ALG1 und trotzdem kein Wohngeld - muss ALG2 beantragen?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
keine
Beiträge: 17
Registriert: 15.07.2006 14:54

ALG1 und trotzdem kein Wohngeld - muss ALG2 beantragen?

Beitrag von keine »

Hallo

Ich bin in einer komplizierten Situation. Ich wohne zur Zeit noch bei meinem Ex, der alleine im Mietvertrag drin ist. Dieser hat die Beziehung beendet und will dass ich ausziehe. Bis jetzt hab ich noch keine Wohnung gefunden. Bin seit 04.07. arbeitslos und hab ALG1 Antrag gestellt, Bescheid hab ich schon. Bekomme nur 513,30 €. Da ich meinem Ex anteilig die Miete und Nebenkosten zahlen muss, reicht das Geld nicht aus zum Leben. Zuerst wusste ich nicht so recht wo ich was beantragen soll, da ich nicht wusste, ob ich wohngeldberechtigt bin.

Also bin ich erst mal zur Arge und wollte einen Antrag auf aufstockendes ALG2 oder Mietzuschuss. Das war 2 Tage nachdem ich mich arbeitslos gemeldet hab, also am 06.07., den Bescheid bekam ich so schnell weil ich ihn dringend fürs Wohnungsamt brauchte, um mich für eine Wohnung zu bewerben. Da sagte die als allererstes, ich hätte mich dort gleich am Tag meiner Arbeitslosigkeit melden müssen und man gab mir eine Frist von einer Woche, den Antrag abzugeben. Die haben mich richtig fertig gemacht da. Und als ich denen auch noch erzählte, dass ich eine Wohnung suche, gings erst recht los. Ich dürfte das nicht so einfach machen, müsste um Erlaubnis bei denen fragen. Ich bin heulend da raus gerannt. Ich hab alles dran gesetzt dass ich schnellstens eine Wohnung bekommen kann und die wollen mir das auch noch verbieten. Bin ja quasi obdachlos, weil ich immer damit rechnen muss, dass er mich raus wirft. Und ich hab auch noch nie davon gehört, dass man sich 2x arbeitslos melden muss, bei 2 verschiedenen Ämtern. Die sagen einfach, das interessiert uns hier nicht, wenn sie was haben wollen, hätten sie hier her kommen müssen. Ohne Bescheid von ALG1 hätt ich das doch eh nicht machen können. Wusste übrigens auch nicht, dass es so wenig ist.

Zuhause hab ich dann im Internet geguckt und gesehn, dass ich mit ALG1 wohngeld berechtigt bin. Da fiel mir schon ein Stein vom Herzen, da ich nicht unbedingt ALG2 bekommen möchte, da fühlt man sich so unmündig. Ich hab mir dann einen Antrag runter geladen, ausgefüllt, sämtliche Nachweise beigefügt und bin zum Wohnungsamt. Die haben mich dann gleich abgewiesen weil der Mietvertrag nicht auf mich läuft. Hab dann wieder im Internet recherchiert und was von sonstige Nutzungsberechtigte gelesen, die einen Anspruch haben, Wohngeld zu beantragen. Hab mir nach langem suchen ein Formular runter geladen. Dabei handelt es sich um eine Erklärung dass ich die Wohnung entgeltlich nutzen darf, zusätzlich noch eine Erklärung die ich selbst geschrieben habe und von meinem Ex unterschrieben wurde. Wieder zum Wohnungsamt, wieder abgewiesen, würde nicht ausreichen, geht nur mit Untermietvertrag und Zustimmung vom Vermieter. Aber das krieg ich doch nicht, da ich ausziehn muss.

Bin bei einer Beratungsstelle und der nette Herr dort kennt jemand vom Wohnungsamt, der zwar nix mit Wohngeld zu tun hat, aber eine hohe Position hat. Er wird ihn gleich am Montag morgen mal anrufen und sehn was er für mich tun kann, diesem auch meine Lage schildern und ihm mitteilen, dass Obdachlosigkeit droht wenn ich keine Möglichkeit habe mich an der Miete zu beteiligen. Außerdem hat er bei der Arge angerufen und meinen Abgabe-Termin verschoben, damit ich Zeit hab, das erst mal mit dem Wohnungsamt zu klären.

Jetzt meine Frage:
Falls das nicht klappt und ich doch ALG2 beantragen muss, muss ich dann wirklich deren Zustimmung haben um eine Wohnung zu mieten? Denn wenn ich einen Mietvertrag habe, bin ich doch wohngeldberechtigt und somit nicht von ALG2 abhängig. Geht das überhaupt dass man zuerst ALG2 bekommt, dann aber zum Wohngeld wechseln kann? Will es so gut wie möglich vermeiden, ALG2 zu bekommen. Bin zum ersten mal seit es Harz4 gibt unter ALG1 und ich merke sofort wieviel anders man da behandelt wird. alle freundlich, beraten, haben für alles Verständnis. Ich hab ein paar harte Monate hinter mir, war krank und hab einen schwerbehinderten-Ausweis. Kann nicht verstehn wie die Arge es sich überhaupt erlauben kann, einen als Mensch zweiter Klasse zu behandeln, nur weil man ein bisschen Mietzuschuss beantragen möchte.

Eine weiter Frage wäre, ob es denn rechtens ist, dass die Arge mir einfach 2 Tage abzieht, obwohl ich bereits vorher schon arbeitslos gemeldet war?
Benutzeravatar
D_C
Beiträge: 543
Registriert: 23.02.2006 16:37
Wohnort: Eitorf

Beitrag von D_C »

Hallo Keine,

vor allem solltest du dir auch einen Wohnberechtigungsschein besorgen (bekommst du beim Wohnungsamt) damit bekommst du sozialen Wohnungsraum, zu dem du sonst keinen Zugang hast (Die Mieten sind preiswerter)

Wenn du ALG2 bekommst brauchst du die Einwilligungs zur Miete (soll heißen du darfst keinen Mietvertrag unterschreiben, ohne dass die Arge nicht ihr ok gegeben hat) weil du sonst keine Kosten erstattet bekommst. (Umzugskosten, Ersteinrichtung sofern nicht vorhanden usw)

Wohngeld kannst du nur beantragen, wenn du _kein_ Alg2 bekommst.

Am besten suchst du mal hier im Forum nach einem Wohngeld-Recher, in den du fiktiv ne Warmmiete eingibst, es gibt einen Maximalbetrag der an Wohngeld gezahlt wird. Wenn der Maximalbetrag an Wohngeld plus dein Alg1 mehr ist als du Alg2 bekommen würdest (auch da findest du hier im Forum einen Rechner), brauchst du kein Alg2 beantragen. Zumindest jetzt noch nicht. Ist der Betrag geringer als dein Anspruch auf ALg2 wäre (mit Miete versteht sich), brauchst du den Antrag auf Alg2.

Bei Problemen mit der Arge (vor allem in Hinsicht auf deine Situation und deinen Schwerbehindertenausweis) würd ich nicht lange fakeln sondern mir nen Beratungsschein beim Amtsgericht holen und nen Fachanwalt für Sozialrecht suchen.

Gruß und gutes Gelingen!
DC

Ps: der Link zu den Rechnern diverse Rechner
Inmitten von Schwierigkeiten, liegt immer eine Insel von Möglichkeiten
keine
Beiträge: 17
Registriert: 15.07.2006 14:54

Beitrag von keine »

Danke für deine Antwort. Den Wohnbereichtigungsschein hab ich schon beantragt, deswegen hab ich auch meinen ALG1 Bescheid so schnell bekommen, damit ich den da vorlegen kann.

Also wenn ich dich richtig verstanden hab, müsste ich, sollte ich in meiner jetzigen Wohnsituation ALG2 bekommen, trotzdem die Arge um Erlaubnis fragen, wenn ich mir eine Wohnung mieten möchte, obwohl ich für diese neue Wohnung dann Wohngeld beantragen möchte? Macht für mich wenig Sinn, da ich doch dann mit denen nichts mehr zu tun habe, wenn ich Wohngeld erhalte. Im Augenblick kann ja wahrscheinlich noch kein Wohngeld beantragen, weil ich hier nicht im Mietvertrag bin. Aber sobald ich eine Wohnung habe, hab ich einen Mietvertrag und somit steht mir doch Wohngeld zu. Oder muss ich dann bei ALG2 bleiben wenn ich nicht vorher schon Wohngeld erhalten habe?
Benutzeravatar
D_C
Beiträge: 543
Registriert: 23.02.2006 16:37
Wohnort: Eitorf

Beitrag von D_C »

wenn du in deiner jetzigen wohnsituation zusätzlich alg2 bekommst, musst du eine erlaubnis einholen wenn du ausziehen willst. wohngeldberechtigt bist du mit alg2 ohnehin nicht, weder jetzt noch nach einem auszug. nur wenn du jetzt "genug" alg1 bekommst um nur einen geringen betrag an wohngeld zu brauchen (wenn du ausgezogen bist) würdest du keine erlaubnis haben wollen.

wobei mir gerade einfällt, dass alg2 vermutlich vorrangig zu wohngeld gezahlt wird. ich tippe mal aus dem bauch heraus, dass du genug alg1 bekommen müsstet um miete und leben davon betreiten zu können (was bei deiner angabe nicht so ist) und zusätzlich nur alg2 bekommen kannst, also kein wohngeld

gruß
DC
Inmitten von Schwierigkeiten, liegt immer eine Insel von Möglichkeiten
keine
Beiträge: 17
Registriert: 15.07.2006 14:54

Beitrag von keine »

Hab mal diesen Wohngeldrechner ausprobiert, aber da kann man nur Bruttobeträge eingeben. ALG1 ist ja ein Netto-Betrag. Hab gegoogelt, aber hab keinen Rechner gefunden, bei dem ich Netto eingeben kann. Wie ermittele ich nun den Bruttobetrag vom ALG1?
keine
Beiträge: 17
Registriert: 15.07.2006 14:54

Beitrag von keine »

Irgendwie kann das so aber nicht sein. Ich hab mich überall durchgelesen und ich weiß dass ich als ALG1 Bezieher ein Anrecht auf Wohngeld habe. Ich muss kein ALG2 beantragen, wenn ich das nicht will.

Sollte ich ALG2 bekommen, dann wär das nur für einen kleinen Teil der Miete. Kosten Lebensbedarf sind ja mit ALG1 schon gedeckt. Das was ich dann als ALG2 bekomme bezieht sich ja dann auf die Wohnung in der ich lebe. Mir sollte es doch eigentlich frei stehn, wenn ich eine Wohnung habe, ob ich Wohngeld oder ALG2 haben will. Wenn ich nun sage: Ich will kein ALG2 mehr sondern Wohngeld für meine neue Wohnung, dann brauch ich doch keine Zustimmung. Und Zustimmung zum ausziehn find ich auch nicht grade angebracht, zumal das kein Amt bestimmen kann, wie lange ich hier leben kann, das entscheidet mein Ex. Und der wirft mich raus, wenn ich ne Wohnung hab. Da gehts dann auch nicht groß um Erlaubnis beim Amt. Hab gesetzlich gesehn überhaupt kein Recht mich hier aufzuhalten, bin nur durch den guten Willen von meinem Ex hier geduldet.

Außerdem wenn mir die Kosten egal wären, hätte ich bestimmt schon eine Wohnung, aber ich suche ja schon die ganze Zeit nach den günstigsten Wohnungen die es in Frankfurt gibt. Sozialwohnungen werden die ja wohl kaum ablehnen können, denn günstiger gibts hier nix.
Benutzeravatar
D_C
Beiträge: 543
Registriert: 23.02.2006 16:37
Wohnort: Eitorf

Beitrag von D_C »

also, bruttobetrag steht denke ich auf deinem alg1 bescheid. es werden ja beiträge für dich bezahlt (krankenkasse usw)

du brauchst keine erlaubnis zum ausziehen, sondern zum anmieten einer neuen wohnung. logisch kannst du die auch einfach so anmieten und hoffen dass das keine probleme gibt, ich hab aber da eher andere erfahrungen gemacht, daher werd ich mich hüten dir dazu zu raten.

sozialwohnungen sind nicht immer im rahmen dessen, was die arge als angemessen ansieht (ich wohne in einer, die arge sah das aber anders)

wohngeld bekommst du nur dann, wenn du ein bestimmtes einkommen hast (bei zu wenig einkommen, wird wohngeld abgelehnt), da du nen wohngeldantrag erst stellen kannst wenn du einen mietvertrag in der tasche hast, hast du vorher nur bedingt ne ahnung, ob er bewilligt wird oder nicht. eventuell rechnen die dir das beim wohnungsamt kurz durch wenn du eine wohnung im auge hast. aber, wird der wohngeldantrag nicht bewilligt, musst du alg2 beantragen und dann wird es komplizierter fürchte ich

gruß, DC
Inmitten von Schwierigkeiten, liegt immer eine Insel von Möglichkeiten
keine
Beiträge: 17
Registriert: 15.07.2006 14:54

Beitrag von keine »

Aber warum sollten Sozialwohnungen nicht immer angemessen sein? Was günstigeres gibt es hier wirklich nicht. Außerdem bin ich in einer schwierigen Situation und muss dringend eine Wohnung bekommen. Mal angenommen, ich bekomme in 2-3 Monaten vom Wohnungsamt eine angeboten, die zu den günstigsten zählt, könnten die mir das gar nicht verwehren, weil 1. nichts günstigeres zu kriegen ist und 2. muss ich dringend hier raus und man kann mich nicht noch weitere monate warten lassen, zumal es mich die Situation sehr belastet, weshalb ich schon wegen Depressionen in Behandlung bin. Ich hatte Krebs, wurde im Januar operiert, im Februar in der Reha und nach meiner Rückkehr anfang März wurde von meinem Ex die Beziehung beendet. Woraufhin ich dann ein paar Wochen später fast 7 Wochen in der Psychiatrie war. Krebs und Trennung zusammen haben mich psychisch krank gemacht.

Bin bei einer Beratungsstelle vom psychosozialen Dienst und wenn die der Meinung sind, dass ich dringend hier raus muss, was übrigens auch alle Ärzte sagen, kann mir doch keine Arge eine Wohnung verwehren, die es günstiger gar nicht gibt. Das wär ja gegen die Menschenrechte.
Benutzeravatar
D_C
Beiträge: 543
Registriert: 23.02.2006 16:37
Wohnort: Eitorf

Beitrag von D_C »

hallo keine,

es gibt für jede stadt vorgaben wie teuer und wie groß eine wohnung sein darf, wenn man alg2 bekommt. irgendwo bei http://www.tacheles-sozialhilfe.de/ findest du den link.

wohngeld ist _nicht_ abhängig von der tatsächlichen miete. zB:
wenn du eine wohnung anmietest die 600 euro kostet und 60qm groß ist,
das wohngeld für eine alleinstehende person aber nur 45qm und 300 euro miete als angemessen ansieht, bekommst du wohngeld (was ein mietzuschuss ist) auch nur für 45qm berechnet. was darüber hinaus geht an miete ist dann deine sache.

bei alg 2 wird man dich auffordern aus einer solchen wohnung auszuziehen, weil zu groß und zu teuer. ohne erlaubnis eine wohnung anzumieten, bedeutet dass die arge nur die vorherige miete zahlen muss (also wenn die arge 200 euro deiner miete zahlen würde, du aber ausziehst in eine 400 euro wohnung und nicht vorher eine erlaubnis einholst, zahlt die arge auch weiterhin nur 200 euro. wie du dann klar kommst ist der arge egal)

da du aber jetzt weder miete zahlst, noch alg2 bekommst, könnte es sein dass die arge sagt: du hast vorher keine miete bekommen, uns nicht gefragt, also bekommst du jetzt auch keine miete.

ich wohne in einer sozialwohnung die teurer ist als dass was die arge zahlt und habe (trotz allein erziehender mutter dreier schulpflichtiger kinder, trotz umschulung die 3 stunden fahrtzeit jeden tag nötig machte, trotz zusatzjobs) nie die volle miete bekommen.

deinen standpunkt verstehe ich also durchaus, aber die alg2 gesetze sagen nun mal das und das, da bleibt für individualität nicht viel raum.

erkundige dich, was bei deiner arge als angemessen gilt und such mit dem WBS eine solche wohnung, dann kannst du anschliessend (wenn du alg2 brauchen solltest) und du keine erlaubnis einholen willst, wenigstens mit hilfe eines rechtsanwaltes was machen. aber auch dazu wirst du geduld und zeit brauchen

gruß, DC
Inmitten von Schwierigkeiten, liegt immer eine Insel von Möglichkeiten
Antworten