ALG 2 für unter 25-Jährige

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Chefkoch85
Beiträge: 2
Registriert: 07.07.2007 11:51

ALG 2 für unter 25-Jährige

Beitrag von Chefkoch85 »

Hallo,
ich bin zwar nicht betroffen, aber stimmt es wirklich dass 18-25-jährige ALG 2 Empfänger nur 80% des Regelsatzes bekommen?
Wenn ja, mit was wird dies begründet?
Chefkoch85
Beiträge: 2
Registriert: 07.07.2007 11:51

Beitrag von Chefkoch85 »

Danke für den Link, aber da steht doch nur was für unter 18-jährige?
Gast

Beitrag von Gast »

§ 20 Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts

(1) Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung entfallenden Anteile, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben.

(2) 1Die monatliche Regelleistung beträgt für Personen, die allein stehend oder allein erziehend sind oder deren Partner minderjährig ist, 345 Euro. 2Die Regelleistung für sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft beträgt 80 vom Hundert der Regelleistung nach Satz 1.

(2a) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 erhalten Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Zusicherung des zuständigen kommunalen Trägers nach § 22 Abs. 2a umziehen, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 80 vom Hundert der Regelleistung.

(3) Haben zwei Partner der Bedarfsgemeinschaft das 18. Lebensjahr vollendet, beträgt die Regelleistung jeweils 90 vom Hundert der Regelleistung nach Absatz 2.

(4) 1Die Regelleistung nach Absatz 2 wird jeweils zum 1. Juli eines Jahres um den Vomhundertsatz angepasst, um den sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert. 2Für die Neubemessung der Regelleistung findet § 28 Abs. 3 Satz 5 des Zwölften Buches entsprechende Anwendung. 3Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt jeweils spätestens zum 30. Juni eines Kalenderjahres die Höhe der Regelleistung nach Absatz 2, die für die folgenden zwölf Monate maßgebend ist, im Bundesgesetzblatt bekannt.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__20.html
luna23
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Beitrag von luna23 »

also um das bissl besser zu sagen.
ich bin auch u25. wohne aber allein, nicht mehr bei eltern. bekomm vollen regelsatz.
sonst isses so. u 25 bekommen nur 80% wenn sie noch bei eltern wohnen.
und sie dürfen nich mehr einfach so ausziehen.
(düft glaub ich so sein. hat ne freundin von mir so glaube).

und wenn ich den text richtig verstanden hab ^^ bekommen leute die zusammenwohnen auch nur je (korrektur keine 80 %) 90% vom regelsatz.

alles richtig erklärt? ^^
Zuletzt geändert von luna23 am 09.07.2007 10:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Melinde
Moderator
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Beitrag von Melinde »

Hallo luna23
Partner in der BG bekommen 311,00 €, das wären 90% von der Regelleistung. :wink:
Genaueres hier
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
luna23
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Beitrag von luna23 »

oki ^^
dann korrigier ich mich.
es sind 90% ^^;
thx.


dann häng ich mal gleich noch ne frage dran. und zwar.
ich hab ne freundin die genau mein alter is, paar tage jünger. hatten die gleiche ausbildung, und kennen uns von der berufsschule.
sie wohnt bei ihrer mutter (eltern?).
und sie meinte jetz ihr wurde gesagt sie könne nich ausziehen wenn sie 25 wird sondern erst mit 26 (25 vollendete jahre).
was stimmt da nu? oder nich?
wenn ich mir das jetz so genau überleg hat man doch schon 25 vollendete jahre hinter sich oder? man wird ja auch 1. ein jahr nach der geburt.

luna.
Gast

Beitrag von Gast »

Ein Lebensjahr endet mit dem Geburtstag. Das 25. ist also am 25. Geburtstag vollendet.
luna23
Beiträge: 104
Registriert: 26.12.2005 20:22
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Beitrag von luna23 »

das heißt also das es ihr falsch gesagt wurde, und das wenn sie dann wie ich nächstes jahr 25 wird auch ausziehen kann. richtig? ^^

luna.
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