Hallo,
ich habe mal wieder eine frage:
von meinem Freund der Cousin war Selbstständig und hat nun seine Firma aufgegeben weil kein Geld mehr rein kam.
Er wohnt wieder bei seinen Eltern ( alle beide gehen arbeiten verdienen sehr gut).
Er hatte erst nur so in dem Haus mit gewohnt ( brauchte nix an seine eltern abgeben) und nun haben seine Eltern gesagt, da er Hartz IV beantragt hat, wir nehmen dich als Untermieter mit rein.
Meine Fragen wären nun:
1.) bekommt er als ehem. Selbstständiger überhaupt Hartz IV ?
2.) Wieviel würde er bekommen ( Regelleistung + Miete weil als untermieter eingetragen ) ?
3.) Seine Eltern verdienen nun sehr gut, steht Ihm da überhaupt was zu ?
4.) War es nicht mal so das wenn man Selbstständig war das man erst nach 3 Monaten Geld vom Amt bekommt ?
5.) Wenn geld vom Amt wieviel RL ? 312 ? oder 347 ?
Würde mich freuen wenn jemand eine Antwort zu meinen Fragen hat.
Schönen Abend noch
BYe Katja
Selbstständigkeit und nun Hartz IV ?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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- Registriert: 09.03.2006 21:12
Hallo!
Also ich kann Dir hierzu folgendes mitteilen:
Ich war auch selbständig und bekomme nun ALG2.
Regelleistung 347,-€ und natürlich Wohngeld. Allerdings habe ich ein eigenes Haus und erhalte hierfür einen Zinszuschuss. Meiner Meinung bekommt Dein Bekannter dann auch Wohngeld, wenn er bei seinen Eltern zur Miete wohnt.
Wie alt ist denn der Bekannte? Wenn seine Eltern nicht mehr Unterhaltspflichtig sind, ist es wohl egal, was sie verdienen.
Eine Sperre oder Wartezeit (3Monate), weil er selbständig war, bekommt er jedenfalls nicht!
Das sind nun meine Erfahrungswerte ... Sicher gibt es hier im Forum Leute, die da etwas verbindlicher auf das Thema eingehen können.
Gruß
Also ich kann Dir hierzu folgendes mitteilen:
Ich war auch selbständig und bekomme nun ALG2.
Regelleistung 347,-€ und natürlich Wohngeld. Allerdings habe ich ein eigenes Haus und erhalte hierfür einen Zinszuschuss. Meiner Meinung bekommt Dein Bekannter dann auch Wohngeld, wenn er bei seinen Eltern zur Miete wohnt.
Wie alt ist denn der Bekannte? Wenn seine Eltern nicht mehr Unterhaltspflichtig sind, ist es wohl egal, was sie verdienen.
Eine Sperre oder Wartezeit (3Monate), weil er selbständig war, bekommt er jedenfalls nicht!
Das sind nun meine Erfahrungswerte ... Sicher gibt es hier im Forum Leute, die da etwas verbindlicher auf das Thema eingehen können.
Gruß
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Hallo,
sein Cousin ist 26.
wie ist das denn dann mit der miete.Er ist ja nun als Untermieter eingetragen, wird das vom Arbeitsamt überwacht das er auch die anteilige Miete an seine eltern überweist?
sonst kann man ja immer sagen ich wohne als Untermieter und man streicht sich dann extra noch die Miete ein.
Katja
sein Cousin ist 26.
wie ist das denn dann mit der miete.Er ist ja nun als Untermieter eingetragen, wird das vom Arbeitsamt überwacht das er auch die anteilige Miete an seine eltern überweist?
sonst kann man ja immer sagen ich wohne als Untermieter und man streicht sich dann extra noch die Miete ein.
Katja
Hallo,
also ich bin in dieser Thematik bestimmt kein "Alter Hase", aber ich versuche es einmal nach meiner Kenntnis:
Vom Alter her (26) unterliegt er wohl keinen Einschränkungen.
Was Miete etc. betrifft, muss er wohl schon darstellen können, dass er seine eigenen Räumlichkeiten hat und bewohnt. Ob dieser Zuschuss ein Regelsatz ist, weiss ich nun noch nicht einmal so sicher, aber normalerweise wird das ja auch alles nach der entsprechenden Größe berechnet. - Und die muss er ja in seinem Antrag angeben ...
Gruß
also ich bin in dieser Thematik bestimmt kein "Alter Hase", aber ich versuche es einmal nach meiner Kenntnis:
Vom Alter her (26) unterliegt er wohl keinen Einschränkungen.
Was Miete etc. betrifft, muss er wohl schon darstellen können, dass er seine eigenen Räumlichkeiten hat und bewohnt. Ob dieser Zuschuss ein Regelsatz ist, weiss ich nun noch nicht einmal so sicher, aber normalerweise wird das ja auch alles nach der entsprechenden Größe berechnet. - Und die muss er ja in seinem Antrag angeben ...
Gruß
Hallo roterdrache1981
Wegen der Untermiete ist eine Zahlung durch die Überweisungen oder Ouittungen bei Barzahlung belegbar.
Wohnen die eltern im eigenen Haus braucht es keine Untermietgenehmigung durch den Vermieter, nur müssen die Mieteinnahmen beim zu versteuernden Einkommen angegeben werden.
Es gibt einen Datenabgleich zwischen Behörden.
Gruss
Wegen der Untermiete ist eine Zahlung durch die Überweisungen oder Ouittungen bei Barzahlung belegbar.
Wohnen die eltern im eigenen Haus braucht es keine Untermietgenehmigung durch den Vermieter, nur müssen die Mieteinnahmen beim zu versteuernden Einkommen angegeben werden.
Es gibt einen Datenabgleich zwischen Behörden.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.