Widerspruch

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Razel16
Beiträge: 1
Registriert: 13.06.2007 20:37

Widerspruch

Beitrag von Razel16 »

Hallo

ich würde mal gerne eure erfahrungen oder ratschläge bezüglich dieses sachverhaltes gehört haben :

Also ich bin als II bezieher. ICh erhalten 114€ ALG (wg. Ausbildung ) und ergänzend als II.
so nun das preoblemchen:

ich habe am 28.08.2006 als beantragt. jedoch wurde der bescheid erts 4 wochen später zugeschickt. da ich dann erst erfahren habe , dass ich nur so wenig kriege, habe ich beim service-center angerufen, wie ich leben sollte. die meinsten, dass ich ergänzend als II beantragen hätte sollen. natürlich bin ich noch am gleichen als ich den bescheid bekommen habe zum jobcenter gegangen. das problem ist nun, dass die natrgstellung erst einen monat später datiert wurde. die mitarbeiterin meinte, dass leistung erst nach antragsstellung geleistet werden können. ich solle doch dann in widerspruch gehen.ich muss betonen ,dass ich keine ahnung von alg II hatte und dessen antrgstellung?! nun würde ich gerne wissen , ob mein widerspruch reele chancen hat. leider ist bis heute nichts angekommen. ich warte laso seit knapp 7 monaten. hat jemand schon ähnliche erfahrungen gemacht. ich schreibe, da es nicht um 20 euro geht , sondrn knapp 700€ , die mir immer noch fehlen. meine freunde haben schon die hoffnung verloren jemals ihr geld wieder zu bekommen...... hat jemand schon mal einen widerspruch zu diesen thema gestellt und bereits eine entscheidung, dass aus unkenntnis die antrgsstellung zurück datiert wurde????? würde mich über eine antwort freuen...gruß
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Ich sehe leider kaum Chancen, dass dein Widerspruch Erfolg hat. Der ALG 2 Antrag gilt ab Antragstellung. Rückwirkend hättest du nur Chancen gehabt, wenn dein ALG 1 Antrag abgelehnt worden wäre...

Henry
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Razel16
Wieder mal ein Beispiel dafür, das es mit einer umfassenden Beratung in Ämtern nicht allzuweit her ist und man beruhigt die Förderung unabhängiger Sozialberatungsstellen durch den Europäischen Sozialfonds Ende 2008 streichen kann.
Schau das Du trotzdem Widerspruch einlegst mit der Begründung das man Dich bezüglich Deiner Nachfrage ob Du Deinen Lebensunterhalt mit Alg1 sichern kannst nicht befriedigend, weil nicht umfassend genug, beantwortet hatte.
Gruss und Viel Glück
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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