Hallo,
ich habe heute ein Schreiben in dem mir meine Bezüge in Stufe 1 um 10% gekürzt werden sollen. Der Grund hierfür sei, dass ich vorgestern (11-06-2007) einen Termin nicht wahrgenommen habe zu dem ich durch ein Schreiben vom 22.05.2007 geladen worden sein soll. Dieses besagte Schreiben ist mir aber nicht zugekommen. Den Widerspruch habe ich heute gleich abgeschickt mit der Bemerkung, dass ich sonst jeden Termin, egal ob schriftlich oder nach telefonischer Absprache, wahrgenommen habe. Hatte schon mal wer eine solche Situation? Meine Bedenken sind nun, was tun, wenn behauptet wird, dass das Schreiben verschickt wurde.
fehlendes Schreiben / Kürzung der Bezüge
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Justice
Bestimmt versendest Du Post an die ARGE per Einwurfeinschreiben wenn es wichtig ist.
Wenn ein Schreiben von der ARGE verschickt wurde ist das sicher auch nachzuweisen. Wenn nicht, dann wurde es auch nicht geschickt.
Viel Erfolg für den Widerspruch.
Gruss
Bestimmt versendest Du Post an die ARGE per Einwurfeinschreiben wenn es wichtig ist.
Wenn ein Schreiben von der ARGE verschickt wurde ist das sicher auch nachzuweisen. Wenn nicht, dann wurde es auch nicht geschickt.
Viel Erfolg für den Widerspruch.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Gast
Jup, Akteneinsicht beantragen. Besonders in die elektronische. Dort gibt es einen Eintrag, ob das Schreiben versand wurde. Dies ist allerdings immer noch kein Nachweis dafür, daß das Schreiben auch zugestellt wurde.
Hier machen es sich m.E. die Argen zu einfach.
Bußgeldbescheide bei Verstößen gegen die STVO werden ja schließlich auch als Zustellurkunde bei der Post hinterlegt, um eben die Zustellung nachweisen zu können. Das dies bei Bescheiden der Arge nicht so ist, zeugt für mich nur von einem absoluten Mangel im System. Diesem Zustand ist entschieden und notfalls gerichtlich zu widersprechen.
Hier machen es sich m.E. die Argen zu einfach.
Bußgeldbescheide bei Verstößen gegen die STVO werden ja schließlich auch als Zustellurkunde bei der Post hinterlegt, um eben die Zustellung nachweisen zu können. Das dies bei Bescheiden der Arge nicht so ist, zeugt für mich nur von einem absoluten Mangel im System. Diesem Zustand ist entschieden und notfalls gerichtlich zu widersprechen.
Na siehste, alles okJustice hat geschrieben:Hallo, kleines Feedback. Meinem Widerspruch wurde stattgegeben. Mein Fallmanager meinte ein Telefonat hätte auch gereicht
Allerdings geb ich Deinem Fallmanager nicht 100% Recht, denn ..... ein Anruf kann auch in Vergessenheit geraten, und hinterher weiss er gar nicht mehr, das Du angerufen hast. Das wäre dann zum Nachteil für Dich.
Also immer schön beim schriftlichen bleiben - damit bist Du auf der sichersten Seite
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)