Welche Nebenkosten werden bezahlt?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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Erdy
Beiträge: 4
Registriert: 21.12.2005 13:20

Welche Nebenkosten werden bezahlt?

Beitrag von Erdy »

Im Sozialgesetzbuch §22 ist nur von "Heizung" die Rede, an anderen Stellen lese ich immer von "Nebenkosten", und das bedeutet ja Stom, Wasser, Müll und vieles andere. Was wird denn nun bezahlt und was nicht?

Meine Frage geht aber noch viel weiter:

Ich bekomme noch ein paar Monate Arbeitslosengeld I, aber die Lage sieht so bescheiden aus, dass ich damit rechnen muss, unter Hartz IV zu fallen.

Ich habe mir vor etlichen Jahren als Altersvorsorge ein Eigentumswohnung gekauft, an der habe ich noch acht Jahre lang abzubezahlen. Die habe ich vermietet, weil sie von meinem alten Arbeitsplatz zu weit weg liegt und weil man bei einer vermieteten Wohnung alles mögliche von der Steuer absetzen kann.

Meine Mieter haben jetzt gekündigt, und das bedeutet, ich muss mir überlegen, ob ich die Wohnung neu vermiete oder wegen Hartz IV sofort dort einziehe. Ich würde dann ja die Zinsen bezahlt bekommen und auch die Nebenkosten. Ich frage mich nur, ob wirklich ALLE Nebenkosten bezahlt werden, da sind nämlich ein paar dicke Brocken dabei:

17 Euro Gebühren für die Hausverwaltung
25 Euro Grundsteuer
80 Euro Rücklage für Reparaturen etc.

Wie sieht es damit aus?
Daniel81
Beiträge: 288
Registriert: 08.12.2005 18:13
Wohnort: Berlin-Weißensee

Beitrag von Daniel81 »

Hallo Erdy,

Also es gibt mehrere Möglichkeiten, am besten ist du findest so schnell wie möglich einen neuen Mieter für deine Eigentumswohnung.
Solltet dieses nicht passieren, kann es sein das die Bundesagentur dir eventuell ärger macht.

Sie können im allerschlimmsten Falle sogar versuchen/fordern deine
Eigentumswohnung zu verkaufen, und von diesen Geld zu leben, solltest du dich weigern dies zu tun, hast du kein Anspruch auf Hartz 4.

Aber bleiben wir erstmal ruhig, ich kann mir auch nicht vorstellen das die Arbeitsagentur deine Kosten für die Eigentumswohnung im Form von Betrieb und Nebenkosten bezahlt, das ist eher ganz unwahrscheinlich.
Nur wer fragt, bekommt auch ne Antwort!!!
Gebt doch einfach euer,Stellengesuch auf!!! Wo!!!!
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... orum2.html

Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
Erdy
Beiträge: 4
Registriert: 21.12.2005 13:20

Beitrag von Erdy »

Sei mir bitte nicht böse, aber ich hatte ganz konkrete Fragen gestellt, und mit "am besten", "können versuchen" und "kann mir nicht vorstellen" ist mir nicht gedient. Raten und vermuten kann ich auch selbst. Ich bin auch völlig ruhig, weil meine Mieter erst im März ausziehen. Aber bis dahin möchte ich gern wissen: welche Nebenkosten werden bezahlt und welche nicht?
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Erdy
Beim Bundesministerium hab ich folgendes gefunden:

Grundsätzlich gelten für die Träger des Arbeitslosengeld II zwei Kriterien: ob Sie Ihre Wohnung selbst nutzen und ob die Fläche angemessen ist. Eine Immobilie, die Sie nicht selbst bewohnen, ist Vermögen. Sie müssen ihren Wert für Ihren Lebensunterhalt verwenden. Das gilt aber nur, wenn der Verkauf ohne großen Verlust möglich ist. Nutzen Sie Ihre Eigentumswohnung selbst, gilt sie bis 130 m2 als angemessen. Ist sie größer, prüfen die Träger des Arbeitslosengeld II, ob Bereiche abtrennbar und damit verkäuflich sind. Eventuell verlangen die Träger von Ihnen, dass Sie einzelne Zimmer vermieten.

Bei allen diesen Werten handelt es sich um Richtwerte; die Umstände des Einzelfalles sind zu beachten.

Sollte die Wohnung noch nicht abbezahlt sein, übernehmen die Träger des Arbeitslosengeld II die Schuldzinsen in angemessenem Umfang, die Grundsteuer und sonstige öffentliche Abgaben sowie Nebenkosten, nicht jedoch die Tilgungsraten.

Zu Nebenkosten im Genaueren steht da zwar nix, aber es sind die
Nebenkosten, die man auch als Mieter zu tragen hat.
Hausmeister, Hausverwaltung und Grundsteuer sind in jedem Fall
dabei.
Wie es mit den Rücklagen für Reparaturen ausschaut weiß ich leider
auch nicht genau. Bei Mietern steht im Mietvertrag ein solcher Posten oft
unter einer anderen Bezeichnung bei den Nebenkosten und wird dann übernommen.
Bei den Heizkosten werden pro qm 1,00€ als angemessen angesehen, Strom und Kosten für Warmwasser sind aus dem Regelsatz zu bezahlen.

Überleg Dir vorher genau, ob Du diese Wohnung wirklich verkaufst,
wahrscheinlich hast Du dich jahrelang dafür krummgelegt. Wenn es geht
bewohne sie selber, diese Art Alterssicherung ist am wertbeständigsten.
Denn Grund und Boden vermehren sich nicht wie andere Dinge, die dadurch im Wert sinken.

Gruß
Erdy
Beiträge: 4
Registriert: 21.12.2005 13:20

Beitrag von Erdy »

Erst mal vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Melinde hat geschrieben:Eine Immobilie, die Sie nicht selbst bewohnen, ist Vermögen. Sie müssen ihren Wert für Ihren Lebensunterhalt verwenden. Das gilt aber nur, wenn der Verkauf ohne großen Verlust möglich ist.

Wie definiert sich der Verlust? Ich habe die Wohnung für 120.000 DM gekauft, und eine ähnliche Wohnung im gleichen Block wurde gerade für 97.000 Euro verkauft, bei diesem Preis hätte ich grob gerechnet 37.000 Euro Gewinn. Andererseits müsste ich meine ganze Finanzierung kündigen und schätzungsweise 10.000 Euro (!) Vorfälligkeitszinsen zu zahlen. Außerdem müsste man sicherlich auch die Zinsen berücksichtigen, die ich all die Jahre gezahlt habe.
Melinde hat geschrieben:Zu Nebenkosten im Genaueren steht da zwar nix, aber es sind die Nebenkosten, die man auch als Mieter zu tragen hat. Hausmeister, Hausverwaltung und Grundsteuer sind in jedem Fall dabei.
Wie es mit den Rücklagen für Reparaturen ausschaut weiß ich leider auch nicht genau. Bei Mietern steht im Mietvertrag ein solcher Posten oft unter einer anderen Bezeichnung bei den Nebenkosten und wird dann übernommen.

Ich habe meinen Mietern Hausverwaltung und Rücklagen nie in Rechnung gestellt, weil ich das für unzulässig halte. Andererseits ist gerade die Rücklage ein dicker Brocken, der unter HartzIV schwer fallen würde. Deshalb hätte ich gerade in diesem Punkt gern Klarheit.
Melinde hat geschrieben:Überleg Dir vorher genau, ob Du diese Wohnung wirklich verkaufst, wahrscheinlich hast Du dich jahrelang dafür krummgelegt. Wenn es geht bewohne sie selber, diese Art Alterssicherung ist am wertbeständigsten.

Ich will sie ja auch gar nicht verkaufen, aber wenn ich sie mir unter HartzIV nicht leisten kann, bleibt mir nichts anderes übrig. Deshalb versuche ich ja jetzt herauszufinden, ob ich sie mir unter HartzIV noch leisten kann oder nicht.

Noch viel lieber würde ich natürlich hier in meiner Mietwohnung bleiben, allein schon um mir den Umzug zu ersparen. Vielleicht finde ich irgendwo einen Job und müsste dann schon wieder umziehen: doppelte Kosten!

Wenn ich die Wohung wieder vermiete, gelten meine Mieteinnahmen natürlich als Einkünfte - wobei sich wieder die Frage stellt, wie weit sämtliche Ausgaben (Nebenkosten, Verwaltung, Rücklage) angerechnet werden.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Erdy
Es tut mir leid, aber ich weiß auch keinen genaueren
Bescheid über solche Dinge wie Verlustberechnung und so.
Hoffentlich kann Dir hier jemand anderer besser weiterhelfen.
Trotzdem Schönen Gruß
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