Alg 2 Berechnung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Andreas23
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Alg 2 Berechnung

Beitrag von Andreas23 »

Alg2 wurde nicht bewilligt und nun wollte ich hier mal nachfragen ob das wirklich stimmen kann..Die alg 2 rechner sagen mir immer was anderes...

3 Personen haushalt und einer unter 25...

Vater : Alg1 einkommen 890 Euro
Mutter: Rente =erwerbsminderungsrente 640 Euro
Kind: Nichts...
Miete: 540 warm 395Kalt

So und nun versteh ich auch nicht warum meine mutti nicht 311 euro angerechent wird? und bei der miete fällt sie auch raus.. Ist das richtig so das wir kein alg2 anspruch haben?Die alg 2 rechner sagen mir immer was anderes...
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Andreas23
Hattest Du das Kindergeld mit berücksichtigt? Es wird als Einkommen ebenfalls angerechnet.
Gruss
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Andreas23
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Beitrag von Andreas23 »

was fürn kindergeld?^^ als ich bin der meinung das ich angegeben habe das ich keins kriege.

Und sonst melinde? was sagst du zur "rechnung"
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Andreas23
Wenn du Kindergeld bekommst musst Du das als Einnahme auch in den Rechner eingeben.
Ich habe mal folgende Berechnung gemacht:
Regelbedarf darf pro Person je 311,00 € = 933,00 €
Kdu pro Kopf aufgeteilt á 180,00 = 540,00 €
Bedarf gesamt = 1473,00 €

Einkommen
(jeweils abgezogen 30,00 € Freibetrag private Versicherungen)
Rente = 610,00 €
Alg 1 = 860,00 €
Kindergeld = 124,00 €
Zusammen = 1594,00 €

Einkommen minus Bedarf ergibt 121,00 € mehr Einnahmen als Bedarf, also kein Anspruch auf Alg2
Gruss
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Andreas23
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Beitrag von Andreas23 »

also ich kriege kein Kindergeld!!! das habe ich auch so angegeben...und das mit der miete ist auch komisch...Weil meine mutter eine rente bekommt wird die miete nicht auf 3 aufgeteilt sondern auf 2! ist das normal?
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Andreas23
Es wird dann sicher so sein das Deine Mutter garnicht in diese Berechnung einbezogen wurde weil sie wegen der Rente ihren Bedarf aus eigenem Einkommen decken kann. Alg2 ist eine nachrangige Leistung.
Kindergeld bekämst Du bis zum 25.Lj. wenn Du ausbildungssuchend gemeldet bist. Als arbeitssuchend nur bis zum 21. Lj. Vielleicht ginge da noch was zu beantragen.
Gruss
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Andreas23
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Beitrag von Andreas23 »

Naja lehre hab ich schon lange hinter mir...auch abgeschlossen...und sonst bin ich arbeitssuchend...

ach und mein papa bezahlt jeden monat für mich die krankenkassen...glaube so 140 euro...Kann er das auch angeben? also als ausgaben?
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Andreas23
Klar muss er das als Ausgabe angeben, dann ändert sich die Berechnung sicher auch. :)
Gruss
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Andreas23
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Beitrag von Andreas23 »

die bei der arge sehen das anders..hab gerade angerufen...sie meinte das die 140 euro nicht angerechnet werden würden als ausgabe
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Andreas23
Irgendwie passt diese Auskunft nicht zu dem was im §26 (3)SGB II zu Beiträgen KV steht. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__26.html
Lass den Leistungsbescheid mal überprüfen und frag gezielt nach diesen Beiträgen zur Krankenversicherung.
Gruss
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Andreas23
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Beitrag von Andreas23 »

ja ok das werde ich mal tun..
nur eins verstehe ich noch nicht...Warum meine Mutti bei der miete nicht angerechnet wird. Also Miete ist doch normal durch 3? also jeder 180 ...aber bei meinen bescheid stehe ich und mein papa mit "180" drin...die von meiner mutti wird also nicht angerechnet...somit haben wir dann eine miete von 360 euro und nicht 540...und nur weil sie rente kriegt?
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Andreas23
Die Kosten der Unterkunft werden immer "kopfteilig" aufgeteilt.
Wenn Deine Mutter als Rentenempfängerin nicht bei mitgezählt wird taucht ihr Anteil bei dem Bescheid dann auch nicht auf.
Gruss
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Andreas23
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Beitrag von Andreas23 »

ja das ist richtig...ihr name steht zwar da aber es stehen immer nullen in ihren spalten...

Aber das doch ein nachteil das sie nicht mit reingerechnet wird oder seh ich das falsch? ich dachte immer alle die im haushalt leben werden angerechnet

hab nochmal einen alten bogen vom letzten jahr rausgesucht...
Anerkannte monatliche Kosten für Unterkunft und Heizung

da stehen wir alle mit einen betrag drin..beim neuen bogen nicht....und es hat sich auch bei uns nichts verändert...also kann da ja was nicht stimmen..

so dazu kommt noch das wir letztes Jahr keine miete zahlen mußten..wir haben noch woanders gewohnt...Halt nur die heizkosten...Damals war der gesamtbedarf 1090 euro und heute wo wir Miete bezahlen müssen ist der Gesamtbedarf 936 Euro...da kann doch was nicht stimmen....
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Andreas23
auf dem Bescheid ist doch nur der Bedarf an Alg2 aufgeführt, die Rente kommt doch von der Rentenkasse.
Gruss
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Andreas23
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Beitrag von Andreas23 »

aber sag mir mal bitte warum vor 8 monaten die rente mit reingerechnet wurde und dieses mal nicht? irgendwie sieht man da auch gar nicht durch...
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