Hallo Forum!
Das Amt zahlt meine Whg nur noch diesen Monat voll, ab nächsten Monat nur noch den Regelsatz. Dann fehlen mir 150 Euro. Das ist unfair da ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten habe und so schnell gar nicht aus der Wohnung rauskomme (bekomme ALG 2 seit Mai).
1) Kann ich zusätzlich Wohngeld beantragen?
2) Zahlt das Amt den Umzug? Ich bin klein und nicht besonders stark, kann nicht mal den Fernseher tragen. Ich müsste eine Umzugsfirma beauftragen die mir hilft.
3) Wird eine Umzugsfirma auch vom Amt gezahlt?
4) Ich brauche eine Waschmaschine, da meine alte kaputt ist. Werden die Kosten vom Amt übernommen?
5) Gibt es noch Kleidergeld oder ist das abgeschafft?
Ich freue mich über Antwort!
Eumel
Fragen zu Umzug und Wohngeld
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Eumel81
Im allgemeinen wird nach einer Aufforderung zum Umzug wegen Unangemessenheit Wohnung die alte Miete bis 6 Monaten noch weiter übernommen. Kann man nachweisen das in dem Zeitraum nichts anderes zu finden war muss weiterhin gezahlt werden. Kosten der Wohnungsbeschaffung sowie solche für den Umzug übernimmt das Amt wenn es aufgefordert hat.
Also erstmal das mit der Frist klären warum die bei Dir so kurz ist, dann Antrag auf Übernahme der Wohnungsbeschaffungskosten stellen, das kann auch ein Makler sein, Antrag auf Umzugskosten und dabei Begründung schreiben welche Hilfen Du benötigst. Übernahme einer doppelt anfallenden Miete auch gleich mal fordern wenn Du so kurzfristig umziehen sollst.
Wohngeld geht bei Alg2 nicht weil die KdU schon drinne sind.
Waschmaschine kann man als Darlehen beantragen, sowas gibt es nicht mehr als Beihilfe. Genauso wie das Bekleidungsgeld ist das abgeschafft worden.
Gruss
Im allgemeinen wird nach einer Aufforderung zum Umzug wegen Unangemessenheit Wohnung die alte Miete bis 6 Monaten noch weiter übernommen. Kann man nachweisen das in dem Zeitraum nichts anderes zu finden war muss weiterhin gezahlt werden. Kosten der Wohnungsbeschaffung sowie solche für den Umzug übernimmt das Amt wenn es aufgefordert hat.
Also erstmal das mit der Frist klären warum die bei Dir so kurz ist, dann Antrag auf Übernahme der Wohnungsbeschaffungskosten stellen, das kann auch ein Makler sein, Antrag auf Umzugskosten und dabei Begründung schreiben welche Hilfen Du benötigst. Übernahme einer doppelt anfallenden Miete auch gleich mal fordern wenn Du so kurzfristig umziehen sollst.
Wohngeld geht bei Alg2 nicht weil die KdU schon drinne sind.
Waschmaschine kann man als Darlehen beantragen, sowas gibt es nicht mehr als Beihilfe. Genauso wie das Bekleidungsgeld ist das abgeschafft worden.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.