Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft -Wer kann mir hel

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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einermehr
Beiträge: 2
Registriert: 22.05.2007 10:01

Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft -Wer kann mir hel

Beitrag von einermehr »

Halli hallo,

Ich habe eine Bitte, vielleicht kann mir ja jemand einen Rat geben.
Ich bin 44 Jahre, habe bisher ALG I bezogen und muß nun wohl oder über ALG II beantragen, da ALG I ausläuft.

Ich bewohne schon seit vielen Jahren mit meiner Mutter eine 4 – Raum- Wohnung (ca 80 qm). Im Mietvertrag sind wir beide als Mieter eingetragen. Jeder hat sein eigenes Reich. Küche, Bad und Flur nutzen wir gemeinsam. Auch solche Dinge wie Waschmaschine und so benutzen wir natürlich gemeinsam. Ich zahle die Hälfte zur Gesamtmiete seit Beginn dieser „Wohngemeinschaft“ dazu.
Meine Mutter bezieht eine Rente von knapp 1000 EURO und hat ein kleines Sparbuch.

Wenn ich diesen ganzen „Hartz 4- Irrsinn“ richtig verstanden habe, könnte die Arge auch das Einkommen und Vermögen meine Mutter bei der Berechnung meines Anspruches berücksichtigen. Die hat ein Leben lang hart gearbeitet und soll also quasi jetzt für mich eine Art „Unterhalt“ bezahlen. Darauf habe ich verständlicherweise absolut keinen Bock.

Meine Frage also: Wie kann ich der ARGE nun klar machen, dass in meinem Falle keine „Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft“ (Zusatzblatt 5 diese hässlichen Antrages) vorliegt .

Für das Lesen und Beantworten meines Beitrages bedanke ich mich schon jetzt.

Daniel
Kossi
Beiträge: 106
Registriert: 04.02.2007 18:39
Wohnort: Cottbus

Beitrag von Kossi »

Hallo einermehr,sieh mal im Beitrag Hartz 4 und mehrere Leute in einer Wohnung...
ist fast das selbe Problem und exakt erklärt.
Vielleicht hilft Dir das schon...
MfG Kossi
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo einermehr
Bei Angehörigen zusammen in einer Wohnung nennt sich dasHaushaltsgemeinschaft und einer Unterhaltsvermutung kann man hiermit und hiermit widersprechen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
einermehr
Beiträge: 2
Registriert: 22.05.2007 10:01

Daaaaaaanke !

Beitrag von einermehr »

Vielen Dank,

Melinde und Kossi !

Das hilft mir schon eine ganze Menge weiter, werde mich nun mal an das Ausfüllen dieses "Scheißantrages" machen.

Einen schönen Tag und nochmals Danke !

Danni
Kossi
Beiträge: 106
Registriert: 04.02.2007 18:39
Wohnort: Cottbus

Beitrag von Kossi »

Na dann viel Spass :roll:
auch wenn es noch so schwer ist,beiß Dich durch,es lohnt sich...
ich weiß wovon ich rede :wink:
Viel Erfolg und Daumen drück
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