Hat der Steuerbescheid bei Einkommen-Schätzung keinen Wert ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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wolke
Beiträge: 11
Registriert: 01.05.2007 15:57

Hat der Steuerbescheid bei Einkommen-Schätzung keinen Wert ?

Beitrag von wolke »

Ich bin selbstständig und beziehe seit 2005 aufstockendes ALG 2. Von Januar 2007 bis Ende März 2007 habe ich kein ALG 2 erhalten, da ich mit dem erzielten Gewinn nicht bedürftig war. Im Februar 2007 bin ich auch umgezogen. Im April 2007 bin ich zwecks Antragstellung auf ALG2 zur neuen ARGE hingegangen. Da ich den Steuerbescheid 2006 noch nicht vorliegen hatte, ist die ARGE von dem durchschnittlichen Einkommen der letzten drei Monate ausgegangen. Somit wurde mir ca. 395 EUR aufstockendes AG2 gebilligt worden. Als der Steuerbescheid 2006 vorlag und ich diesen der ARGE vorlegte, hatte ich erwartet, dass mindestens in dem nächsten Bewilligungszeitraum (vom 01.07.07 bis 30.11.2007) der Steuerbescheid 2006 auch berücksichtigt wird. Dies wurde aber nicht gemacht. Muss den die ARGE den Steuerbescheid 2006 nie in Betracht nehmen ? Denn soviel ich weiß, muss doch bei Selbstständigen der vorherige Steuerbescheid berücksichtigt werden. Auch ein Widerrspruch hat bislang nichts geändert. Oder liegt der Fehler bei mir ?
Wasserfall1
Beiträge: 4
Registriert: 12.07.2007 16:39

Beitrag von Wasserfall1 »

Hallo Wolke !

ich bekomme auch noch ergänzendes ALG2 . Ich denke das nur bei der Erstbeantragung die Steuererklärung vom letzen Jahr zählt. An sonsten mußt Du ja jeden Monat Deine BWA einreichen . Es wird ja immer mal eine neuer Betrag festgelegt der einen zusteht . Da kommt es bei mir vor das ich mal 2 Monate nur den festgesetzten Betrag bekomme obwohl mir nach der eingereichten BWA mehr zustehen würde. Die Differens wird mir aber nachgezahlt . Ich denke das die Auswertung nur alle 3 Monate erfolgt . Da erfolgt dann eine neue Festsetzung des Anspruches und es wird errechnet was Du nachbezahlt bekommen must . Ganz schön kompliziert da durchzublicken .
Ich bin kein Experte , aber ich denke Du wirst mit dem Wiederspruch kein Erfolg haben . Sei froh das Du noch was bekommst . Ich hab im Forum hier gelesen das die Unterstützung eine kann ist . Und auch auf 2 Jaher begrenzt ist .
Ich muß leider meine Selbständigkeit bald aufgeben weil der große Aufschwung von dem immer geredet wird an mir vorbeigeht .

Liebe Grüße

Wasserfall1
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