Bewerbungsgeld?
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Bewerbungsgeld?
Hallo, ich habe jetzt meine Ausbildung beendet und möchte mich gerne bewerben. ALG1 kriege ich nicht da ich noch nie gearbeitet habe und ALG2 kriege ich nicht da ich erst 24 bin. Besteht für mich trotzdem die Chance, Geld für die ganzen Bewerbungsmaterialien zu bekommen? Vielen dank
mrspockspock
mrspockspock
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Hi!
Hm bist du sicher, dass du kein ALG2 bekommst? Ich dachte nur die Sanktionen wären bei unter 25jährigen verschärfter, aber sie würden trotzdem ALG2 bekommen?
Vielleicht kannst du trotzdem mal zur Berufsberatung gehen, ob du wenigstens für die Bewerbungsmaterialien unterstützung beokmmst. Du bist doch sicher arbeitssuchend gemeldet, oder?
Ich wünsche dir viel Erfolg!
Sicher hat hier jemand noch mehr Ahnung als ich!
Hm bist du sicher, dass du kein ALG2 bekommst? Ich dachte nur die Sanktionen wären bei unter 25jährigen verschärfter, aber sie würden trotzdem ALG2 bekommen?
Vielleicht kannst du trotzdem mal zur Berufsberatung gehen, ob du wenigstens für die Bewerbungsmaterialien unterstützung beokmmst. Du bist doch sicher arbeitssuchend gemeldet, oder?
Ich wünsche dir viel Erfolg!

Ich frage mich auhc warum Du kein ALG I bekommst 

Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

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1. Du bekommst, wenn du eine richtige Berufsausbildung absolviert hast definitiv ALG 1. Hast du dich denn rechtzeitig Arbeitssuchend gemeldet ? Dies muss in der Regel 3 Monate vor beendigung der Beschäftigung sein ( in der Ausbildung kennt man ja die Vertragslaufzeit, sollte also kein Thema sein rechtzeitig dort hin zu gehn)
2. Grundsätzlich hast du auch Anspruch auf ALG2. Hierfür müssen jedoch die Rahmenbedingungen geklärt sein. Wohnst du bei deinen Eltern. So müssen diese den Antrag stellen und dabei angeben ob Sie arbeiten und wenn ja, wieviel sie verdienen. Sollte sich bei der Prüfung ergeben dass deren Einkommen ausreicht um dich mit zu ernähren, so bekommt ihr leider nichts.
Die genauen Beträge, die nicht überschritten werden dürfen umd ALG2 zu bekommen kenne ich leider nicht.
Also am besten du schilderst deinen Fall mal etwas genauer, und sagst uns am besten auch welche Schritte du schon unternommen hast. Dann kann dir sicher auch schnell geholfen werden.
2. Grundsätzlich hast du auch Anspruch auf ALG2. Hierfür müssen jedoch die Rahmenbedingungen geklärt sein. Wohnst du bei deinen Eltern. So müssen diese den Antrag stellen und dabei angeben ob Sie arbeiten und wenn ja, wieviel sie verdienen. Sollte sich bei der Prüfung ergeben dass deren Einkommen ausreicht um dich mit zu ernähren, so bekommt ihr leider nichts.
Die genauen Beträge, die nicht überschritten werden dürfen umd ALG2 zu bekommen kenne ich leider nicht.
Also am besten du schilderst deinen Fall mal etwas genauer, und sagst uns am besten auch welche Schritte du schon unternommen hast. Dann kann dir sicher auch schnell geholfen werden.
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ok ich habe wohl ein bisschen zu wenig infos gegeben, sorry !!!
ich hab ne ausbildung zum rettungsassistenten gemacht, da kriegt man kein geld, sondern muss welches bezahlen. 4000 euro um genau zu sein für ein jahr ausbildung. bei meinen eltern wohne ich nicht mehr, aber im gleichen ort, das amt ist der meinung das ich mit unter 25 jahren bei meinen eltern zu wohnen habe, auch die ausbildung hat das amt nicht bezahlt....meine eltern haben also kurz gesagt alles selbst zahlen müssen...achso ähmm bafög wurde auch abgelehnt aufgrund zu hohen verdienstes meiner eltern... das einzige was ich bekommen hab waren knapp 70 euro wohngeld....will ich mich ja auch nicht weiter drüber beschweren....die frage ist halt nur ob sie jetzt halt auch noch bewerbungsgeld für mich zahlen müssen oder ob das übernommen wird.
ich hab ne ausbildung zum rettungsassistenten gemacht, da kriegt man kein geld, sondern muss welches bezahlen. 4000 euro um genau zu sein für ein jahr ausbildung. bei meinen eltern wohne ich nicht mehr, aber im gleichen ort, das amt ist der meinung das ich mit unter 25 jahren bei meinen eltern zu wohnen habe, auch die ausbildung hat das amt nicht bezahlt....meine eltern haben also kurz gesagt alles selbst zahlen müssen...achso ähmm bafög wurde auch abgelehnt aufgrund zu hohen verdienstes meiner eltern... das einzige was ich bekommen hab waren knapp 70 euro wohngeld....will ich mich ja auch nicht weiter drüber beschweren....die frage ist halt nur ob sie jetzt halt auch noch bewerbungsgeld für mich zahlen müssen oder ob das übernommen wird.
Na das macht die Sache schon etwas anders im Licht erscheinen.
Die Bewerbungskosten werden ab Antragstellung erst übernommen !
Prinzipiell können 260 Euro pro Kalenderjahr geltend gemacht werden, in der Regel pauschal 5 Euro pro Bewerbung
Jeder Arbeitslose, Arbeitsuchende oder Ausbildungsuchende hat das Recht auf eine Erstattung der Ausgaben, die zur Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis notwenig sind.die frage ist halt nur ob sie jetzt halt auch noch bewerbungsgeld für mich zahlen müssen oder ob das übernommen wird.
Die Bewerbungskosten werden ab Antragstellung erst übernommen !
Prinzipiell können 260 Euro pro Kalenderjahr geltend gemacht werden, in der Regel pauschal 5 Euro pro Bewerbung
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

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Du bekommst ein Antrag, mit einer Tabelle da schreibst Du die Arbeitgeber rein die Du angeschrieben hast. Also Kopie musst Du dann das Anschrieben zu dieer Fa bei legen, oder Absagen der bezüglichen Firma. Aber wie gesagt wenn du denn Antrag Montag stellst. Kannst Du auch erst Montag die Bewerbungskosten erstattet bekommen; und wichtig PERSÖNLICH Arbeitssuchend melden !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
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