Guten Morgen,
Ich hätte mal eine Frage zur Jahresabrechnung bei Strom bzw. im allgemeinen zu den Stromkosten und Hartz4.
Folgendes: Warmwasser wird über einen Durchlauferhitzer gewonnen, welcher ja logischerweise nur mit Strom geht. Der Vermieter möchte nicht umbauen, indem er Warmwasser mit am Gas anschließt. Gibt es eine möglichkeit, das die Jahresabrechnung bzw. man einen monatlichen Zuschlag von Amt erhält? Wenn das Warmwasser mit am GAs angeschlossen ist, dann erhält man diesen ja auch. Würde mich über eine baldige Antwort freuen, da die JAhresabrechnung von 350 € gestern eingetrudelt ist.
DANKE im vorraus!
Gruss Seestern
Stromkosten
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo seestern
Leider ist es egal ob Du das Warmwasser mit Gas oder Strom erhitzt, Kosten für Haushaltsenergie muss man vom Regelsatz bezahlen.
Wenn der Vermieter die Warmwasserversorgung an die Heizung anschließen würde, es somit eine sog. verbundene Anlage wäre, bekämst Du 18% der Energiekosten für die Warmwasserbereitung aus den Heizkosten herausgerechnet und müsstest die selber zahlen. Auch wenn Du den Antrag auf Übernahme einer Nebenkostenrechnung stellst wird dieser Anteil herausgerechnet.
Gruss
Leider ist es egal ob Du das Warmwasser mit Gas oder Strom erhitzt, Kosten für Haushaltsenergie muss man vom Regelsatz bezahlen.
Wenn der Vermieter die Warmwasserversorgung an die Heizung anschließen würde, es somit eine sog. verbundene Anlage wäre, bekämst Du 18% der Energiekosten für die Warmwasserbereitung aus den Heizkosten herausgerechnet und müsstest die selber zahlen. Auch wenn Du den Antrag auf Übernahme einer Nebenkostenrechnung stellst wird dieser Anteil herausgerechnet.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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