fehlendes Schreiben / Kürzung der Bezüge

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Justice
Beiträge: 2
Registriert: 13.06.2007 18:52

fehlendes Schreiben / Kürzung der Bezüge

Beitrag von Justice »

Hallo,

ich habe heute ein Schreiben in dem mir meine Bezüge in Stufe 1 um 10% gekürzt werden sollen. Der Grund hierfür sei, dass ich vorgestern (11-06-2007) einen Termin nicht wahrgenommen habe zu dem ich durch ein Schreiben vom 22.05.2007 geladen worden sein soll. Dieses besagte Schreiben ist mir aber nicht zugekommen. Den Widerspruch habe ich heute gleich abgeschickt mit der Bemerkung, dass ich sonst jeden Termin, egal ob schriftlich oder nach telefonischer Absprache, wahrgenommen habe. Hatte schon mal wer eine solche Situation? Meine Bedenken sind nun, was tun, wenn behauptet wird, dass das Schreiben verschickt wurde.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Justice
Bestimmt versendest Du Post an die ARGE per Einwurfeinschreiben wenn es wichtig ist.
Wenn ein Schreiben von der ARGE verschickt wurde ist das sicher auch nachzuweisen. Wenn nicht, dann wurde es auch nicht geschickt. :wink:
Viel Erfolg für den Widerspruch.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Gast

Beitrag von Gast »

Jup, Akteneinsicht beantragen. Besonders in die elektronische. Dort gibt es einen Eintrag, ob das Schreiben versand wurde. Dies ist allerdings immer noch kein Nachweis dafür, daß das Schreiben auch zugestellt wurde.
Hier machen es sich m.E. die Argen zu einfach.
Bußgeldbescheide bei Verstößen gegen die STVO werden ja schließlich auch als Zustellurkunde bei der Post hinterlegt, um eben die Zustellung nachweisen zu können. Das dies bei Bescheiden der Arge nicht so ist, zeugt für mich nur von einem absoluten Mangel im System. Diesem Zustand ist entschieden und notfalls gerichtlich zu widersprechen.
Justice
Beiträge: 2
Registriert: 13.06.2007 18:52

Beitrag von Justice »

Hallo, kleines Feedback. Meinem Widerspruch wurde stattgegeben. Mein Fallmanager meinte ein Telefonat hätte auch gereicht :oops:
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nonsens
Beiträge: 696
Registriert: 19.07.2006 21:42
Wohnort: Hannover

Beitrag von nonsens »

Justice hat geschrieben:Hallo, kleines Feedback. Meinem Widerspruch wurde stattgegeben. Mein Fallmanager meinte ein Telefonat hätte auch gereicht :oops:
Na siehste, alles ok ;)

Allerdings geb ich Deinem Fallmanager nicht 100% Recht, denn ..... ein Anruf kann auch in Vergessenheit geraten, und hinterher weiss er gar nicht mehr, das Du angerufen hast. Das wäre dann zum Nachteil für Dich.

Also immer schön beim schriftlichen bleiben - damit bist Du auf der sichersten Seite :)
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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