Frage zum umziehen in neue Wohnung (mit Freundin)

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


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Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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klaushonold
Beiträge: 10
Registriert: 09.02.2006 15:53

Frage zum umziehen in neue Wohnung (mit Freundin)

Beitrag von klaushonold »

Hallo mich würde intressieren ob ich in eine "etwas" teuere/grössere Wohnung umziehen darf wenn ich mit Freundin zusammenziehn will

Wie sieht es generell aus könne die einem die Miete ganz verweigern wenn ich einfach umziehe??
Oder bekommt man einfach nur ein gewissen regelsatz?? Wenn ja wieviel ist das ?
meine Freundin bekommt nur 400 Euro im Monat hat nur n teilzeitjob

Also kann man quasi wohnen wo man will wenn man mehr oder weniger was selber dazu zahlt?? Bzw. sein Mitbewohner etwas dazu gibt?
Mausebär
Beiträge: 118
Registriert: 09.01.2007 10:47

Beitrag von Mausebär »

hallo...

ich kann da nur aus erfahrung sprechen..
bin ohne genehmigung in eine größere wohnung gezogen.. und bekomme jetzt nur das gezahlt, was ich für meine kleine wohnung bekommen habe.

ganz die mietzahlung verweigern können sie denk ich nicht, aber wie mir vom arge mitarbeiter angedeutet wurde kann man den regelsatz kürzen.
und was ich noch viel schlimmer finde, man kriegt gesagt, das man wenn man umzieht und die wohnung teurer ist als einem zusteht, den rest selber zahlen muss. ok.. is soweit richtig, aber dann bekommt man unter umständen unterstellt, das man entweder schwarz arbeiten geht oder irgend ne finanzielle unterstützung hat, die man nicht angegeben hat. weil man ja scheinbar geld vom regelsatz übrig hat, um die miete selber zu finanzieren.

also ich würde vorher alles genau durchrechnen ob es funktioniert.. und unbedingt genehmigen lassen!!

außerdem gibts da noch das leidige thema "bedarfsgemeinschaft" :evil:

liebe grüße
Ich gebe hier nur meine persönliche Meinung und Erfahrungen wieder... !!!!!
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo klaushonold
Kann zu dem was Mausebär schreibt nur folgende Idee liefern:
Wenn ihr beide eng befreundet seid und zusammenlebt könntet ihr gleich als Bedarfsgemeinschaft zusammenziehen, dann ist eine angemessene Wohnung größer und kann entsprechend teurer sein.
So als Familiengründung sozusagen kann das keiner verbieten. Trotzdem auf jeden Fall wegen Genehmigung vorher anfragen, auch was für eine Wohnung denn da genehmigungsfähig wäre.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
klaushonold
Beiträge: 10
Registriert: 09.02.2006 15:53

Beitrag von klaushonold »

Bin ja bereit was dazu zubezahlen bzw meine freundin zahlt ein wenig zu

wenn die den bisherigen satz weiter zahlen reicht mir das dicke aus

will ja nur ne etwas teuere wohnung nicht gleich 2 oder 3oo euro mehr

nur wegen vorher genehmigen is so ne sache wenn die neee sagen machen die ev erst recht stress falls ich dann umziehe

find das eh ne frechheit das man sich heutztage ne genehmigung braucht wenn ich meine wohnung ändern will bzw woanders hin will

wie gesagt die zahlen ja nicht mehr und brauchen sie auch nicht
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

klaushonold hat geschrieben:

find das eh ne frechheit das man sich heutztage ne genehmigung braucht wenn ich meine wohnung ändern will bzw woanders hin will

wie gesagt die zahlen ja nicht mehr und brauchen sie auch nicht
Es gibt Rechte und Pflichten und wenn man das Geld für eine Eignende Wohnung nicht aufbringen kann, muss man halt auch Pflichten erfüllen.

Ich war ( vor mein Krankenhaus Aufenthalt derzeit ) in America, habe mir da mal das angeschaut wie es da geht, da kann ich nur sagen gut das wir ein Sozialstaat haben !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Tracid
Beiträge: 70
Registriert: 23.02.2007 20:25

Beitrag von Tracid »

Warum gibts du nicht an, dass du mit jemanden (in diesem Fall deine Freundin) eine WG gründen willst. Somit zahlt jeder die Hälfte der Miete, in diesem Fall wäre die Miete für dich bestimmt billiger als wenn du eine eigene Wohnung hast.
Du mußt der Arge ja nicht aufbinden das du eine Freundin seit 6 Jahren hast.
Außerdem habe ich in einen Forum mal ein Urteilstext kopiert, dass besagt, das man mindestens 1 Jahr zusammen wohnen muß mit jemanden, bevor man als Bedarfsgemeinschaft also eheänlich angesehen werden darf, auch wenn die SB das meist nicht so sehen wollen.
Man kann angeben das ihr eine Haushaltsgemeinschaft bildet, aber beim Antrag gibt es dies ja nicht, sondern nur WG oder BG. Daher würde ich es als WG angeben und schriftlich mitteilen, dass ihr getrennte Konten habt, und praktisch jeder für sich selber auf kommt.

Und es kann denen egal sein ob ihr euch ein Bett teilt! Sonst würde ja jeder der ein ONS hat oder ähnliches gleich bei den jenigen als "Freund" angesehen werden müssen.
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