der neue freund!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
embindant
Beiträge: 36
Registriert: 08.05.2007 14:56

der neue freund!

Beitrag von embindant »

noch mehr fragen... also ich bin alleinerziehend,lebe mit meinem kind alleine in einem haushalt, also sind wir zwei eine bedarfsgemeinschaft!ich habe seit kurzem einen freund und habe mich schon früher immer gefragt ob ich das bei der arge "melden " muss??wir wohnen nicht zusammen, er übernachtet ca. einmal die woche bei uns er ist student! ändert sich an meinem "arge-dasein" nun irgentwas durch den freund??

vielleicht eine dumme frage, aber ich hab sorge irgendwas "verbotenes" zu tun! :shock: ..... aber ich darf doch sicher einen freund haben! :?: :?:

nicht lachen!!! :lol:

gruß

embindant

p.s. in meinem schrank liegt ein paar socken von ihm :roll:
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Keine Sorge, laß die Socken ruhig liegen und leg auch ruhig noch ein paar weitere Sachen mit dazu!!!! Dir kann niemand verbieten einen Freund zu haben, der ab und zu bei Dir übernachtet. Du darfst bis zu 6 Wochen ununterbrochen übernachtungsbesuch haben. Der darf natürlich auch ein paar Kleidungsstücke bei Dir deponieren. Er darf nicht bei Dir wohnmäßig gemeldet sein, er darf nicht länger als 6 Wochen ohne Unterbrechung bei Dir übernachten, er darf nicht seine Möbel und Aktenordner bei Dir einräumen aber er darf eine Zahnbürste und Toilettenartikel in Deinem Bad auf Dauer stehen lassen. Kritisch können sie nur werden, wenn seine Wohnung unbewohnt aussieht ( Falls mal eine Überprüfung stattfinden sollte) und dafür alle Aktenordner, Möbel, Kleider von Ihm bei Dir untergebracht wurden. Gruß buxi
embindant
Beiträge: 36
Registriert: 08.05.2007 14:56

Beitrag von embindant »

he he seine wohnung sieht sehr bewohnt aus!!!

da bin ich aber erleichtert, hatte mir echt sorgen gemacht!!!


gruß embindant
Antworten