Wie soll ich das nachweisen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


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Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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tinaB
Beiträge: 1
Registriert: 28.06.2007 16:43

Wie soll ich das nachweisen

Beitrag von tinaB »

Hallo ihr lieben. Bin neu hier und auch neu mit Hartz4.
Ich und meine 4 Kinder sind vor 2 Monaten aus USA nach Berlin gekommen, da ich mich von meinem Ehemann getrennt habe. Dieser ist Amerikaner und lebt auch immer noch dort.
Ich habe vor ca. 6 Wochen Hartz4 beantragt, alles lief gut, bis jetzt. Die wollen von mir:
Unterhaltsvereinbarungen mit den Kindesvätern, sowie Nachweise über die Unterhaltszahlungen. Ich habe weder das eine noch das andere.

Ich habe Unterhaltvorschuß beantragt und auch dem Amt vorgelegt. Beide Kindesväter sind in den USA. Von dem einen bin ich seit über 10jahren geschieden, der hat noch nie Unterhalt gezahlt. Ich habe ein Deutsche und Amerikanisches Gerichtsurteil für den Unterhalt den er zahlen müsste, aber das interressiert ihn üerhaupt nicht. Dieses Urteil hat das Amt.
Bei dem anderen Kindesvater muß ersteinmal ein Gerichtsbeschluß gemacht werden und das heist monatelanges warten.
Jetzt sagt das Amt, ohne diese Unterlagen kann mein Antrag nicht bearbeitet werden. Ich weiß jetzt garnicht was ich machen soll. Ich habe diese Nachweise nicht.
Wie kann man Nachweisen das ein amerikanischer Kindesvater, der in USA lebt keinen Unterhalt zahlt.
Für einen Rat wäre ich sehr dankbar. Tina
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
Wohnort: Hamburg

Beitrag von maria1106 »

Hallo!
Das einzigste was ich dir dazu eerzählen kann ist was ich von einer Freundin mitbekommen habe!

Sie hat 2 Kinder von Ihrem früheren Mann der in den Staaten lebt! Er hat nie bezahlt und war zeitenweise nicht auffindbar. So bekam sie Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt! Welches auf Hartz4 angerechnet wurde und gut war!

LG
Silvia

Ich würde mit dieser Sache beim Jugendamt vorsprechen und die Sachlage genau so erklären wie du sie hier geschildert hast, das kann ja nicht angehen!
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Ganz einfach Tina, was das Amt sagt stimmt nicht! Natürlich kann Dein Antrag bearbeitet werden! Du kannst beweisen, daß die Väter den Unterhalt nicht erbringen indem Du Deine Kontoauszüge der letzten 3 Monate kopierst und dem Amt vorlegst. Daraus ist ersichtlich daß es keine Überweisungen der Väter gibt! Bei der Frage der Vereinbarung der Unterhaltszahlung kannst Du angeben, daß diese von den Kindsvätern derzeit nicht erfüllt werden. Es ist nicht maßgebend ob in der Vergangenheit mal irgendwelche Vereinbarungen oder Urteile getroffen wurden sondern ob und wieviel der Kindsvater tätsächlich überweist. Laß Dir vom Amt kein dummes Zeug erzählen die haben gefälligst Deinen Antrag umgehend zu bearbeiten. Wenns nicht klappt Anwalt!!!! Gruß buxi
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