ALG II und Spesen/Nachtzuschläge

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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livescout
Beiträge: 1
Registriert: 20.12.2005 18:51

ALG II und Spesen/Nachtzuschläge

Beitrag von livescout »

Hallo,

ich habe da ein paar Fagen zu den Berechnungen für ALG II, bzw. was mit gerechnet werden darf und was nicht.

Meine Frau hatte heute morgen einen Termin zur Abgabe des Antrags. Ich selber habe einen Job.

Auf die Frage was ich verdiene, antwortete meine Frau 1.300,- dann sah er die Verdienstbescheinigung meines Arbeitgebers, rechnete kurz und sagte dann, ich würde 1.600,- verdienen, das wäre zu viel, der Antrag würde abgelehnt.

Der gute Mann hat meiner Frau den Antrag wieder mit gegeben, mit den Worten, "wenn sie ihn nicht mitnimmt, bekäme sie einen Ablehnungsbescheid". Leider war meine Frau so verunsichert, das sie den Antrag mit genommen hat.

Mein Grundgehalt beträt 1.300,- dazu kommen dann noch Nachtzuschläge und Spesen, die wiederum sind unterschiedlich hoch, je nach dem wie mein Chef mich einsetzt.

Darf das Amt eigendlich diese Zuschläge, insbesondere die Spesen (Nachtzuläge könnte ich ja noch verstehen), mit einberechnen? Diese sind eigendlich für mich, damit ich mich, wenn ich unterwegs bin, mich verpflegen kann.

Für ein paar Tips, wäre ich dankbar,

MFG,

Livescout
Daniel81
Beiträge: 288
Registriert: 08.12.2005 18:13
Wohnort: Berlin-Weißensee

Beitrag von Daniel81 »

Hallo livescout,

Die Frage ob sie das anrechnen dürfen, ist ja.
Wenn du in einen Beruf arbeitest, der auch Nachtschichten oder Feiertage in sich trägt, verdienst du das automatisch. Wie zum beispiel im Altenpflegebereich wo meine Mutter tätig ist. Diese Nacht und Feiertagschichten sind in manchen berufen einfach bindend.

Aber auch wenn sie es nicht anrechnen würden, aus irgendein Grund,
ist es trotzdem bares Geld was du bekommst, und somit Einkommen was angerechnet wird.

Fahrgeld wird du sicherlich auch nicht vom Amt bekommen,
das mußt du von deinem Gehalt tragen.

Gruß Daniel
Nur wer fragt, bekommt auch ne Antwort!!!
Gebt doch einfach euer,Stellengesuch auf!!! Wo!!!!
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Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
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