Mir wird die Kaution nicht bezahlt!
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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- Registriert: 16.05.2007 17:27
Mir wird die Kaution nicht bezahlt!
Hallo,
hab mal wieder eine Frage!
Ich war heute beim Jobcenter, und die"nette"Frau erklaerte mir das die Kaution nicht uebernommen wird!Keine Chance sagte sie!
Ist das richtig?Wo soll ich 700 Euro auftreiben?
Bitte helft mir das muss doch bezahlt werden?
Danke fuer die Hilfe
hab mal wieder eine Frage!
Ich war heute beim Jobcenter, und die"nette"Frau erklaerte mir das die Kaution nicht uebernommen wird!Keine Chance sagte sie!
Ist das richtig?Wo soll ich 700 Euro auftreiben?
Bitte helft mir das muss doch bezahlt werden?
Danke fuer die Hilfe
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Darf ich fragen wie alt Du bist unter 25 ?
War das eine nette Dame am Emfang oder deine SB ?
War das eine nette Dame am Emfang oder deine SB ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

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Hallo,
nein bin 26 Jahre!
Hatte ein paar fragen wegen der eigenen Wohnung und habe natuerlich auch wegen der Kaution nachgefragt, wurde aber gleich abgewimmelt
und verneint!
Spaeter kann ich nicht mehr nachfragen da ich dann bestimmt den mietvertrag schon unterschrieben habe da ich ansonsten keinen Antrag zu Hartz 4 stellen kann.Alles Sch....!
Danke fuer evtl Hilfe
nein bin 26 Jahre!
Hatte ein paar fragen wegen der eigenen Wohnung und habe natuerlich auch wegen der Kaution nachgefragt, wurde aber gleich abgewimmelt
und verneint!
Spaeter kann ich nicht mehr nachfragen da ich dann bestimmt den mietvertrag schon unterschrieben habe da ich ansonsten keinen Antrag zu Hartz 4 stellen kann.Alles Sch....!
Danke fuer evtl Hilfe
Also deine SB hat NEIN gesagt ?
Und, bekommst Du überhaupt ALG II ?
Und, bekommst Du überhaupt ALG II ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

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Hallo,
also ich war heute das erste mal dort!
Habe 6 Monate keinen Antrag gestellt, da ich nichts bekommen haette, da ich bei meinen Eltern gewohnt habe und beide Vollverdiener sind.
Aber jetzt moechte ich ganz gerne eine eigene wohnung.Brauche aber
vor dem Antrag eine Wohnung bzw. einen Kostennvoranschlag vom \Vermieter!Und der Vermieter sagte mir das 3 Monatsmieten Kaution
faellig waeren!
Wer kann das denn bezahlen?Ich habe 5 Mon!ate nichts in Anspruch genommen habe demnach auch kein Geld fuer diese Kaution.
Weiss nicht weiter der Vermieter will diese aber auf jeden Fall haben!
Kann ich diese evtl. monatlich abzahlen?
Danke vielmals
also ich war heute das erste mal dort!
Habe 6 Monate keinen Antrag gestellt, da ich nichts bekommen haette, da ich bei meinen Eltern gewohnt habe und beide Vollverdiener sind.
Aber jetzt moechte ich ganz gerne eine eigene wohnung.Brauche aber
vor dem Antrag eine Wohnung bzw. einen Kostennvoranschlag vom \Vermieter!Und der Vermieter sagte mir das 3 Monatsmieten Kaution
faellig waeren!
Wer kann das denn bezahlen?Ich habe 5 Mon!ate nichts in Anspruch genommen habe demnach auch kein Geld fuer diese Kaution.
Weiss nicht weiter der Vermieter will diese aber auf jeden Fall haben!
Kann ich diese evtl. monatlich abzahlen?
Danke vielmals
Hallo werderfan1
Kaution kann auch in 3 Teilen gezahlt werden.
§ 551 BGB regelt, dass der Mieter die Geldsumme in drei gleichen monatlichen Teilleistungen erbringen kann. Die erste Rate ist zu dem Zeitpunkt zu zahlen, an dem das Mietverhältnis beginnt. Die beiden weiteren Raten in Höhe je eines Drittels werden einen und zwei Monate später fällig. Dies gilt übrigens unabhängig von der vereinbarten Höhe der Mietkaution.
Diese Regelung gilt nach Ansicht des AG Jena (1998) auch dann, wenn im Mietvertrag die Zahlung der Kaution in einer Summe vereinbart ist. Demnach darf der Mieter die Mietkaution auch in diesem Fall in drei Raten zahlen.
Wenn Deine Eltern Vollverdiener sind bürgen sie vielleicht bei der Bank für ein Kautionskonto, frag sie einfach mal.
Gruss
Kaution kann auch in 3 Teilen gezahlt werden.
§ 551 BGB regelt, dass der Mieter die Geldsumme in drei gleichen monatlichen Teilleistungen erbringen kann. Die erste Rate ist zu dem Zeitpunkt zu zahlen, an dem das Mietverhältnis beginnt. Die beiden weiteren Raten in Höhe je eines Drittels werden einen und zwei Monate später fällig. Dies gilt übrigens unabhängig von der vereinbarten Höhe der Mietkaution.
Diese Regelung gilt nach Ansicht des AG Jena (1998) auch dann, wenn im Mietvertrag die Zahlung der Kaution in einer Summe vereinbart ist. Demnach darf der Mieter die Mietkaution auch in diesem Fall in drei Raten zahlen.
Wenn Deine Eltern Vollverdiener sind bürgen sie vielleicht bei der Bank für ein Kautionskonto, frag sie einfach mal.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.