WER KANN HELFEN ?????

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Icman01
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WER KANN HELFEN ?????

Beitrag von Icman01 »

Bin im Dez. 2005 gekündigt worden ! Arbeitgeber hat als Kündigungsgrund Fehlverhalten angegeben! Bei der Arbeitslosenmeldung wurde mir gesagt, das ich eine Sperrzeit erhalte, und mich bei der ARGE melden muß, damit meine Miete ect. weiter bezahlt wird.
Ich bekam von der Arge vom 01.02.2006 bis 15.03.2006 Geld !
Nach erfolgreicher Klage vor dem Arbeitsgericht Karlsruhe, mußte mein Chef mir bis Ende Januar 2006 Gehalt und eine fünfstellige Abfindung zahlen. Desweiteren wurde in der Verhandlung zweifelsfrei festgestellt, das mir kein Fehlverhalten vorzuwerfen ist, sonder das es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelte. Darüber informierte ich schriftlich das Arbeitsamt, welche die Sperrzeit rückwirkend (da wieder in Arbeit) zurück nahm. Nun belästigt mich ständig die ARGE, weil ich im Febr. 2006 meinen Bausparvertrag gekündigt habe, um Verbindlichkeiten bei meiner Bank abzulösen. Dies habe ich der Arge auch mitgeteilt !
Nun will die ARGE einen Nachweis über die Gutschrift des Bauspar Betrages und einen Nachweis über die Höhe des Auszahlungsbetrages !
Bin ich dazu verpflichtet ???
Die ARGE hat das für mich gezahlte Geld vom Arbeitsamt erstattet bekommen
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Nö, weil Du ja keine Leistungen von der ARGe bekommen hast.
Bei ALG I kannst Du ja 100000 € haben das intressiert dann kein.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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