Fragen zu Umzug und Wohngeld

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Eumel81
Beiträge: 9
Registriert: 25.04.2007 12:56

Fragen zu Umzug und Wohngeld

Beitrag von Eumel81 »

Hallo Forum!
Das Amt zahlt meine Whg nur noch diesen Monat voll, ab nächsten Monat nur noch den Regelsatz. Dann fehlen mir 150 Euro. Das ist unfair da ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten habe und so schnell gar nicht aus der Wohnung rauskomme (bekomme ALG 2 seit Mai).
1) Kann ich zusätzlich Wohngeld beantragen?
2) Zahlt das Amt den Umzug? Ich bin klein und nicht besonders stark, kann nicht mal den Fernseher tragen. Ich müsste eine Umzugsfirma beauftragen die mir hilft.
3) Wird eine Umzugsfirma auch vom Amt gezahlt?
4) Ich brauche eine Waschmaschine, da meine alte kaputt ist. Werden die Kosten vom Amt übernommen?
5) Gibt es noch Kleidergeld oder ist das abgeschafft?

Ich freue mich über Antwort!

Eumel
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Eumel81
Im allgemeinen wird nach einer Aufforderung zum Umzug wegen Unangemessenheit Wohnung die alte Miete bis 6 Monaten noch weiter übernommen. Kann man nachweisen das in dem Zeitraum nichts anderes zu finden war muss weiterhin gezahlt werden. Kosten der Wohnungsbeschaffung sowie solche für den Umzug übernimmt das Amt wenn es aufgefordert hat.
Also erstmal das mit der Frist klären warum die bei Dir so kurz ist, dann Antrag auf Übernahme der Wohnungsbeschaffungskosten stellen, das kann auch ein Makler sein, Antrag auf Umzugskosten und dabei Begründung schreiben welche Hilfen Du benötigst. Übernahme einer doppelt anfallenden Miete auch gleich mal fordern wenn Du so kurzfristig umziehen sollst.
Wohngeld geht bei Alg2 nicht weil die KdU schon drinne sind.
Waschmaschine kann man als Darlehen beantragen, sowas gibt es nicht mehr als Beihilfe. Genauso wie das Bekleidungsgeld ist das abgeschafft worden.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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