Wieviel steht uns zu, Fehler bei Berechnung ??

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
DenizSkysurfer
Beiträge: 3
Registriert: 11.06.2007 11:37

Wieviel steht uns zu, Fehler bei Berechnung ??

Beitrag von DenizSkysurfer »

Hallo ihr Lieben User...

ich habe mich eben neu angemeldet da ich eure Hilfe benötige.
Es geht um folgendes.

Ich lebe mit meiner Verlobten in einer Eheähnlichen Gemeinschaft. Ganz kurz zu den Daten.

Wohnung hat 58qm 417€ Warm Miete.
Gas oder ähnliches ( ausser Strom ) haben wir nicht da das Warm Wasser bei uns über einen Elektrischen Durchlauferhitzer läuft.

Bisher war es also so das wir die 417€ + jeder von uns 311€ bekommen haben. Also 1039€.

Nun ist folgendes Passiert: Meine Verlobte hat im August 2006 eine Ausbildung angefangen und die dem Arbeitsamt auch Mitgeteilt. Da ihre Mutter bereits verstorben ist, bekommt sie 150€ Halbweisenrente und aufgrund der Ausbildung 150€ Kindergeld. Wobei bisher aber nur das Kindergeld bezahlt wird.
Das Arbeitsamt hat ihr Geld seid beginn der Ausbildung komplett gestrichen. Ich bekomme meine 311€ + 50% der Miete, das sind ziemlich genau 500€. Im Moment sieht es also so aus das wir Monatlich von 650€ leben.

Jetzt meine Frage an euch: Ist das alles so rechtens oder steht uns mehr zu? Gestern hatte ich das einem Guten Freund erzählt. der meinte das wir unter dem Existenzminimum leben, dieser uns aber zusteht. Desweiteren meinte er müßte ich trotz der Ausbildung meiner Verlobten die komplette Miete und meine 311€ bezahlt bekommen.

Desweiteren hatte ich im Internet einen Hartz4 Rechner gefunden und dort mal alles so eingetragen. Dort kam auch raus das ich die Miete und die 311€ weiterhin bezahlt bekommen muß.

Hoffe auf eure Hilfe!!!!!!!!!!

Lg
Mit Zitat antworten
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo DenizSkysurfer
Während der Ausbildung kann Deine Verlobte BAB beantragen. Zusammen mit der Ausbildungsvergütung, dem Kindergeld und der Halbwaisenrente könnte das ihren Bedarf decken. Alg2 ist eine nachrangige Leistung und erst müssen alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft werden.
Wenn noch kein Antrag auf BAB gestellt wurde das schnellstens nachholen, es wird erst ab Antragstellung gezahlt, rückwirkend nicht.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
DenizSkysurfer
Beiträge: 3
Registriert: 11.06.2007 11:37

Beitrag von DenizSkysurfer »

Hallo Melinde,

hatte ich vergessen zu erwähnen. Meine Verlobte bekommt keine Ausbildungsvergütung da es eine Schulische Ausbildung ist. Also würde Sie kein Kindergeld und Halbweisenrente bekommen, würde sie nichts verdienen.


Was genau ist den BAB und wie bzw. aus was setzt sie sich zusammen?
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo DenizSkysurfer
BAB = Berufsausbildungsbeihilfe, gibt es aber nur bei betrieblichen Ausbildungen.
Für Deine Verlobte käme BaföG (BundesausbildungsrderungsGesetz) in Frage, das gibt es bei schulischen Ausbildungen. Also BaföG Antrag stellen das gibt es auch nicht rückwirkend.
Bei Anspruch auf BaföG kann noch ergänzend Leistung für KdU bewilligt werden nach SGB II §22 (7).
Kindergeld zählt bei BaföG nicht als Einkommen und wird bei der Berechnung nicht angerechnet.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
DenizSkysurfer
Beiträge: 3
Registriert: 11.06.2007 11:37

Beitrag von DenizSkysurfer »

Okey das klingt ja schonmal nicht schlecht. Muß Sie bei Bafög 50% wieder zurück zaheln, hatte so etwas mal gehört. Schülerbafög hatte sie früher schonmal bezoegn

Und wie schauts eigentlich bei meinen Leistungen aus. Ist es richtig das ich nur knapp die hälfte der Miete bekomme + die 311€.
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo DenizSkysurfer
Schülerbafög muss nicht zurückgezahlt werden.
Weil die Miete pro Kopf beim Bedarf berechnet wird bekommst Du auch nur Deinen Anteil, die andere Hälfte zahlt dann Deine Verlobte.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Antworten