"Vermögen" der Eltern

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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pezet
Beiträge: 49
Registriert: 10.07.2005 15:40

"Vermögen" der Eltern

Beitrag von pezet »

Hallo, meine Tochter (19) ist nach einer schulischen Ausbildung direkt arbeitslos geworden. Anspruch auf ALG hat sie nicht ,also bleibt nur Harz 4 .
Sie lebt mit mir und meiner Frau in einer gemeinsamen Wohnung.
Bei den Angaben zum Vermögen im Antrag steht, daß sie einen Freibetag von 4.850 € hat, ich als Vater aber nur 750 € (ebenso die Mutter).
Habt Ihr da Erfahrung, ob das vielleicht ein Druckfehler ist.
Oder ist das etwa war?
Ich muß dazu noch sagen, daß weder ich noch meine Frau ALG II Betieher sind !

Ich danke für jeden Hinweis.
Sicherlich werde ich jetzt öfters hier reinschauen.
Alles Gute pezet
Jonny2
Beiträge: 5
Registriert: 27.07.2005 08:16

Beitrag von Jonny2 »

Warum so kompliziert ?
Deine Tochter sollte ausziehen und sich eine eigene Ez -Wohnung mieten, dann Harz 4 beantragen. Du mußt Deine Tochter nicht bei Dir wohnen lassen. Somit besteht nicht die Gefahr einer Bedarfsgemeinschaft.
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