Ich habe ein Problem. Meine Tochter(6) bekamm ab April mehr Unterhalt durch Ihren 6. Geburtstag. Mit der Einreichung der Unterhaltserhöhung bekamm ich einen Änderungsbescheid wo Meine Tochter noch mit angerechnet wurde. Jetzt mußte ich Harz4 neu beantragen und heute kam mein neuer Bescheid. Ich dachte mich trifft der Schlag. Meine Tochter wurde mit der Begründung"Ihre Tochter Ria erziehlt Einkünfte aus Kindergeld und Unterhalt und deckt somit Ihren Bedarf im sinne des SGBII selbst. Sie wurde somit von den Leistungen nach SGB II ausgeschlossen. Ihr übersteigendes Einkommen von 31,63 Euro wurde Ihnen als sonstiges Einkommen angerechnet. Hierauf erhalten Sie Pauschale Absetzungen in höhe von 30 Euro."
Ist das alles so richtig??? Ich kapiere hier gar nichts mehr. Bitte helft mir!!!
Nach Unterhaltskürzung Tochter aus Harz4 gestrichen
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Ist alles wohl nach dem Gesetz
Hallo, ich konnte keinen Fehler feststellen. Kenne nur Bescheide, die auch so berechnet wurden.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Hallo
Das kannst Du hier nachlesen warum das so ist in den
Durchführungshinweisen zu § 11 SGB2 ab Randziffer 11.12
Gruss
Das kannst Du hier nachlesen warum das so ist in den
Durchführungshinweisen zu § 11 SGB2 ab Randziffer 11.12
Gruss
Zuletzt geändert von Melinde am 16.11.2007 11:22, insgesamt 2-mal geändert.
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