Nach Unterhaltskürzung Tochter aus Harz4 gestrichen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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ulli2912
Beiträge: 3
Registriert: 09.04.2007 09:37
Wohnort: Thräna

Nach Unterhaltskürzung Tochter aus Harz4 gestrichen

Beitrag von ulli2912 »

Ich habe ein Problem. Meine Tochter(6) bekamm ab April mehr Unterhalt durch Ihren 6. Geburtstag. Mit der Einreichung der Unterhaltserhöhung bekamm ich einen Änderungsbescheid wo Meine Tochter noch mit angerechnet wurde. Jetzt mußte ich Harz4 neu beantragen und heute kam mein neuer Bescheid. Ich dachte mich trifft der Schlag. Meine Tochter wurde mit der Begründung"Ihre Tochter Ria erziehlt Einkünfte aus Kindergeld und Unterhalt und deckt somit Ihren Bedarf im sinne des SGBII selbst. Sie wurde somit von den Leistungen nach SGB II ausgeschlossen. Ihr übersteigendes Einkommen von 31,63 Euro wurde Ihnen als sonstiges Einkommen angerechnet. Hierauf erhalten Sie Pauschale Absetzungen in höhe von 30 Euro."

Ist das alles so richtig??? Ich kapiere hier gar nichts mehr. Bitte helft mir!!!
moselkerl
Beiträge: 150
Registriert: 10.02.2007 16:44
Wohnort: Bad Bertrich

Ist alles wohl nach dem Gesetz

Beitrag von moselkerl »

Hallo, ich konnte keinen Fehler feststellen. Kenne nur Bescheide, die auch so berechnet wurden.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo
Das kannst Du hier nachlesen warum das so ist in den
Durchführungshinweisen zu § 11 SGB2 ab Randziffer 11.12
Gruss
Zuletzt geändert von Melinde am 16.11.2007 11:22, insgesamt 2-mal geändert.
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ulli2912
Beiträge: 3
Registriert: 09.04.2007 09:37
Wohnort: Thräna

Beitrag von ulli2912 »

Ich hatte oben noch etwas vergessen. meine Tochter bekam ab April 07 einen Unterhalt von 228,00 Euro und bekommt aber jetzt einen Unterhalt von 208 Euro. Wieso hat man sie bei 228 Euro nicht rausgenommen und aber jetzt wo sie nur noch 208 Euro bekommt. Das ist das was ich nicht verstehe!!!
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Wahrscheinlich hat man es vorher falsch gemacht und sie trotz übersteigenden Einkommens in der BG (bzw. im Bescheid) gelassen.

Die Sache hat übrigens einen Vorteil für dich: Du kannst für dein Kind bzw. dessen Mietanteil jetzt Wohngeld beantragen.

Henry
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