kein Geld bekommen am 1.
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
kein Geld bekommen am 1.
boah ich hab grade voll panik, war gestern am 1. bei der bank und wollte geld holen weil der erste ist, ist aber nix drauf, kann das arbeitsamt einem die kohle einfach streichen ohne einem bescheid zu sagen?! ich hab da vorgestern angerufen und die wollten mir n neuen termin zuschicken weil ich schon lange nich mehr da war (so 2-3 monate) und bewerbungskosten einholen wollte.. hab echt panik kennt sich wer aus?
das hab ich zu meldeplficht gefunden, das steht man muss sich auf aufforderung melden.. aber es gab keine aufforderung, dann dürfen die doch nich alles streichen.. oder? bin auch über 25 dachte dann dürfen die erstmal nur was kürzen und nicht alles streichen?! danke für hilfe!
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0330900
ich hab heute auch post gekriegt und den termin am 6. zu besprechung, dann kann ich doch nicht rausgefallen sein oder?!
das hab ich zu meldeplficht gefunden, das steht man muss sich auf aufforderung melden.. aber es gab keine aufforderung, dann dürfen die doch nich alles streichen.. oder? bin auch über 25 dachte dann dürfen die erstmal nur was kürzen und nicht alles streichen?! danke für hilfe!
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0330900
ich hab heute auch post gekriegt und den termin am 6. zu besprechung, dann kann ich doch nicht rausgefallen sein oder?!
Hallo Gerri
Es ist durchaus möglich das es nur eine Verzögerung bei der Bank ist.
Wenn das Geld am Montag nicht da ist anrufen, nachfragen was los ist.
Wenn du völlig blank bist lass Dir einen Scheck als Vorschuß geben, das Geld musst du dann im nächsten Monat wieder zurückzahlen.
Du bist mit Sicherheit nicht rausgefallen.
Gruss
Es ist durchaus möglich das es nur eine Verzögerung bei der Bank ist.
Wenn das Geld am Montag nicht da ist anrufen, nachfragen was los ist.
Wenn du völlig blank bist lass Dir einen Scheck als Vorschuß geben, das Geld musst du dann im nächsten Monat wieder zurückzahlen.
Du bist mit Sicherheit nicht rausgefallen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Hallo Gerri
Wenn kein Fortzahlungsantrag gestellt wurde und der Bewilligungszeitraum rum ist dann klar das kein Geld kommt. Die Anträge werden nicht mehr automatisch verschickt.
Gruss
Wenn kein Fortzahlungsantrag gestellt wurde und der Bewilligungszeitraum rum ist dann klar das kein Geld kommt. Die Anträge werden nicht mehr automatisch verschickt.
Gruss
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Hi Melinde,Melinde hat geschrieben:Hallo Gerri
Wenn kein Fortzahlungsantrag gestellt wurde und der Bewilligungszeitraum rum ist dann klar das kein Geld kommt. Die Anträge werden nicht mehr automatisch verschickt.
Gruss
wer hat dir denn die Weißheit eingeträufelt das kein FZ mehr automatisch verschickt wird?
Wenn ein Bewilligungsbescheid erstellt wurde, wird automatisch ein Beendigungsschreiben mit FZ-Antrag rechtzeitig verschickt.
wohl kaum, das wurde wohl geändert sonst hätte ich wohl geld..pitter hat geschrieben:Hi Melinde,Melinde hat geschrieben:Hallo Gerri
Wenn kein Fortzahlungsantrag gestellt wurde und der Bewilligungszeitraum rum ist dann klar das kein Geld kommt. Die Anträge werden nicht mehr automatisch verschickt.
Gruss
wer hat dir denn die Weißheit eingeträufelt das kein FZ mehr automatisch verschickt wird?
Wenn ein Bewilligungsbescheid erstellt wurde, wird automatisch ein Beendigungsschreiben mit FZ-Antrag rechtzeitig verschickt.
Hallo Pitter,pitter hat geschrieben:Hi Melinde,Melinde hat geschrieben:Hallo Gerri
Wenn kein Fortzahlungsantrag gestellt wurde und der Bewilligungszeitraum rum ist dann klar das kein Geld kommt. Die Anträge werden nicht mehr automatisch verschickt.
Gruss
wer hat dir denn die Weißheit eingeträufelt das kein FZ mehr automatisch verschickt wird?
Wenn ein Bewilligungsbescheid erstellt wurde, wird automatisch ein Beendigungsschreiben mit FZ-Antrag rechtzeitig verschickt.
wo steht denn was das Amt verpflichtet ist, ein FZ raus zu schicken?
Es wird ( oder soll eigentlich ) vielmehr jeweils im Bescheid darauf hingewiesen werden, das man sich vor Ablauf des Bescheides rechtzeitig selber um eine Verlängerung kümmern soll.
Wenn die ARGe es raus schickt, dann nur " Freiwillig".
Nur mal so gesagt

Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Es gibt keine Blöde Fragen nur bölde Antwortenpitter hat geschrieben:Gibt es so eine blöde Frage wirklich???Gerri hat geschrieben:naja muss ich jetzt n ganz neuen antrag wieder stellen, oder den fortszahlungsantrag?



Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Hallo pitter
Im schönen Hessenland ist das nicht mehr überall so das der Fortzahlungsantrag automatisch verschickt wird. War aber früher mal so, zumindest in der Region in der ich lebe.
Wenn anderswo diese Anträge noch zugeschickt werden, freu´ Dich über diesen Service.
Gruss
Im schönen Hessenland ist das nicht mehr überall so das der Fortzahlungsantrag automatisch verschickt wird. War aber früher mal so, zumindest in der Region in der ich lebe.
Wenn anderswo diese Anträge noch zugeschickt werden, freu´ Dich über diesen Service.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
das kann man Pauschal nicht sagen, weil man nicht weiss wieviel gerade zu tun ist.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Hallo,
ich kenn das Problem - mir wurde gesagt es sei in Nürnberg etwas schief
gelaufen.
Mein Geld bekam ich noch am selben Tag, per Scheck von der Poststelle.
"Der Nachteil" - die GEZ berechnet mir den Zeitraum nicht an.
Das heißt ich soll für den Feb.07 die Gebühr selbst bezahlen.
Begründung: ich hätte den Antrag ( GEZ- Befreiung )
im Jan.07 stellen müssen.
Noch mal passiert mir das nicht - habe seit dem immer einen Antrag auf
Fortzahlung zu Hause.
Wo nicht's ist, kann man nicht's holen
ich kenn das Problem - mir wurde gesagt es sei in Nürnberg etwas schief
gelaufen.
Mein Geld bekam ich noch am selben Tag, per Scheck von der Poststelle.
"Der Nachteil" - die GEZ berechnet mir den Zeitraum nicht an.
Das heißt ich soll für den Feb.07 die Gebühr selbst bezahlen.
Begründung: ich hätte den Antrag ( GEZ- Befreiung )
im Jan.07 stellen müssen.
Noch mal passiert mir das nicht - habe seit dem immer einen Antrag auf
Fortzahlung zu Hause.
Wo nicht's ist, kann man nicht's holen

jaja. die liebe gez...
da hat ich am anfang auch meine probs...
bin dez. ´04 damals umgezogen und hab da erstmalig mich bei gez angemeldet war also 30.11 da und hab nen antrag im bürgeramt abgegeben, wo die mir sagte ich müsse das datum eintragen den monat vor dem monat wos anfangen soll (halt nächsten monat). hab ich dann gemacht. und dann einen schreib bekommen, das ich doch ab 11/04 angemeldet bin und für 11/04 u. 12/04 zahlen sollte (bekam aber soz-geld) und dann ab 01/05 befreit wär durch h4.
war erstma durcheinander ^^; zum glück hat mir meine mama bei nem wiederspruch dagegen geholfen ^^;
jetz mach ich schon nen monat vorher nen antrag da und schreib das der bewilligungsbescheid halt nachgereicht wird. weil man ja nie weiß wie lang das dauert bis der kommt. bzw. ne zeitlang wars so das die in dem letzen schreiben dann geschrieben ham das die das für den nächsten zeitraum schon vermerkt ham und ich einfach den bescheid schicken soll, ob ich wirklich berechtigt bin befreit zu sein.
und zum thema zurück.
@gerri: bei dem letzten bewilligungsbescheid muß doch gestanden haben wie lang das harz4 bewilligt wird. und wenn da nen zeitraum steht sollte doch klar sein das man sich wieder melden muß. du willst ja ne leistung von denen. najo
luna.
da hat ich am anfang auch meine probs...
bin dez. ´04 damals umgezogen und hab da erstmalig mich bei gez angemeldet war also 30.11 da und hab nen antrag im bürgeramt abgegeben, wo die mir sagte ich müsse das datum eintragen den monat vor dem monat wos anfangen soll (halt nächsten monat). hab ich dann gemacht. und dann einen schreib bekommen, das ich doch ab 11/04 angemeldet bin und für 11/04 u. 12/04 zahlen sollte (bekam aber soz-geld) und dann ab 01/05 befreit wär durch h4.
war erstma durcheinander ^^; zum glück hat mir meine mama bei nem wiederspruch dagegen geholfen ^^;
jetz mach ich schon nen monat vorher nen antrag da und schreib das der bewilligungsbescheid halt nachgereicht wird. weil man ja nie weiß wie lang das dauert bis der kommt. bzw. ne zeitlang wars so das die in dem letzen schreiben dann geschrieben ham das die das für den nächsten zeitraum schon vermerkt ham und ich einfach den bescheid schicken soll, ob ich wirklich berechtigt bin befreit zu sein.
und zum thema zurück.
@gerri: bei dem letzten bewilligungsbescheid muß doch gestanden haben wie lang das harz4 bewilligt wird. und wenn da nen zeitraum steht sollte doch klar sein das man sich wieder melden muß. du willst ja ne leistung von denen. najo
luna.
Das ist kein Service der einzelnen ARGEn sonder wird zentral von Nürnberg aus gesteuert. Aber eben nur wenn auch ein Bewilligungsbescheid erstellt wurde.Melinde hat geschrieben:Hallo pitter
Im schönen Hessenland ist das nicht mehr überall so das der Fortzahlungsantrag automatisch verschickt wird. War aber früher mal so, zumindest in der Region in der ich lebe.
Wenn anderswo diese Anträge noch zugeschickt werden, freu´ Dich über diesen Service.
Gruss
Wie kommst du drauf, das dieses nicht bundeseinheitlich geschieht.
Daneben ist natürlich jeder Hilfeempfänger verpflichtet sich um den Nachzahlungsantrag zu kümmern