Zuzahlungen nach bezug von Arbeitslosengeld ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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poweramigo123
Beiträge: 1
Registriert: 06.12.2005 19:44

Zuzahlungen nach bezug von Arbeitslosengeld ?

Beitrag von poweramigo123 »

Hallo an alle!Bin seit längeren arbeitslos und beziehe leider bald Hartz 4.Ich bekomme zur Zeit im Monat 485,-€ Arbeitslosengeld.Bekomme ich nach meinen Bezug von Arbeitslosengeld einen Zuschlag zu Hartz 4,habe mal von so etwas gehört.Wenn ja,wer weiß wie viel und wie lange.Für eine Antwort wäre ich euch sehr dankbar,an alle noch eine schöne Vorweihnachstzeit!
Carola
Beiträge: 210
Registriert: 15.10.2005 14:18
Wohnort: Hamburg

Zuschlag

Beitrag von Carola »

Du hast einen Anspruch auf einen Zuschlag auf ALG II, wenn Du zuvor ALG I - Leistungen erhalten hast.

Der Zuschlag wird wie folgt errechnet:

zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld plus erhaltenes Wohngeld
minus Alg II-Leistungsanspruch (für den Haushalt / „Bedarfsgemeinschaft”)
= Einkommensverlust

Der Zuschlag beträgt im ersten Jahr des ALG II - Bezuges zwei Drittel des Einkommensverlustes. Das Wohngeld erhöht den Einkommensverlust und damit auch den Zuschlag.

Da aber Deine ALG I - Leistung schon sehr gering ausgefallen ist wird es einen Unterschiedsbetrag = Einkommensverlust wahrscheinlich gar nicht geben. Denn der Bedarf wird für die ALG II - Leistung wie folgt ermittelt:

Regelsatz 345,00 Euro (west)
+ Kosten der Unterkunft (Miete, Nebenkosten, Heizung und Kaltwasserkosten in angemessener Höhe)

- sonstige Einnahmen (zb. Kindergeld + Unterhalt)

= Bedarf/ ALG II Gesamtleistung

Vielleicht bekommst Du sogar eine höhere ALG II - Leistung als Deine ALG I - Leistung.

Hast Du während Deiner ALG I Zeit versucht ALG II zu beantragen?
Das ist möglich, wenn die ALG I - Leistung nicht ausreicht um den Bedarf zu decken.
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