Hartz 4- Zuerst Einliegerwohnung verkaufen!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Helmut
Beiträge: 1
Registriert: 13.12.2005 16:54
Wohnort: Ulm

Hartz 4- Zuerst Einliegerwohnung verkaufen!

Beitrag von Helmut »

Meine Frau (58 ) und ich (59) beziehen beide Arbeitslosengeld. Wegen Ablauf des ALG bei mir am 31.12.2005 stellte ich einen Antrag auf ALG II.
Jetzt die ablehnende Nachricht: Da wir ein selbstbewohntes Haus mit vermieteter Einliegerwohnung mit einer verfügbaren Gesamtwohnfläche von 163 qm besitzen, ist zuerst die Einliegerwohnung mit 65 qm zu verkaufen oder zu beleihen. Obwohl unsere mit 2 Personen bewohnte Wohnung mit 98 qm die Angemessenheitsgrenze nach § 39 WoBauG II (mehr als 130 qm) nicht übersteigt und meines Wissens die Teilvermietung mit Anrechnung der Mieteinnahme gegenüber dem Teilverkauf vorrangig ist.
Wer hat dazu dazu die fundierte Antwort! Oder kennt evtl. jemand eine Peson mit dem hierzu fachspezifischen Wissen, die uns hilft.
Einen Anwalt könnenn wir uns z. Zt. leider nicht leisten.
"Ist das der Dank für jeweils mehr als 41 Jahren Arbeit"! Trotz all dem wünschen wir allen Lesern ein besinnliches Weihnachtsfest.
Daniel81
Beiträge: 288
Registriert: 08.12.2005 18:13
Wohnort: Berlin-Weißensee

Beitrag von Daniel81 »

Hallo Helmut,

meines Wissens reicht es aus, wenn der Anbau oder das zu verkaufende Grundstück oder Haus zur Vermietung aussteht.

Wir hatten diese Fragen schon mal im Forum behandelt, mit einen ähnlichen Fall, da ging es um jemanden der sein Haus verkaufen soll, schau doch bitte mal da rein, da gibts auch Antworten, die dir vielleicht weiterhelfen können, sollte dies nicht der Fall sein,bitte nochmal melden.

Gruß Daniel
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