hallo,
habe folgendes problem:
habe gerade eine fachoberschule besucht und möchte ab oktober studieren.
jetzt wollte ich mich ab 2.juli arbeitslos melden. jetzt mache ich aber auch ab 2.juli ein vorpraktikum fürs studium. nun sagte man mir, wenn ich einen job angeboten bekomme müßte ich das praktikum abbrechen (was ich aber fürs studium brauche) und die arbeit annehmen.
wie ist das jetzt mit der sperrzeit wenn ich einen job nicht annehme?
das praktikum ist mir ja wichtig, bekomme halt kein geld oder nur wenig wenn überhaupt. aber auf hartz4 bin ich ja nun angewiesen da ich ja kein bafög mehr bekomme und von etwas leben muß.
irgendwie werden den menschen doch nur steine in den weg gelegt!!
mfg
Praktikum oder Hartz4...........
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Wenn das Praktikum Vorschrift wäre beim Studium, wäre bereits das Praktikum mit Bafög förderfähig.
Gibt es also für das Praktikum kein Bafög, ist es auch nicht vor Studienbeginn vorgeschrieben.
Die Auskunft des Amtes ist daher korrekt, du müsstest notfalls eine angebotene Arbeit oder Maßnahme annehmen. Lehnst du ab, wird es Sanktionen geben. Je nach Alter (über oder unter 25) werden das 30% oder 100% des Regelsatzes sein (in der ersten Stufe).
Henry
Gibt es also für das Praktikum kein Bafög, ist es auch nicht vor Studienbeginn vorgeschrieben.
Die Auskunft des Amtes ist daher korrekt, du müsstest notfalls eine angebotene Arbeit oder Maßnahme annehmen. Lehnst du ab, wird es Sanktionen geben. Je nach Alter (über oder unter 25) werden das 30% oder 100% des Regelsatzes sein (in der ersten Stufe).
Henry