ARGE darf AGL II nicht einfach kürzen!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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moselkerl
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ARGE darf AGL II nicht einfach kürzen!

Beitrag von moselkerl »

Nach einem Urteil des Sozialgerichts Koblenz AZ.: S 11 AS 635/06 darf die ARGE AGL II nicht so einfach kürzen, wenn der Empfänger sich über einen Nebenjob Geld dazuverdient hat und er das der Behörde gemeldet hat.
Hat er es jedoch "vergessen" und die ARGE erhält davon Kenntnis, darf sie die Bezüge um 30 % reduzieren. Das Gericht stärkt die "Ehrlichen". Vor dem Abzug muss die ARGE den Empfänger fragen, ob er die zuviel gezahlten Beträge erst zurückzahlen will, wenn er kein AGL II mehr bezieht oder er kann zustimmen, das monatliche Raten einbehalten werden dürfen. Gefragt aber muss werden!

RZ vom 15.05.07 Seite 8 (Ausgabe D)
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Ich würde nicht unbedingt einzelfall bezogene Urteile als Posetiv sehen.
Da es " Nur " vom Sozialgericht ist... ;)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
roterdrache1981
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Beitrag von roterdrache1981 »

Hallöschen,


ich habe dazu mal eine Frage:


Ich habe vor ca 2 Jahren ein Nebenjob angefangen und dem Arbeitsamt damals rechtzeitug bescheid gegeben.


ich habe mein ALG 2 damals weiter bekommen und als ich den ersten "Lohnzettel" abgegeben habe hatten die von der Leistungsabt. festgestellt das ich " ... € zu unrecht bezogen" hätte.

Und ich musste das Geld in Raten ( weil ich es nicht anders konnte ) abbezahlen.


War das rechtens von der ARGE ?


Denn ich habe in einem Artikel gelesen das das Arbeitsamt kein Recht das Geld einzufordern wenn man rechtzeitig seinen nebenjob angegeben hat.

siehe Thema von Moselkerl

BYe Katja
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nonsens
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Beitrag von nonsens »

das du zurückgezahlt hast lag wohl daran, das du deinen verdienst erhalten hast und zwar in dem monat als die ARGE die noch voll gezahlt hat.

Und dieser Zufluss im selbigen Monat lässt es dann zur Überzahlung kommen, und du musst das von der ARGE schon *vorgestreckte* zurückzahlen ;)

Beispiel: Dein HartzIV wurde Anfang des Monats überwiesen, dein erstes Geld vom Nebenjob hast du im selben Monat auch bekommen, z,B. am 30.

somit hattest du Einkommen im Monat, und die ARGE hats rückwirkend aufgerechnet auf deinen Bedarf.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
puppie03
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Registriert: 18.01.2007 16:09

Beitrag von puppie03 »

bei mir ist das ähnlich,habs auch rechtzeitig eingerechnet und es wurde 3 monate lang nichts abgezogen(so lange ging mein 400€ job mai-juli 2005)

im september 2005 bekam ich dann einen brief das ich zuviel erhalten habe und 1 jahr!! später haben sie dann angefangen mir monatlich 95,00€ abzuziehen-und das ist nicht rechtens!

gibt darüber ein urteil vom sozialgericht,hab n einspruch gemacht und warte nun auf die reaktion
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