Zuzahlungen nach bezug von Arbeitslosengeld ?
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Zuzahlungen nach bezug von Arbeitslosengeld ?
Hallo an alle!Bin seit längeren arbeitslos und beziehe leider bald Hartz 4.Ich bekomme zur Zeit im Monat 485,-€ Arbeitslosengeld.Bekomme ich nach meinen Bezug von Arbeitslosengeld einen Zuschlag zu Hartz 4,habe mal von so etwas gehört.Wenn ja,wer weiß wie viel und wie lange.Für eine Antwort wäre ich euch sehr dankbar,an alle noch eine schöne Vorweihnachstzeit!
Zuschlag
Du hast einen Anspruch auf einen Zuschlag auf ALG II, wenn Du zuvor ALG I - Leistungen erhalten hast.
Der Zuschlag wird wie folgt errechnet:
zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld plus erhaltenes Wohngeld
minus Alg II-Leistungsanspruch (für den Haushalt / „Bedarfsgemeinschaft”)
= Einkommensverlust
Der Zuschlag beträgt im ersten Jahr des ALG II - Bezuges zwei Drittel des Einkommensverlustes. Das Wohngeld erhöht den Einkommensverlust und damit auch den Zuschlag.
Da aber Deine ALG I - Leistung schon sehr gering ausgefallen ist wird es einen Unterschiedsbetrag = Einkommensverlust wahrscheinlich gar nicht geben. Denn der Bedarf wird für die ALG II - Leistung wie folgt ermittelt:
Regelsatz 345,00 Euro (west)
+ Kosten der Unterkunft (Miete, Nebenkosten, Heizung und Kaltwasserkosten in angemessener Höhe)
- sonstige Einnahmen (zb. Kindergeld + Unterhalt)
= Bedarf/ ALG II Gesamtleistung
Vielleicht bekommst Du sogar eine höhere ALG II - Leistung als Deine ALG I - Leistung.
Hast Du während Deiner ALG I Zeit versucht ALG II zu beantragen?
Das ist möglich, wenn die ALG I - Leistung nicht ausreicht um den Bedarf zu decken.
Der Zuschlag wird wie folgt errechnet:
zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld plus erhaltenes Wohngeld
minus Alg II-Leistungsanspruch (für den Haushalt / „Bedarfsgemeinschaft”)
= Einkommensverlust
Der Zuschlag beträgt im ersten Jahr des ALG II - Bezuges zwei Drittel des Einkommensverlustes. Das Wohngeld erhöht den Einkommensverlust und damit auch den Zuschlag.
Da aber Deine ALG I - Leistung schon sehr gering ausgefallen ist wird es einen Unterschiedsbetrag = Einkommensverlust wahrscheinlich gar nicht geben. Denn der Bedarf wird für die ALG II - Leistung wie folgt ermittelt:
Regelsatz 345,00 Euro (west)
+ Kosten der Unterkunft (Miete, Nebenkosten, Heizung und Kaltwasserkosten in angemessener Höhe)
- sonstige Einnahmen (zb. Kindergeld + Unterhalt)
= Bedarf/ ALG II Gesamtleistung
Vielleicht bekommst Du sogar eine höhere ALG II - Leistung als Deine ALG I - Leistung.
Hast Du während Deiner ALG I Zeit versucht ALG II zu beantragen?
Das ist möglich, wenn die ALG I - Leistung nicht ausreicht um den Bedarf zu decken.