Berufliche Rehabilitation und ALG2

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Umschüler1974
Beiträge: 1
Registriert: 27.06.2007 16:00

Berufliche Rehabilitation und ALG2

Beitrag von Umschüler1974 »

Hallo,

ich mache derzeit eine Umschulung (Kostenträger Arbeitsagentur) und beziehe ALG2 (Arge beim Landratsamt) mit einem Mehrbedarf (§21SGB2) von 121 Euro. Bis jetzt habe ich einen befristeten Zuschlag 2 (§24SGB2) in höhe von 80,00 Euro bekommen. Leider fällt dieser Zuschlag ab sofort weg :cry: . Gilt die 2-Jahresregelung auch für Umschüler, oder besteht die möglichkeit dass ich einen anderen mir zustehenden Zuschlag nicht beantragt habe ?

Schöne Grüße

Umschüler1974
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Hi!

Diese Regel gilt auch für Umschüler. 2 Jahre nach Ende ALG 1 ist Schluss mit dem "Armutsgewöhnungszuschlag"....

Henry
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