbeitung durch die prüfung meiner mutter nicht, das machen die dann so nebenbei.
war ja beim letzten mal auch so.
ach ich weiß doch auch nicht was phase ist.

mal schauen wie es weiter geht.

gruß chlange2 + freundin
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo chlange2 + freundin
Dann ist das ja halb so tragisch wenn sich die Bearbeitung durch diese Anfrage bei der Mutter nicht verzögert. Dachte nämlich es würde dadurch länger dauern mit eurem Antrag.
Gruss
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