Hallo zusammen
Ich habe gestern endlich (vor Gericht mit Anwald=dauer ca 1 Jahr)meinen Restlohn aufs Konto überwieden bekommen.
Das waren ca 670 €.Mein Bewilligungsbescheid läuft am 31.07.2007 ab.Muss ich nun sofort dieses Geld bei der ARGE angeben, oder erst wenn ich den Fortzahlungsantrag bei meiner ARGE abgebe ?
Muss ich diese Geld überhaupt angeben ? War ja schließlich Lohn der mir aus meinem alten Arbeitsverhältnis zustand, oder irre ich mich da ?
Wenn ich dieses Geld angebe (670 €) wieviel wird mir abgezogen vom ALG 2 ?
Zu meiner Person: Meine Frau ist auch in meiner Bedarfsgemeinschaft, also ist auch ALG 2 Empfänger.Ich weiß, das man 160 € im Monat dazuverdienen kann, ohne Abzüge zu bekommen.
Wäre das in meinem Fall so, das bei meinen ALG 2-> 1022 € , diese 670 € auf die 1022 € ALG 2 angerechent würden ???
Wieviel Geld würde mir die ARGE abziehen ?
Oder wird die ARGE das Geld von mir und meiner Frau abziehen
Ist diese Rechnung richtig ? 670 € - 160 - 160 = 350 €
Also würden von den 1022 € ALG 2 350 € abgezogen ???
Ich bitte um eine Antwort.
mfg Thomas
Nachzahlung vom Chaf angeben ?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Thomas2609
Veränderungen sind immer sofort anzugeben, also eine Veränderungsmitteilung machen.
Da es sich bei diesem Geldeingang um eine alte Forderung handelt zählt es nicht als Einkommen. Denn auf Geld gerichtete Forderungen (Schuldverfplichtungen Dritter) zählen zum Vermögen. Wenn das Geld kommt wandelt es sich von der Forderung um in klingende Münze, ist also eine Vermögensumwandlung.
Gruss
Veränderungen sind immer sofort anzugeben, also eine Veränderungsmitteilung machen.
Da es sich bei diesem Geldeingang um eine alte Forderung handelt zählt es nicht als Einkommen. Denn auf Geld gerichtete Forderungen (Schuldverfplichtungen Dritter) zählen zum Vermögen. Wenn das Geld kommt wandelt es sich von der Forderung um in klingende Münze, ist also eine Vermögensumwandlung.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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