Hallo dusty102,
zum Schämen hast Du keinen Grund!!! Wenn man nicht selbst betroffen ist interessiert man sich meist nicht für solche Dinge. Jedenfalls nicht im Detail.
Nun zur Beantwortung Deiner Fragen:
Der Unterschied zwischen dem ALG I und dem ALG II ist folgender:
ALG I ist eine Versicherungsleistung. Dafür hast Du während Deiner Berufstätigkeit Lohnnebenkosten gezahlt.
ALG II = Harz IV: Ist eine Sozielleistung, wie bis zum 31.12.2004 die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe. Diese beiden Arten der Sozialleistungen sind in ALG II für erwerbsfähige Bürger zusammengefasst worden. Diese ALGII - Leistung ist keine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung, sondern eine Sozialleistung die Bund und Länder aufbringen müssen.
Du wirst von der Agentur für Arbeit einen Bescheid der Beendigung der Zahlungen des Arbeitslosengeldes erhalten. Wenn Du dieses Schreiben erhalten hast gehe zu dem Amt, welches bei Euch die ALGII - Fälle bearbeitet. Besser ist Du druckst Dir vorher den Antrag und Anlagen aus. Erklärungen hierzu lese bitte hier:
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... ic679.html
Dein Auto wirst Du behalten dürfen, wenn es den Zeitwert von 5000 Euro nicht übersteigt. Das Auto unterhalten zu können wird jedoch schwierig.
Für das Sparguthaben Deines Kindes gibt es Freigrenzen:
Quelle WDR-Online:
Guthaben das über 750 Euro liegt, wird herangezogen für ihren eigenen Lebensunterhalt. Und den sollten ja eigentlich die Eltern finanzieren. Konkret sagt das Gesetz, so Bundesagentur-Sprecher Waschki, dass Kinder bis 14 Jahre einen Freibetrag von 750 Euro haben. Liegt ihr Erspartes darunter, dann erhalten die Eltern pro Kind 207 Euro mehr Arbeitslosengeld II (im Osten sind es 199 Euro). Für Kinder, die zwischen 15 und 18 Jahre alt sind, gelten andere Regelungen, da sie im erwerbsfähigen Alter sind. Hier liegt der Freibetrag bei mindestens 4.100 Euro oder 200 Euro pro Lebensjahr.
Deine Wohnung ist auf den ersten Blick im Sinne des ALG II nicht angemessen, jedoch musst Du nicht sofort ausziehen und es wird mindestens für 6 Monate die tatsächliche Miethöhe anerkannt. Es kann sein, das Du Dir dann eine angemessene Wohnung suchen musst.
Du hast eine Schwerbehinderung, für diesen Personenkreis hat die Arbeitsagentur besondere Förderungsangebote, mach Dich da ganz schnell schlau!!! In vielen Unternehmen wird diese Personengruppe bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Die Höhe Deines Bedarfes kannst Du hier ausrechnen:
http://www.geldsparen.de/content/finanz ... pensub=960
Wenn Du weitere Fragen hast melde Dich gerne wieder und nutze auch:
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... orum2.html
um schnellstens eine neue Anstellung zu finden.
Viel Glück!!!