Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.
Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.
Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.
Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.
Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.
Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.
also ichhabe mich von meinem partner(nichtverheiratet) und auch nicht der vater meiner kinder
so jetzt haben wir uns getrennt ich war beim amt und habe mir nen antrag für hartz4 geholt da ich ausziehen werde ist ja auch klar
ich habe das inet durchgestöbert und nach wohnungen geschaut jetzt habe ich eine und da ist auch schon das problem.
die frau ist eine marklerin und möchte natürlich 1,5 monatsprovision
zahlt das das amt?????
bitte bin ratlos und von meinem sb beklomme ich keinen ans ohr
danke für die antworten
Sorry!
Aber ich weis nicht ob die ARGE in dem Fall die Kaution übernimmt.
Vielleicht auf Dahrlensbasis?!
Zusagen kannst du eh erst wenn du alles mit der ARGE abgeklärt hast!
Und vielleicht mal persönlich vorsprechen.
Mehr kann ich leider nicht sagen da ich selbst noch nicht in der Situation war eine Kaution bezahlen zu müssen seit ich ALGII beziehe!
Maklergebühren (die meinst Du wohl mit der Provision) gehören durchaus zu den Wohnungsbeschaffungskosten. § 22 SGB II
Es ist aber eine "Kann-Leistung" !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
DjTermi hat geschrieben:Maklergebühren (die meinst Du wohl mit der Provision) gehören durchaus zu den Wohnungsbeschaffungskosten. § 22 SGB II
Es ist aber eine "Kann-Leistung" !
ja genau die maklergebühren meine ich
das heißt im klar text muß es das amt zahlen??
ich habe von sowas keine ahnung
bitte könnt ihr mir noch etwas helfen
*Kann* - muss aber nicht - daher erst Rücksprache mit dem Amt führen, bevor Du alles andere machst. Nachher hast du ne tolle Wohnung und weisst nicht wie du alles bezahlen sollst, weil das Amt nachträglich dann *neee* sagt
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
Wie ich schon sagte, es ist eine KANN LEISTUNG !!!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Hallo
so ich war heute noch mal beim amt und der nette herr sagte mir das sie die kaution in so einem darlehn dings machen
habe ich ja noch mal schwein gehabt
naja die maklerprovision da steht noch im wind