halli hallo!!
meine frage:
kann ich meine kfz steuer auch in meiner alg 2 berechnung absetzten lassen????
gruß
embindant
weitere absetztbare ausgaben!!
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo embindant
Als sog. Verkehrssteuer ist die KfZ-Steuer nicht vom Einkommen absetzbar. (Verkehrssteuern sind Steuern, die Vorgänge des Rechts- und Wirtschaftsverkehrs erfassen: Umsatzsteuer (ohne Einfuhrumsatzsteuer), Grunderwerbsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Rennwett- und Lotteriesteuer, Spielbankabgabe, Versicherungsteuer, Feuerschutzsteuer).
In den Hinweisen zu § 11 , bei Hinweise Seite 6/7steht das zum nachlesen.
Gruss
Als sog. Verkehrssteuer ist die KfZ-Steuer nicht vom Einkommen absetzbar. (Verkehrssteuern sind Steuern, die Vorgänge des Rechts- und Wirtschaftsverkehrs erfassen: Umsatzsteuer (ohne Einfuhrumsatzsteuer), Grunderwerbsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Rennwett- und Lotteriesteuer, Spielbankabgabe, Versicherungsteuer, Feuerschutzsteuer).
In den Hinweisen zu § 11 , bei Hinweise Seite 6/7steht das zum nachlesen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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