Hallo,
ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen. Ich bekomme Alg 2
Zu Zeit besuche ich einen Englischkurs, habe Fahrkosten erstattet bekommen nach §81 SGBIII, in Höhe einer Fahrkarte. Die anderen Teilnehmer bekommen Pauschal 0,36 Cent pro entf. Km. Welsche Berechnung ist korrekt. Nach dem§81 SGBIII sollte es die Entfernungspauschale sein. Bei meiner Nachfrage in Jobcenter habe ich erfahren: " da der Schulungsrot mit Öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist, werden die Fahrkosten in Höhe der Monatskarte übernommen" gleichzeitig wurde mir Bequemlichkeit vorgeworfen. Es ist 30€ Differenz, mir geht’s nur um die Tatsache das überall nach der Entfernungspauschale abgerechnet wird.
Danke
Fahrkosten und Weiterbildung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
habe diese Texte dazu gefunden: § 81
(2) 1Als Fahrkosten ist für jeden Tag, an dem der Teilnehmer die Bildungsstätte
aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer
der Entfernung zwischen Wohnung und Bildungsstätte von
0,36 Euro für die ersten zehn Kilometer und 0,40 Euro für jeden weiteren
Kilometer anzusetzen. 2Zur Abgeltung der Aufwendungen für die
An- und Abreise bei einer erforderlichen auswärtigen Unterbringung
sowie für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von
0,40 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort
des eigenen Hausstands und dem Ort der Weiterbildung anzusetzen.3
Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung
maßgebend.
Wenn die öffentlichen Verkehrsmittel billiger sind, nehme ich an, man sollte es auch annehmen!
aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer
der Entfernung zwischen Wohnung und Bildungsstätte von
0,36 Euro für die ersten zehn Kilometer und 0,40 Euro für jeden weiteren
Kilometer anzusetzen. 2Zur Abgeltung der Aufwendungen für die
An- und Abreise bei einer erforderlichen auswärtigen Unterbringung
sowie für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von
0,40 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort
des eigenen Hausstands und dem Ort der Weiterbildung anzusetzen.3
Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung
maßgebend.
Wenn die öffentlichen Verkehrsmittel billiger sind, nehme ich an, man sollte es auch annehmen!
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.