Formulierhilfe???

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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dattelpalme
Beiträge: 2
Registriert: 17.07.2007 11:23

Formulierhilfe???

Beitrag von dattelpalme »

hallo
hab mal schnell ne frage,
hab jetzt meine erste wohnung bezogen und stehe mit nichts da. hab jetzt bei ag angerufen und gefragt obs da ne möglichkeit gibt. die meinten ich soll nen brief verfassen mit dem was ich brauche und dann bekomme ich vielleicht ein darlehen. meine frage ist hat jemand vielleicht einen tipp wie man dass am besten formulieren kann?

lg

dattelpalme
jean21
Beiträge: 53
Registriert: 04.07.2007 17:38
Wohnort: Neunkirchen

Beitrag von jean21 »

Hallo!

Am besten setzt du dich hin und überlegst was du alles so brauchst.Und am besten zuerst die wichtigsten sachen.

Dan kann du ja wie ein nomaler brief anfangen
mit deiner anschrift und dan

kannst du reinschreiben das es deine erste wohnung ist und du leider keine möbel hast.
Dan liestet du in den brief ein was du alles so brauchst.
In deinem fall bekommst du bestimmt ein darlehen.

Viel glück und hoffe ich konnte dir ein wennig helfen ;-)
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo dattelpalme
Beim Bezug der ersten eigenen Wohnung kannst Du eine Erstausstattung beantragen. Das muss dann als Beihilfe und nicht als Darlehen gewährt werden.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
jean21
Beiträge: 53
Registriert: 04.07.2007 17:38
Wohnort: Neunkirchen

Beitrag von jean21 »

Hallo melinde

Leider gibt es das nicht mehr.
So war es mal aber jetzt nicht mehr jetzt muss man echt für alles ein darlehen nehmen.Meine freundin hat auch zum ersten mal ALG und musste ein darlehen nehmen.Die erstaustattung gibt es nur noch für schwangere.

LG jeanette
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Hi Jean!

Da irrst du dich. Wenn man erstmalig eine Wohnung bezieht bzw. aufgrund z. B. eines Wohnungsbrandes oder eines vorherigen Haftaufenthaltes keine Möbel mehr da sind, dann kann man gem. § 23, Abs. 3 SGB II:

" (3) Leistungen für
1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,

2. Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie

3. mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen"

beantragen. Die Erstausstattung einer Wohnung ist Absatz 1. Das, was du meinst - für Schwangere - ist Absatz 2. Und dann gibts noch was für Klassenfahrten.

Diese 3 Beihilfen sind übrig geblieben. Alles andere = Darlehen.

Henry
jean21
Beiträge: 53
Registriert: 04.07.2007 17:38
Wohnort: Neunkirchen

Beitrag von jean21 »

dan frage ich mich warum das nicht auf der Arge gesagt wird :shock:
Den Meine freundin hat sich ein darlehen genommen so wurde es uns erklärt.

LG jeanette
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Du schreibst, dass deine Freundin zum ersten Mal ALG 2 beantragt hat, als sie das Darlehen bekam. Wann aber hatte sie ihre erste Wohnung?

Henry
jean21
Beiträge: 53
Registriert: 04.07.2007 17:38
Wohnort: Neunkirchen

Beitrag von jean21 »

Sie hat jetzt erst eine neue wohnung.Zum ersten mal und hatte auch keine möbel und nichts.
Aber jetzt weiss ich bescheid und bin etwas schlauer.
Das nächste mal wenn so was ist kann ich sagen das es nicht immer ein darlehen sein muss.
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