hartz4 + berufstätiges Kind ... bitte helfen
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
hartz4 + berufstätiges Kind ... bitte helfen
Hallo zusammen.
Ich dachte ich könte in diesem Forum mal nach einer Lösung meines, bzw des Problems meiner Freundin suchen. Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand kompetentes darauf antworten könnte.
Es dreht sich um folgendes:
Meine Freundin (22) wohnt bei ihren Eltern. (Mutter Hausfrau, Vater arbeitslos, welcher bald Hartz4 bekommt)
Sie macht eine Ausbildung (kostet 300-400 im monat) und ist im Herbst damit fertig und möchte/wird dann arbeiten gehen, Vollzeit natürlich.
Sie hatte sich folgendes gedacht:
Sie wollte eigentlich erstmal zuhause wohnen bleiben um Geld zu sparen für ein auto, mit welchem sie besser zur Arbeit kommt und für Möbel um in 1 bis 2 Jahren auszuziehen.
Aber wie ich das so lese, wird da nichts draus??? Eine Person auf dem Amt meinte nur, dass ihr Einkommen dann als Hauptverdiener in der Familie angesehen wird, könne ihr aber nicht genaueres sagen, da es nicht ihre Angelegenheit wäre.
Sehe ich das dann richtig, dass sie kaum was von dem Geld, welches sie dann verdient sehen wird???? Sie hatte vor dieses zu sparen.
Im großen Ämterwirrwarr kommt sie nicht so ganz vorran, weil ihr niemand genau erklären kann, wie es dann ablaufen wird.
Es kann doch echt nicht angehen, dass sie dann quasi die Eltern ernährt und ihr ihr eigenes Leben, welches sie sich bald ermöglichen will, verbaut wird. es kann doch wohl nicht sein, dass sie zwangweise ausziehen muss, in eine Wohnung ohne Möbel und Inhalt, da sie ja nichts sparen könnte, weil es für Miete und Sonstiges der Eltern sonst drauf gehen würde.
Etwas hatte sie ja vor ihren Eltern zu geben. Sie haben ja schließlich ihre Ausbildung großteils finanziert. Aber doch das gesamte!? Wie will man da sparen für den eigenen Start`?
Weiß hier jemand Rat, ob das alles dann so ablaufen würde? Meine Freundin und ich wären sehr dankbar.
Sie ist schon völlig fertig mit den Nerven.
Gruß, Teyken
Ich dachte ich könte in diesem Forum mal nach einer Lösung meines, bzw des Problems meiner Freundin suchen. Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand kompetentes darauf antworten könnte.
Es dreht sich um folgendes:
Meine Freundin (22) wohnt bei ihren Eltern. (Mutter Hausfrau, Vater arbeitslos, welcher bald Hartz4 bekommt)
Sie macht eine Ausbildung (kostet 300-400 im monat) und ist im Herbst damit fertig und möchte/wird dann arbeiten gehen, Vollzeit natürlich.
Sie hatte sich folgendes gedacht:
Sie wollte eigentlich erstmal zuhause wohnen bleiben um Geld zu sparen für ein auto, mit welchem sie besser zur Arbeit kommt und für Möbel um in 1 bis 2 Jahren auszuziehen.
Aber wie ich das so lese, wird da nichts draus??? Eine Person auf dem Amt meinte nur, dass ihr Einkommen dann als Hauptverdiener in der Familie angesehen wird, könne ihr aber nicht genaueres sagen, da es nicht ihre Angelegenheit wäre.
Sehe ich das dann richtig, dass sie kaum was von dem Geld, welches sie dann verdient sehen wird???? Sie hatte vor dieses zu sparen.
Im großen Ämterwirrwarr kommt sie nicht so ganz vorran, weil ihr niemand genau erklären kann, wie es dann ablaufen wird.
Es kann doch echt nicht angehen, dass sie dann quasi die Eltern ernährt und ihr ihr eigenes Leben, welches sie sich bald ermöglichen will, verbaut wird. es kann doch wohl nicht sein, dass sie zwangweise ausziehen muss, in eine Wohnung ohne Möbel und Inhalt, da sie ja nichts sparen könnte, weil es für Miete und Sonstiges der Eltern sonst drauf gehen würde.
Etwas hatte sie ja vor ihren Eltern zu geben. Sie haben ja schließlich ihre Ausbildung großteils finanziert. Aber doch das gesamte!? Wie will man da sparen für den eigenen Start`?
Weiß hier jemand Rat, ob das alles dann so ablaufen würde? Meine Freundin und ich wären sehr dankbar.
Sie ist schon völlig fertig mit den Nerven.
Gruß, Teyken
-
Gast
Die in den Ämtern können nichts konkretes zu den gesetzlichen Bestimmungen in der Zukunft sagen.
Es mehren sich allerdings Gerüchte, dass zum Jahr 2009 die gerade abgeschaffte "Sippenhaft" wieder eingeführt wird, also der vertikale Unterhaltsrückgriff.
Das bedeutet, dass von den Großeltern bis zu den Enkeln alle in die Unterhaltspflicht genommen werden, so wie es schon zu Zeiten der alten Sozialhilfe war.
Aber ob es so kommt, steht noch in den Sternen, auch wenn ich persönlich es für sehr wahrscheinlich halte, solange wir eine schwarze Bundesregierung haben.
Es mehren sich allerdings Gerüchte, dass zum Jahr 2009 die gerade abgeschaffte "Sippenhaft" wieder eingeführt wird, also der vertikale Unterhaltsrückgriff.
Das bedeutet, dass von den Großeltern bis zu den Enkeln alle in die Unterhaltspflicht genommen werden, so wie es schon zu Zeiten der alten Sozialhilfe war.
Aber ob es so kommt, steht noch in den Sternen, auch wenn ich persönlich es für sehr wahrscheinlich halte, solange wir eine schwarze Bundesregierung haben.
-
Gast
Das steht doch in § 7 im SGB II:
Quelle: Juris(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
1. die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,
2. die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils,
3. als Partner der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
a) der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
b) der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner,
c) eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,
4. die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.
Genau so ist es. Im Moment gehört Deine Freundin mit eigenem Einkommen, das ausreicht um ihren Bedarf selbst zu decken nicht zur BG.
Aber das sie das mit der"Sippenhaft" wieder einführen wollen, habe ich auch schon gehört. Allerdings waren zu Zeiten der Sozialhilfe die Freibeträge glaube ich noch relativ hoch. Wenn sie das bei Alg II so machen, wird das bestimmt anders laufen.
LG Simone
Aber das sie das mit der"Sippenhaft" wieder einführen wollen, habe ich auch schon gehört. Allerdings waren zu Zeiten der Sozialhilfe die Freibeträge glaube ich noch relativ hoch. Wenn sie das bei Alg II so machen, wird das bestimmt anders laufen.
LG Simone
entschuldigt, falls ich hier blöd rüberkomme
aber sind das nun gute oder schlechte Nachrichten für sie?
Wenn man nun nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehört, wird einem das Einkommen dann nicht angerechnet??? also kann sie zukünftig zuhause wohnen bleiben und anfangen das Geld, welches sie verdient zu sparen? sehe ich das richtig?
oder halt bis zu einem gewissen Freibetrag oder wie? weiß jemand wie hoch dieser ist?
Gruß und Danke, an alle
Teyken
Wenn man nun nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehört, wird einem das Einkommen dann nicht angerechnet??? also kann sie zukünftig zuhause wohnen bleiben und anfangen das Geld, welches sie verdient zu sparen? sehe ich das richtig?
oder halt bis zu einem gewissen Freibetrag oder wie? weiß jemand wie hoch dieser ist?
Gruß und Danke, an alle
Teyken
Sie kann ihr Geld behalten. Allerdings wird ihr Anteil an Miete vom Amt angerechnet und praktisch bei den Eltern abgezogen. Ihren Anteil muss sie dann praktisch an die Eltern zahlen. Hoffe ich habe das jetzt richtig erklärt.
So jedenfalls läuft es bei uns. Meine Tochter bekommt Bafög und Kindergeld. Damit ist sie aus der BG raus. Unsere Miete wird durch zwei geteilt. Sie muss ihren Anteil von ihrem Einkommen dazu zahlen.
LG Simone
So jedenfalls läuft es bei uns. Meine Tochter bekommt Bafög und Kindergeld. Damit ist sie aus der BG raus. Unsere Miete wird durch zwei geteilt. Sie muss ihren Anteil von ihrem Einkommen dazu zahlen.
LG Simone
Hallo Teyken,Ralf Hagelstein hat geschrieben:Das steht doch in § 7 im SGB II:Quelle: Juris(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
1. die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,
2. die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils,
3. als Partner der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
a) der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
b) der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner,
c) eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,
4. die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.
§ 7 SGB II Punkt 4 von dem was Ralf Hagelstein da schreibt, sagt es doch aber eindeutig. Die Kinder gehören nur bis zum 25. Lebensjahr zur BG, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.
Simone