keine Bezahlung - Kündigung - Sperre?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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MichaelW
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keine Bezahlung - Kündigung - Sperre?

Beitrag von MichaelW »

Eine Bekannte von mir war lange Zeit Hartz 4. Sie hat sich einen Job gesucht bei einer privaten Postzustell-Firma, dort arbeitet sie jetzt seit einigen Monaten.
Ist eine Sch...Firma, beutet ihre Mitarbeiter aus, ohne sie zu bezahlen. Lohnzahlungen sind weit im Rückstand, es gibt nur immer ein paar Almosen und Versprechungen für die Zukunft. Das heißt, sie hatte in den letzten Monaten noch viel weniger als Hartz 4.
Jetzt hat sie gesagt, sie macht das nicht mehr mit, sie hört auf, wenn diese Woche nicht das Geld rüberkommt.

Problem: Dann hat sie gekündigt. Und bekommt eine Sperre und vom Amt gar nix.

Kann das sein? Muß man weiterarbeiten ohne Bezahlung? Wovon soll man dann leben? Vom Amt nichts, weil man ja einen bezahlten Job hat. Vom Arbeitgeber aber auch nichts.

Klar, man hätte Rechtsansprüche gegen die Firma. Theoretisch. Aber davon kann man keine Miete bezahlen und man wird nicht satt davon.

Welche Lösung gibt es hier?
Gast

Beitrag von Gast »

Die Lösung liegt wie meist, in der Hilfebedürftigkeit. Und natürlilch Widerspruch und Klage gegen den ablehnenden Bescheid.

Wurde der ausstehende Lohn denn schon eingeklagt. bzw. Klage eingereicht?

Zur Hilfebedürftigkeit. Leider handhaben dies manche SG recht eng und lassen Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz erst zu, wenn man nahe 0,- auf der Naht hat, also wirklich Hunger und Wohnungslosigkeit droht.
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nonsens
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Beitrag von nonsens »

Ralf Hagelstein hat geschrieben: Zur Hilfebedürftigkeit. Leider handhaben dies manche SG recht eng und lassen Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz erst zu, wenn man nahe 0,- auf der Naht hat, also wirklich Hunger und Wohnungslosigkeit droht.
dieser Satz iritiert mich etwas...

Heisst das auf deutsch: Wenn du wegen dieser Sperre Schulden machst beim Vermieter und kurz vorm Verhungern bist, dann erst springen wir für Dich ein?
Kurz: erst wird der Bürger zur Verschuldung gezwungen?

oder interpretiere ich das jetzt falsch? :?

weil das wäre doch mehr als unzulässig oder?
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
Gast

Beitrag von Gast »

Du überzeichnest etwas. Ich auch manchmal. :wink:
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nonsens
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Beitrag von nonsens »

Ralf Hagelstein hat geschrieben:Du überzeichnest etwas. Ich auch manchmal. :wink:
ok :)
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
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MichaelW
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Beitrag von MichaelW »

Klage einreichen gegen die Firma bringt erst mal nichts außer momentanem Frust-Abbau. Der Frust wird dann aber irgendwann verstärkt zurückkehren. Entweder weil die Firma inzwischen Insolvenz angemeldet hat. Oder weil das Verfahren vom Gericht wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde ( ich spreche aus Erfahrung ).

Eine interessante Frage wäre noch: Ist eine Arbeits-Niederlegung wegen ausbleibendem Lohn gleichbedeutend mit einer Kündigung von Seiten des Arbeitnehmers. Oder sind das zwei verschiedene Dinge? Und das erste dann evtl. nicht mit einer Sperre belegt?
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