Bafög
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Bafög
Hallo, Leutz, vielleich kann mir einer von euch helfen... Meine Tochter hat Anspruch auf Bafög ab dem 01.08.2007. In den neuen Bewilligungsbescheid werden uns ab August 300!! Euro abgezogen!! Obwohl wir noch gar kein Bescheid über das Bafög haben. Was ist, wenn es abgelehnt wird?? Angeblich gibts da keine Stelle, die für solche Engpässe einspringt. Über Antworten würd ich mich freuen. liebe Grüsse Heike
Sulang mir noch am läääve sin
Wenn dir kein Verschulden wegen verspäteter Bafög-Antrag-Abgabe nachzuweisen ist, muss die ARGE bis zur Bewilligung dir die Leistung weiter gewähren und dann nach nach Bewilligung zurückfordern.
Wenn dein Sachbearbeiter darauf nicht eingeht, hilft gewiss eine Beschwerde bei der Geschftsführung der ARGE.
Gruß
Pitter
Wenn dein Sachbearbeiter darauf nicht eingeht, hilft gewiss eine Beschwerde bei der Geschftsführung der ARGE.
Gruß
Pitter