Bin im Dez. 2005 gekündigt worden ! Arbeitgeber hat als Kündigungsgrund Fehlverhalten angegeben! Bei der Arbeitslosenmeldung wurde mir gesagt, das ich eine Sperrzeit erhalte, und mich bei der ARGE melden muß, damit meine Miete ect. weiter bezahlt wird.
Ich bekam von der Arge vom 01.02.2006 bis 15.03.2006 Geld !
Nach erfolgreicher Klage vor dem Arbeitsgericht Karlsruhe, mußte mein Chef mir bis Ende Januar 2006 Gehalt und eine fünfstellige Abfindung zahlen. Desweiteren wurde in der Verhandlung zweifelsfrei festgestellt, das mir kein Fehlverhalten vorzuwerfen ist, sonder das es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelte. Darüber informierte ich schriftlich das Arbeitsamt, welche die Sperrzeit rückwirkend (da wieder in Arbeit) zurück nahm. Nun belästigt mich ständig die ARGE, weil ich im Febr. 2006 meinen Bausparvertrag gekündigt habe, um Verbindlichkeiten bei meiner Bank abzulösen. Dies habe ich der Arge auch mitgeteilt !
Nun will die ARGE einen Nachweis über die Gutschrift des Bauspar Betrages und einen Nachweis über die Höhe des Auszahlungsbetrages !
Bin ich dazu verpflichtet ???
Die ARGE hat das für mich gezahlte Geld vom Arbeitsamt erstattet bekommen
WER KANN HELFEN ?????
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Nö, weil Du ja keine Leistungen von der ARGe bekommen hast.
Bei ALG I kannst Du ja 100000 € haben das intressiert dann kein.
Bei ALG I kannst Du ja 100000 € haben das intressiert dann kein.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
