verwirrt....

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
keineahnung64
Beiträge: 4
Registriert: 15.05.2007 23:24

verwirrt....

Beitrag von keineahnung64 »

Hallo zusammen,

bin mittlerweile echt verwirrt über die Bezeichnungen "Bedarfsgemeinschaft-Eheähnliches Verhältnis-Bedarfsgemeinschaft usw".

Möchte gerne mit meiner Freundin und ihren Kindern zusammen ziehen. Sie bezieht im mom Hartz4 und Unterhaltsanspruch, da ihr "Ex" nicht zahlungsfähig ist. Ich stehe in Arbeit, bin geschieden und habe ein Kind für welches ich Unterhalt zahle, ausserdem habe ich noch ein Haus, was ich monatlich abbezahlen muß. Sie soll dann zu mir ziehen. Nur...was wären wir dann? Wird mein Gehalt für sie und ihre Kinder angerechnet? Hat sie dann noch Anspruch auf Kindesunterhalt vom Amt?Und was ist mit den Unterhaltszahlungen für mein Kind, würden die dann angerechnet werden?
Wir steigen durch diesen ganzen Kram nicht mehr durch.
Es kann wohl nicht sein das ich für ihre Kinder aufkommen muß oder etwa doch?
Danke für etwaige Info im voraus
Benutzeravatar
nonsens
Beiträge: 696
Registriert: 19.07.2006 21:42
Wohnort: Hannover

Beitrag von nonsens »

Das Einkommen von Dir wird angerechnet, da ihr dann eine Bedarfsgemeinschaft seid. Damit würde sich ihr Anspruch von ALGII verringern bzw wegfallen (kommt auf Gehaltshöhe bei Dir an)

Da hilft der HartzIV Rechner dann ganz gut ;)

Den Unterhaltsvorschuss kann ihr niemand wegnehmen, soweit ich weiss, da du für den Unterhalt der Kinder meines Erachtens nicht zuständig bist, da Du nicht der leibl. Vater bist. Den bekommt sie weiter, solange bis ihr mal heiratet oder so.

Mit dem Haus weiss ich nicht, ich glaube aber nicht, das die ARGE da Probleme machen könnte.

Ich lass mich aber gern eines besseren belehren ;)
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
Wohnort: Hamburg

Beitrag von maria1106 »

Hallo!
Wenn ihr als Bedarfsgemeinschaft angesehen werdet, die Betonung liegt bei "wenn". Dann wird davon ausgegangen, dass du für deine neue Familie einstehst!
Das heißt der Unterhalt den du zahlen musst , interessiert die ARGE nicht!
Der Unterhalt den deine Freundin für Ihre Kinder bekommt wird als Einkommen gerechnet ebenso wird das Kindergeld mit zu den Einkünften gerechnet welches Sie bekommt!
Wenn ihr dann in dem Haus lebt welches du abzahlst , ob da ein Zuschuss als Miete gewährt wird kann ich dir nicht sagen da ich mich in diesem Punkt nicht auskenne.
Aber ich denke dass in diesem Punkt unsere Profis weiter helgfen können.
Auch soll es ja so sein, dass man erst nach einem Jahr zusammenleben, als Bedarfsgemeinschaft gilt!
Aber da kann ich ehrlich nicht viel dazu sagen weil ich gleich von Anfang an mit meinem Bedarfspartner in einen Topf geworfen wurde und zig Widersprüche nichts nützten, obwohl es weder gemeinsame Konten oder sonst was gab und gibt. Auch mein Untermietvertrag brachte mir nichts!
Also bin ich vorsichtig wennich sage Bedarfsgemeinschaft erst nach einem Jahr!

LG
Silvia

Am Besten eure Zahlen mal in den Rechner eingeben und sehen was passiert!
Mausebär
Beiträge: 118
Registriert: 09.01.2007 10:47

Beitrag von Mausebär »

tja... BEDARFSGEMEINSCHAFT oder nicht.. das kommt wohl auf den entsprechenden Bearbeiter bei der Arge an !!

mir wurde gesagt, wenn wir als Bedarfsgemeinschaft zählen, dann stehen beiden nur noch die 311,00 EUR monatlich zu.. sein weiteres einkommen kommt voll und ganz der kompletten Bedarfsgemeinschaft zu gute :shock: das heißt.. er müsste dann wirklich seinen lohn für eine frau und 2 kinder opfern, mit denen er nix zu tun hat.

völlig unverständlich.. :evil:
Ich gebe hier nur meine persönliche Meinung und Erfahrungen wieder... !!!!!
keineahnung64
Beiträge: 4
Registriert: 15.05.2007 23:24

Beitrag von keineahnung64 »

Tach zusammen,


das mit ihrem Unterhaltswegfall für sie könnt ich ja noch verstehen,nur das der für ihre Kinder nicht.Nicht bei einem einfachen Zusammenleben.Meine Ex lebt schließlich auch mit einem neuen zusammen und will demnächst Heiraten und trotzdem bleibe ich Unterhaltspflichtig.Mietzuschuß wäre nicht verkehrt,schließlich kann keiner von einer arbeitenden Person erwarten,alles zu finanzieren.Wieviel sollte man da verdienen müssen.Andererseits wird dadurch jedem Menschen das Recht auf ein Zusammenleben mit einem Partner vermiest,weil es Finanziell nicht machbar ist.Das gleicht einer Einschneidung der Menschenrechte oder nicht?
Benutzeravatar
nonsens
Beiträge: 696
Registriert: 19.07.2006 21:42
Wohnort: Hannover

Beitrag von nonsens »

das sagte ich ja oben schon, der unterhaltsvorschuss wird ja momentan eh bei ihr angerechnet beim bedarf als einkommen, er fragte aber danach, ob man ihr den dann weg nimmt, wenn sie zusammen ziehen.
und das ist definitiv nicht der fall - bis zu einer neuen heirat ihrerseits aht sie weiterhin anspruch auf den vorschuss, da der leibliche vater unterhaltsverpflichtet bleibt.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
Wohnort: Hamburg

Beitrag von maria1106 »

Das ist traurig ist aber so!
Wir wurden weder gefragt ob wir zusammen sind, ob wir gemeinsame Konten haben oder der Gleichen!
Ich wenn das Wort Bedarfsgemeinschaft schon höre krieg ich die Krise!
Meine Kinder und ich hatte dadurch nur Nachteile!
Und meine Kinder decken Ihren BEDARF schon selbst da das Kindergeld und der Unterhalt vom Vater natürlich voll angerechnet wird!
Am schlimmsten finde ich dass wenn der Bedarfspartner arbeitet( und normal verdient die Frau und deren Kinder keinen Anspruch mehr auf ALGII haben dann nicht mal mehr Krankenversichert sind!
:shock: LG
Silvia
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
Wohnort: Hamburg

Beitrag von maria1106 »

Der Unterhalt den sie für Ihre Kinder bekommt nimmt ihr das Amt natürlich nicht weg !
Aber er wird mit eingerechnet !

Silvia
Benutzeravatar
nonsens
Beiträge: 696
Registriert: 19.07.2006 21:42
Wohnort: Hannover

Beitrag von nonsens »

maria1106 hat geschrieben: Am schlimmsten finde ich dass wenn der Bedarfspartner arbeitet( und normal verdient die Frau und deren Kinder keinen Anspruch mehr auf ALGII haben dann nicht mal mehr Krankenversichert sind!
:shock: LG
Silvia
wieso nicht? nicht verheiratet?
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
Wohnort: Hamburg

Beitrag von maria1106 »

Na ja !
Ich bin mit meinem Bedarfspartner klar nicht verheiratet!
Und wenn ich bei iHm wohne und er würde mehr verdienen und ich keinen ALGII Anspruch hätte wäre ich auch nicht krankenversichert da es ja keine Familienmitversicherung gibt bei unverheirateten.

Eigentlich hat uns erst die ARGE zum Paar gemacht! Zumindest auf deren Papier! Ich wollte eigentlich nur vorübergehend zu ihm ziehen bis ichmit den Kindern eine eigene passende Wohnung gefunden habe. Weil ich hier eine Arbeit aufgenommen habe bin ich hier her gezogen und da er Platz hatte konnte ich erstmal bei ihmunterschlupfen um in Ruhe zu gucken! Ja Pustekuchen...

( Aber das gehört jetzt eigentlich nicht hier her :oops: )
LG
Silvia
Benutzeravatar
nonsens
Beiträge: 696
Registriert: 19.07.2006 21:42
Wohnort: Hannover

Beitrag von nonsens »

schon bissl doof, wo man doch sagt, das eheähnlich gleich behandelt wird überall wie verheiratet aber spätestens bei der KV werden dann Grenzen gesetzt....

da lobe ich meine Familienversicherung .... sonst würde ich auch dumm aus der Wäsche guggn :(
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
keineahnung64
Beiträge: 4
Registriert: 15.05.2007 23:24

Beitrag von keineahnung64 »

also ... versteh ich das jetzt richtig?

Den Unterhaltsvorschuß für ihre Kinder wird sie also behalten aber was heißt,das er mit angerechnet wird?Zu meinem Einkommen?Und dann wird berechnet,wieviel man zum Leben braucht und ob es reicht?Was ist wenn es zuviel oder zu wenig nach deren Meinung ist?Kommt ja auch immer auf die Personenzahl mit drauf an.
Benutzeravatar
nonsens
Beiträge: 696
Registriert: 19.07.2006 21:42
Wohnort: Hannover

Beitrag von nonsens »

Neee

du wirst in die Bedarfsgemeinschaft mit aufgenommen

dann wird alles zusammengerechnet was ihr an Anspruch habt. (Miete, etc)

Davon werden ihre Einkünfte (Kindergeld & Unterhaltsvorschuss) abgezogen und Dein Gehalt wird auch angerechnet.

Was unterm Strich übrig bleibt ist Euer ;) - kann sich auch etwas positiv auswirken, da Du dann automatisch von denen einen Pauschalen Betrag vom Gehalt als Einkommen abgezogen bekommst.

Beispiel: Mein Mann verdient netto ca 1200 euro, abgezogen als Einkommen nach Abzugf des Pauschalbetrages bleiben nur bissl über 900 Euro als anrechenbares Einkommen.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
Mausebär
Beiträge: 118
Registriert: 09.01.2007 10:47

Beitrag von Mausebär »

der Unterhaltsvorschuss wird mit zu ihrem einkommen gerechnet.. war ja aber bisher auch so. dann wird euer beider einkommen zusammengerechnet.. ( der unterhalt, den du für dein kind zahlst wird glaub ich vom einkommen abgezogen, man kann es jedenfalls auf dem zusatzblatt 2.1 punkt 4 angeben! )
dann rechnet die arge den gesamtbedarf aus und dem gegenüber stehen die einnahmen.

wenn die einnahmen höher sind als der gesamtbedarf fällt der hartz4-anspruch deiner partnerin weg.. sind die einnahmen geringer gibts noch was!
dies is bei einer bedarfsgemeinschaft so!!

hoffe ich hab das so richtig beschrieben!

liebe grüße
Ich gebe hier nur meine persönliche Meinung und Erfahrungen wieder... !!!!!
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
Wohnort: Hamburg

Beitrag von maria1106 »

Ja so in etwa !
Unter Neuigkeiten Ankündigungen gibt es einen ALGII Rechner!
Da kannst du eure zukünftigen Zahlen mal eingeben!
Also was du verdienst und was sie hat Unterhalt ect...
Und am Ende spuckt der Rechner in etwa die Zahlen was euch als Bedarfsgemeinschaft zustehen würde.

Die Rechnung bei einer Bedarfsgemeinschaft ist gar nicht so schwer:

Regelsatz Er = 311 Euro
Sie = 311 Euro
Pro Kinder 207 Euro ( altersbedingt)

und die Miete wenn sie angemessen ist!


Sagen wir mal du und sie und zwei Kinder dann habt ihr in etwa einen Bedarf von 1800 Euro inclusiv der Wohnkosten ( Nur ein Beispiel von mir keine verwendbaren zahlen)

Kommt ihr jetzt mit deinem Einkommen und dem Kindergeld und Unterhalt von ihr über diese Summe bekommt sie / ihr kein ALGII. Und hat dann nur das Kindergeld und den Unterhalt zum Leben für sich und die Kinder das heißt du kommst für sie auf! Wenn du dann nicht mit ihr verheiratet bist ist sie und die Kinder auch nicht krankenversichert und sie muss sich freiwillig versichern!

Aber mach das mal mit dem Rechner der hilft dir bestimmt erstmal weiter, bevor ich dich noch mehr verwirre

LG
Silvia
keineahnung64
Beiträge: 4
Registriert: 15.05.2007 23:24

Beitrag von keineahnung64 »

Schon nicht schlecht erklärt aber wie ist es mit meinem Haus für das ich aufkommen muß,bzw. mit ihrer Krankenversicherung und den Kindergartenplätzen?
Benutzeravatar
nonsens
Beiträge: 696
Registriert: 19.07.2006 21:42
Wohnort: Hannover

Beitrag von nonsens »

Beim Haus weiss ich nicht, wie sich das verhält, schliesslich ist es ja Deins.

Kindergartenplatz muss sie sich umgehend erkundigen.

Krankenversicherung fällt für sie, sollte sie aus dem Bedarf komplett rausfallen, flach.
Sie hätte dann ein Problem denke ich mal. Denn Du kannst sie ja nicht familienversichern mit den Kindern, da ihr nicht verh. seid. da heisst es dann selbst versichern für sie.

Einfach mal beim Amt nachhaken, die wissen da bestimmt besser bescheid, ich glaube die Verwirrung bei Dir ist jetzt bestimmt ganz hoch :D
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
Wohnort: Hamburg

Beitrag von maria1106 »

Kindergartenplätze das ist von Bundesland/ Region zu Bundesland/ Region anders geregelt!
Wenn Sie ALGII Anspruch hat zahlt sie nur einen geringen Beitrag an KiTa Gebühren bei manchen Bundesländern ist es so dass der Betrag komplett vom Jugendamt übernommen wird!
Bekommt sie kein ALGII zahlt ihr den selber!

Mit der Krankenversicherung ist es fast genauso
ALGII ja dann wird sie und die KInder übers AMT versichert!
ALGII nein dann muss sie sichm it ihren Kindern selbst versichern.

LG
Silvia
Mausebär
Beiträge: 118
Registriert: 09.01.2007 10:47

Beitrag von Mausebär »

was das haus angeht hab ich leider keine Ahnung..

wenn sie keinen Anspruch auf alg2 mehr hätte, dann müßte sie sich privat krankenversichern. hab mich da, weil ich vor dem gleichen problem stande, ma schlau gemacht.. kostet ca 130 euro / Monat für nen erwachsenen.. Kinder zahlen ähnlich. dadurch würden sich aber die einnahmen wieder vermindern.. und dann könnte evtl. wieder nen anspruch auf alg2 bestehen.

kosten für kindergärten usw werden leider nicht übernommen.. :?

hört sich alles echt verwirrend an, ich hab auch ne weile gebraucht, um das alles zu verstehen.. :shock:

liebe grüße
Ich gebe hier nur meine persönliche Meinung und Erfahrungen wieder... !!!!!
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
Wohnort: Hamburg

Beitrag von maria1106 »

Ich kann jetzt nur ein Beispiel mir der Krankenkasse vonmir bringen.
Ich habe mich dann bei der AOK freiwillig selbst versichert das kostete mich ca 125-130 Euro im Monat und meine Kinder waren da mitversichert!

Ich glaube ( weis e s aber nicht sicher) dass bei dem Haus wenn ihr darin wohnt, die Rückzahlung in vergleichbarer angemessener Wohnungs-Unterkunftskosten als Miete angerechnet werden kann + die Nebenkosten in angemessener Höhe!

LG
Silvia
Zuletzt geändert von maria1106 am 16.05.2007 12:23, insgesamt 1-mal geändert.
Mausebär
Beiträge: 118
Registriert: 09.01.2007 10:47

Beitrag von Mausebär »

die kinder waren mitversichert bei den 130,00 eur??
ich war auch bei der aok.. zu mir habens gesagt, das die extra zahlen :shock:
kann aber auch dran gelegen haben, das meine kinder bis dahin über meinen exmann privat versichert waren !! wer weiß...

liebe grüße
Ich gebe hier nur meine persönliche Meinung und Erfahrungen wieder... !!!!!
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
Wohnort: Hamburg

Beitrag von maria1106 »

Ja ich war vorher auch über die AOK versichert und meine Kinder waren in dem Betrag mit drinne!
LG
Silvia
Antworten