anrechenbare gelder

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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burgi
Beiträge: 1
Registriert: 15.05.2007 14:04

anrechenbare gelder

Beitrag von burgi »

Hallo,
einen schönen tag euch allen,
Habe mal da auch eien frage, bzw. ein problem mit dem jobcenter.
ich bin verheiratetet und meine ehefrau bekommt alg 2.Da wir in einer bedafrsgemeinschaft leben und ich im arbeit stehe.
Da ich schon mal verheiratet war und aus dieser ehe zwei kinder sind, muß ich an diese untehalt bezahlen.Das akzeptiert das arbeitsamt jetzt nicht mehr.Das arbeitsamt ist der meinung , das ich an meine kinder keine unterhalt meht bezahlen brauch , da ich für meine jetzige frau und dessen kind aufkommen muß.meien kinder haben aber einen unterhaltstitel.
Hat das arbeitsamt damit recht ? und gehen sie für mich ins gefängnis wegen unterhaltsverletzug ( :lol:
wäre nett wenn mir jemand schreiben und weiterhelfen könnte
gruß burgi
Gast

Beitrag von Gast »

Diese Frage kann Dir am besten Dein Familienrechtsanwalt beantworten.
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nonsens
Beiträge: 696
Registriert: 19.07.2006 21:42
Wohnort: Hannover

Beitrag von nonsens »

Da du jetzt verheiratet bist, stehen Deine ersten Kinder nicht mehr an erster Stelle.
Der Unterhaltstitel ist somit ungültig.
Erst wenn du dich wieder scheiden lassen solltest, dann kommen die auf dich zurück.
Deine alleinige Fürsorge/Unterhaltspflicht liegt laut dem Gesetz jetzt bei Deiner Frau und Kind.

Deine Ex geht somit leer aus. Da es Deine Kinder/eure Kinder sind, würde ich aber versuchen, das du trotzdem noch was für beide aufbringst....

So zumindest wurde mir das mal von meinem Anwalt gesagt, als ich vor hatte mich scheiden zu lassen, aber gottseidank nicht getan habe ;) und wäre ich eine neue Ehe eingegangen, wäre der Unterhaltsanspruch für meine Kinder automatisch weggewesen....... solange wie ich in einer neuen Ehe stehe.

Aber erkundige dich bitte bei einem Anwalt der da Ahnung hat, ich kann dir jetzt nicht 100% sagen, ob das bei dir so genau jetzt abläuft.....
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
Mausebär
Beiträge: 118
Registriert: 09.01.2007 10:47

Beitrag von Mausebär »

na aber hallo...
also wenn das echt so ist.. das die unterhaltstitel nach ner neuen Heirat noch net mal das papier wert sind auf dem sie stehen.. dann hab ich nen problem.. :shock:

ich bin seit Februar 07 geschieden und mein ex zahlt ja unterhalt für seine Kinder!! aber er wird jetzt im Juni schon wieder heiraten, und Kinder sind auch schon geplant.

ich ruf morgen früh gleich meinen anwalt an.. ma gucken was der sagt :evil:

liebe grüße
ayumi
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Beitrag von ayumi »

@nonsens,

bist Du Dir da ganz sicher mit dem, was Du da schreibst? Also da müsste meines Wissens das Scheidungsrecht vollkommen umgekrempelt worden sein. Man bleibt doch seinen Kinder vorrangig Unterhaltsverpflichtet, auch wenn man wieder verheiratet ist.
Ich weiss z. B. von meinem Bruder, das er seiner Tochter aus erster Ehe weiterhin Unterhaltsverpflichtet war. Daran hat auch seine in der zweiten Ehe geborene Tochter nichts geändert.
Unterhaltstitel bleiben soviel ich weiss auch gültig, können aber bei neuen Verpflichtungen geändert werden.

LG Simone
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nonsens
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Beitrag von nonsens »

@ ayumi, ich habs hier bei ner Bekannten mit angesehn.

Die hatte neu geheiratet und die Unterhaltspflicht von ihrem Ex Partner (Vater des Kindes) ging somit baden, da der neue Lebensgefährte / Ehepartner das übernehmen musste.

Jetzt haben die sich scheiden lassen, und unterhaltverpflichet ist wieder der eigentliche Vater des Kindes, nicht aber der Ehemann, von dem sie sich scheiden lässt.

Verstehen kann ich es aber auch nicht .... wieso es so abläuft ......
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
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ayumi
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Beitrag von ayumi »

Tut mir leid, aber ich kann das nicht glauben. Egal ob neu verheiratet oder nicht, die Unterhaltspflicht den leiblichen Kindern gegenüber geht vor und erlischt auch nicht, wenn der Unterhaltspflichtige wieder heiratet. Das einzige ist, das wenn in der neuen Beziehung Kinder geboren werden, sich eventuell der Unterhalt der Kinder aus der ersten Beziehung reduziert, weil die anderen Kinder auch Ansprüche haben. Anders sieht es aus, wenn der leibliche Vater nicht zahlt bzw. zahlen kann. Dann ist häufig die Arge der Meinung, das der " Vater " der in der neuen Bedarfsgemeinschaft lebt, für die Kinder mit aufkommen muss. Wie da die Rechtslage ist, weiss ich nicht. Ich hoffe, irgendjemand kennt sich genauer aus. Das würde mich jetzt wirklich brennend interessieren.

LG Simone

Sorry @burgi,

habe mir jetzt Deinen Beitrag nochmal genau durchgelesen. Die Arge hat glaube ich in Deinem Fall recht. Das heisst, da ihr eine Bedarfsgemeinschaft seit, wird euer Einkommen zusammen gerechnet. Da es scheinbar nicht so hoch ist, kannst Du davon wohl keinen Unterhalt an die Kinder zahlen. Allerdings bleiben die Ansprüche der Kinder natürlich bestehen und auch die Titel sind gültig. Deshalb würde ich Dir Dringend raten, die Titel ändern zu lassen. Ansonsten laufen die Beträge als Schulden weiter auf. Ich hoffe jetzt mal, das es so richtig ist.
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nonsens
Beiträge: 696
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Beitrag von nonsens »

diese Gesetze muss wirklich keiner mehr verstehen....ich kenne das nur, das eine Frau von Ihrem EX-Mann für sich selbst keinen Unterhalt mehr bekommt, sobald sie neu heiratet.

Das mit den Kindern klingt daher unlogisch ...... aber naja ^^ - halt nicht zu verstehen - ich konnte nur das wiedergeben,was in meinem Umfeld passiert
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Mausebär
Beiträge: 118
Registriert: 09.01.2007 10:47

Beitrag von Mausebär »

also das ein Unterhaltsplichtiger gegenüber seiner geschiedenen exfrau wenn diese wieder heiratet nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet ist, hat mir mein Anwalt schon gesagt. es sei denn, es steht im Scheidungurteil bzw. der Unterhaltsvereinbarung drin, das der unterhalt ein Festunterhalt ist. d.h. man kann heiraten, geld verdienen oder sonstwas machen, der unterhalt läuft weiter.

wie sich das allerdings bei den kindern verhält weiß ich auch noch nicht.. meiner Meinung müssten die den Unterhalt weiter kriegen.

aber da ja die Gesetze was den Unterhalt angeht seit 01.04.07 geändert wurden muss man echt mit allem rechnen :cry:

liebe grüße
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