also,es läuft nun schon ne weile per gericht zwecks unterhalt für meine sohn 2 1/2
nun steht fest das der erzeuger 172 euro monatlich zu zahlen hat und abzüglich vom schon geleisteten unterhaltsvorschuss noch 560 euro zahlen muss.
nun habe ich fragen
1. er ist hartz 4 empfänger aber verdienst sich was dazu,muss er zahlen?
2.muss er die nachzahlung mit einmal zahlen?
3.wann muss er das zahlen wenn er jetzt nicht zahlen kann,und in welcher höhe?
danke für die antworten
unterhalt
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Simken,
Ihr Mann muss nicht zahlen wenn er Arbeitslosengeld II bekommt.
Sie können jedoch zur Unterhaltsvorschusskasse gehen und dort den Unterhalt beantragen. Diese werden den den Regelsatz zahlen und
versuchen den Betrag von ihrem Mann wieder zu holen. Da er aber Hartz bekommt, werden sie nichts bekommen.
Da der Regelsatz aber nicht dem tatsächlichen Unterhalt entspricht,
müssen sie diesen gerichtlich einklagen bzw. titulieren lassen, ob ihr denn
jedoch das Geld bekommt bleibt weiter fraglich.
Quelle von Topperharley
Gruß Daniel
Ihr Mann muss nicht zahlen wenn er Arbeitslosengeld II bekommt.
Sie können jedoch zur Unterhaltsvorschusskasse gehen und dort den Unterhalt beantragen. Diese werden den den Regelsatz zahlen und
versuchen den Betrag von ihrem Mann wieder zu holen. Da er aber Hartz bekommt, werden sie nichts bekommen.
Da der Regelsatz aber nicht dem tatsächlichen Unterhalt entspricht,
müssen sie diesen gerichtlich einklagen bzw. titulieren lassen, ob ihr denn
jedoch das Geld bekommt bleibt weiter fraglich.
Quelle von Topperharley
Gruß Daniel
Hallo,
ja da hast du Recht ,leider wird sich für dich nichts ändern.
Du wirst weiter bis dein Kind 7 ist Unterhaltsvorschuss bekommen,dannach wird er in die Berechnung bei der ARGE mit hineingenommen.
Auch wenn der Vater des Kindes ein kleines Einkommen hat und zusätzlich ALG2, dann heisst das da er zu wenig verdient und er die sogenannte Grundsicherung erhält das gerade mal für Ihn reicht.Natürlich würde ich an deiner Stelle mal schaun ob -ER -nicht doch mehr arbeitet und verdient als er angibt,leider gibt es auch Männer (
einige viele) die sich so vor Unterhaltsleistungen drücken wollen.
ja da hast du Recht ,leider wird sich für dich nichts ändern.
Du wirst weiter bis dein Kind 7 ist Unterhaltsvorschuss bekommen,dannach wird er in die Berechnung bei der ARGE mit hineingenommen.
Auch wenn der Vater des Kindes ein kleines Einkommen hat und zusätzlich ALG2, dann heisst das da er zu wenig verdient und er die sogenannte Grundsicherung erhält das gerade mal für Ihn reicht.Natürlich würde ich an deiner Stelle mal schaun ob -ER -nicht doch mehr arbeitet und verdient als er angibt,leider gibt es auch Männer (

Unterhalt
Hallo , es gibt da noch ne andere Möglichkeit:
Wenn dein Mann nach der Düsseldorfer Tabelle den Mindestsatz an Unterhalt zu zahlen hat (Entsprechender Bescheid des Familieliengericht muss er vorlegen) dann kann er OHNE Anrechnung auf Hartz den Unterhalt dazu verdienen und muss Ihn voll abführen.
Mit anderen Worten : er geht für den Kindesunterhalt jobben und bekommt selber Hartz 4 ohne irgendwelche anrechenbare Abzüge.
Er muss natürlich belegen dass er das auch tut.
Bei Unterhaltrückstand oder Einmalzahlung hast du ein Problem !
Hartz ist nicht pfändbar und wenn er seinen Nebenverdienst als Kindesunterhalt an dich abführt auch nicht.
Sollte er weniger als den gesetzlichen Satz verdienen bekommst du nur den Teil den er zu Hartz 4 dazu verdient bis die Einmalzahlung erfüllt ist.
Die Unterhaltsnachzahlung (Einmalforderung) steht wieder wie so oft erstmal nur in deinem Unterhaltsurteil. Daraus erwachsen ihm keine Konsequenzen wenn du keine weiteren rechtlichen Schritte deswegen einleitest.
Du hast solange er Hartz bekommt nur die Möglichkeit einen Titel gegen IHN zu erwirken (für die und mußt darauf warten das er was zu pfänden hat oder eben arbeiten geht.
Tja so is das leider.......
Ich hab den ganzen Mist hinter und noch vor mir ....
LG aus Aachen
-US-
Wenn dein Mann nach der Düsseldorfer Tabelle den Mindestsatz an Unterhalt zu zahlen hat (Entsprechender Bescheid des Familieliengericht muss er vorlegen) dann kann er OHNE Anrechnung auf Hartz den Unterhalt dazu verdienen und muss Ihn voll abführen.
Mit anderen Worten : er geht für den Kindesunterhalt jobben und bekommt selber Hartz 4 ohne irgendwelche anrechenbare Abzüge.
Er muss natürlich belegen dass er das auch tut.
Bei Unterhaltrückstand oder Einmalzahlung hast du ein Problem !
Hartz ist nicht pfändbar und wenn er seinen Nebenverdienst als Kindesunterhalt an dich abführt auch nicht.
Sollte er weniger als den gesetzlichen Satz verdienen bekommst du nur den Teil den er zu Hartz 4 dazu verdient bis die Einmalzahlung erfüllt ist.
Die Unterhaltsnachzahlung (Einmalforderung) steht wieder wie so oft erstmal nur in deinem Unterhaltsurteil. Daraus erwachsen ihm keine Konsequenzen wenn du keine weiteren rechtlichen Schritte deswegen einleitest.
Du hast solange er Hartz bekommt nur die Möglichkeit einen Titel gegen IHN zu erwirken (für die und mußt darauf warten das er was zu pfänden hat oder eben arbeiten geht.
Tja so is das leider.......
Ich hab den ganzen Mist hinter und noch vor mir ....
LG aus Aachen
-US-